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Home Politik

Vom Schwinden der Tarifbindung

Klaus Vater Von Klaus Vater
19. Februar 2019
Betriebsrat

Wer „Tarif“ googelt, der landet zunächst beim Handy, dann beim Stromtarif, anschließend landet man beim Tarifrechner für Strom, Gas, Internet, Telefon, Finanzen und Versicherungen. Schließlich kommt man in der Rubrik „ähnliche Suchfragen“ an, um auf das Wort Tarif in Verbindung mit Gehalt, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen zu stoßen.

Eine kleine und feine Übersicht der Industriegewerkschaft Metall erklärt, was das Gesetz Beschäftigten sichert und was der Tarif: Wöchentliche Arbeitszeit: 35 bis 38 Stunden; Gesetz: 48 Stunden. Tarifliche Arbeitswoche: Montag bis Freitag; Gesetz: Montag bis Samstag. Kündigungsschutz und Verdienstabsicherung für Ältere durch Tarif; Gesetz: Nix. Tarifliches Weihnachts- und Urlaubsgeld; Gesetz: Nix. Und so weiter. https://www.igmetall.de/tarifbindung-in-sechs-schritten-zum-tarifvertrag-18632.htm

Solche Ergebnisse wie eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 bis 38 Stunden statt 48 gehen auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zurück. Mal werden solche Vereinbarungen auf Zeit problemlos getroffen, mal wird um einen Vertrag gekämpft – und zwar durch Demonstrationen, Kundgebungen, Streiks. Das Grundgesetz sichert, dass sich sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber zu  Interessenvertretungen zusammenschließen können. Man kann das tun, muss es aber nicht tun. Kommt die Bundesregierung zum Schluss, dass eine solche  Vereinbarung für einen Bereich insgesamt aussagekräftig ist, kann sie eine Vereinbarung  für allgemeingültig erklären; dann gilt sie für alle Beschäftigten und für alle  Unternehmen dieses Bereiches. Denn Regierung und Parlament haben großes Interesse an einem möglichst hohen Beschäftigungsstand sowie an reibungslosen Verhältnissen in den Betrieben.

Das erstaunliche ist: Der Anteil der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hat sich ab 1990 innerhalb von 20 Jahren um fast 75 Prozent verringert – von 5,4 v.H. auf 1,5 v.H. Der Grund hierfür ist, dass eine wachsende Zahl von Unternehmen allgemeinverbindliche Verträge ablehnen. Diese Entwicklung korrespondiert  mit einer wachsenden Zahl von Arbeitgebern, die keinem Arbeitgeberverband angehören. Die Bindung von Beschäftigten an einen für die ganze Branche geltenden Tarifvertrag ging von 70 Prozent 1996 auf 51 Prozent 2015 zurück, in den ostdeutschen Ländern im angegebenen Zeitraum von 56 auf 37 Prozent.

Diese Zahlen lassen Schlüsse zu: Kleine und kleinere Betriebe, Unternehmensgründungen vor allem in den Dienstleistungsbereichen machen um Arbeitgeberverbände und Tarifbindung einen großen Bogen. Beschäftigungsstarke Unternehmen mit einem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad, traditionelle Marken haben Tarifbindung.

Manche Arbeitgeber sagen aber: Umfängliche Verträge über Löhne, Gehalt und Arbeitszeit schadeten der Wettbewerbsfähigkeit; andere erklären, man habe ja nichts gegen Verträge, man müsse sich aber aussuchen können, was auf den Betrieb passe – Allgemeinverbindlichkeit sei falsch. Richtig ist auch: die Bindung der Lohnabhängigen an Gewerkschaften hat nachgelassen. Im Anschluss an die deutsche Einheit waren elf Millionen Gewerkschaftsmitglieder; jetzt sind es noch knapp sechs Millionen.

Ein Beispielbereich schafft Klarheit. Das ist der Einzelhandel in Baden Württemberg. Dort sind 490 000 Menschen im Einzelhandel beschäftigt, 13 Prozent der Unternehmen wenden einen Tarifvertrag für 30 Prozent der Beschäftigten an. (Ver.di sagt: Nur noch 38 Prozent im  Westen und   26 Prozent der Beschäftigten des Einzelhandles im Osten erhielten Tarif-Entlohnung). Der geltende Tarifvertrag in Baden Württemberg sichert bei Vollzeitbeschäftigung je nach Tarifgruppe zwischen etwas über 1700 € und 2500 € brutto. Lidl, Netto, Penny und Aldi wenden den Tarif an andere nicht. Freilich muss berücksichtigt werden, dass Verkaufsfläche, Öffnungszeiten und Sortiment in den vergangenen Jahrzehnten wuchsen und zugleich hat eine irrsinnige Flexibilisierung des Menscheneinsatzes Platz gegriffen. Ein Drittel der Einzelhandels- Beschäftigten wird gering entlohnt.

Wer will, dass Vollbeschäftigung möglich wird und wer will, dass später im Alter ordentliche Renten gezahlt werden können, muss sich um eine bessere Tarifbindung kümmern. Die Faustregeln sind ja klar: Tarifentgelt  ist in der Regel  höher als ohne Tarif; aus einem Tarifgehalt resultieren höhere Beiträge zur Rentenversicherung; aus höheren Beiträgen resultieren höhere Renten.

In den allermeisten Bundesländern existieren sogenannte Tariftreue-Regelungen. Danach bekommen nur die Unternehmen Aufträge von Land und Kommune, die Tarif bezahlen. Bayern und Sachsen haben solche Regelungen nicht. Warum sind diese Länder ausgeschert?

In ihrem neuen Sozialstaatskonzept verspricht die SPD, ein Tariftreuegesetz auf den Weg zu bringen, das  Beschäftigten im öffentlichen Auftrag 12 €uro Stundenlohn sichert.

In einem weiteren Schritt wäre es erforderlich, ein wenig Ordnung in  Arbeitgeberverbänden zu schaffen. Denn es gibt Mitglieder in Arbeitgeberverbänden, die sich der Tarifpflicht beugen und andere, die zwar Mitglieder sind, aber die Tarifpflicht ausgeschlossen haben – sogenannte OT- Mitglieder. OT bedeutet ohne Tarifbindung. Es ist an der Zeit, dass solche OT- Mitgliedschaften wenigstens eingegrenzt und begrenzt werden.

Drittens sollte der Gesetzgeber darüber nachdenken, ob Unternehmen mit Tarifbindung nicht besser gestellt werden sollen gegenüber denen, die Tarifbindung ablehnen. Die SPD will durchsetzen, dass an Tarif gebundene Unternehmen  steuerlich geringer belastet  werden als nicht gebundene. Ferner soll das Vetorecht der Arbeitgebervertreter  vor Allgemeinverbindlichkeitserklärungen beseitigt werden.

Für die Gewerkschaften hat die Verbesserung der Tarifbindung „höchste Priorität“ (DGB- Bundeskongress Mai 2018). Es wird Zeit für eine breite Debatte.

Bildquelle: Pixabay, Foto-Rabe, Pixabay License

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Tags: Allgemeingültigkeit von TarifverträgenGewerkschaftenSchwinden der TarifbindungSozialpolitikTarifeTarifverträge
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