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Covid-19 – Pandemie und Wohnungleichheit – Gastbeitrag von Christoph Butterwegge

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
9. September 2020
Obdachlose

Seit geraumer Zeit vertieft sich hierzulande die Kluft zwischen Arm und Reich, was zu einem sozialräumlichen Auseinanderdriften führt, weil sich der gesellschaftliche Polarisierungsprozess auch in der Raum-, Stadt- und Regionalstruktur niederschlägt. Da sich die sozioökonomische Ungleichheit keineswegs darauf beschränkt, dass die 82,3 Millionen Gesellschaftsmitglieder unterschiedlich viel besitzen oder unterschiedlich hohe Einkommen haben, sondern fast in sämtlichen Lebensbereichen deutliche Spuren hinterlässt, ist davon auch das Wohnen der Menschen betroffen.

Warum die Covid-19-Pandemie das Problem sichtbar gemacht und verschärft hat

Längst ist die Miet- und Wohnungsfrage zu einem hervorstechenden sozialen Problem der Bundesrepublik avanciert, was die Covid-19-Pandemie noch deutlicher gemacht hat. Denn in einer Villa mit parkähnlichem Garten ließ sich der Lockdown nun einmal sehr viel leichter ertragen und aus Elternperspektive die Rückkehr zum Regelbetrieb der Schulen und Kindertagesstätten viel entspannter abwarten, als dies einer Familie in einer Zwei-Zimmer-Wohnung am Stadtrand oder in einer Notunterkunft möglich war. Es würde daher auch kaum verwundern, wenn häusliche Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch während des Lockdowns zugenommen hätten, was aufgrund der hohen Dunkelziffer gerade zu einer Zeit, in der Betreuungseinrichtungen, Kontaktstellen und Beratungsbüros vielfach geschlossen hatten, allerdings schwer nachweisbar war.

Räumungsklagen und Zwangsräumungen, von denen besonders überschuldete Transferleistungsempfänger/innen betroffen waren, häuften sich in den vergangenen Jahren. Sie wurden während der Covid-19-Pandemie zwar ausgesetzt, Mieterhöhungen blieben aber erlaubt. Nach einem deutlichen Rückgang während der 1990er-Jahre gab es 2018 laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Deutschland auch wieder 678.000 Wohnungslose, darunter 441.000 anerkannte Flüchtlinge; 41.000 Menschen, darunter in manchen Großstädten fast die Hälfte osteuropäische EU-Bürger/innen, lebten dem Dachverband der Wohnungslosenhilfe zufolge auf der Straße. Auch unter den einheimischen Betroffenen befinden sich immer weniger Berber oder Trebegänger, wie die „klassischen“ Obdachlosen genannt wurden. Stattdessen teilen immer mehr gestrandete Arbeitsmigrant(inn)en und Geflüchtete ihr Schicksal, ungeschützt der Witterung ausgesetzt zu sein. Außerdem steigt die Zahl der Mittelschichtangehörigen, von Freiberufler(inne)n, (Solo-)Selbstständigen und gescheiterten Existenzgründer(inne)n, die „in die Gosse“ abrutschen. Eine überraschende Betriebsschließung, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie Beziehungskrisen, Ehekonflikte und Suchterkrankungen sind zwar Auslöser, aber nicht Ursachen der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit, die in den bestehenden Gesellschaftsstrukturen, den herrschenden Eigentumsverhältnissen und sich häufenden sozioökonomischen Krisenerscheinungen gesucht werden müssen.

Bei den Obdachlosen handelt es sich um die „marktfernsten“ Mitglieder der Gesellschaft, denen im Zeichen der neoliberalen Globalisierung bzw. Modernisierung nur sehr geringe Ressourcen und nur äußerst wenige, meist kommunale oder karitative Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Auf der Straße lebende Menschen, Mitglieder der Drogenszene und Bettler/innen litten unter der Covid-19-Pandemie, dem ihr geschuldeten Lockdown und der anschließenden Rezession ganz besonders stark. Sie konnten weder den Ratschlag „Bleibt zuhause!“ befolgen noch den ökonomischen Auswirkungen entkommen. Teilweise wurde eine Schließung von Notunterkünften mit Mehrbettzimmern, Nachtasylen und Wärmestuben verfügt, ein Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe verhängt oder die Arbeit der Beratungsstellen auf telefonische Kontakte reduziert.

Gegenmaßnahmen von der Bodenreform über Mietpreisbremsen bis zum öffentlichen Wohnungsbau

Nirgendwo versagt das kapitalistische Wirtschaftssystem so eklatant wie bei der Wohnungsversorgung. Da sich der Markt als unfähig erwiesen hat, eine adäquate Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen, muss sie als öffentliche Aufgabe begriffen und vom Staat aus Gründen der sozialen Verantwortung für seine Bürger/innen gewährleistet werden, dass niemand wegen seines geringen Vermögens und seines zu niedrigen Einkommens auf der Strecke bleibt. Raumordnungs-, Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik darf nicht an den Kapitalverwertungsinteressen von (Groß-)Investoren, muss vielmehr an den Bedürfnissen der (potenziellen) Bewohner/innen orientiert sein.

Mit einer halbherzigen „Mietpreisbremse“ für Teilwohnungsmärkte, die CDU, CSU und SPD zum 1. Juni 2015 eingeführt, aufgrund unbefriedigender Erfahrungen mit diesem Instrument zweimal „nachgeschärft“ und gleichzeitig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert haben, ist das Problem des Wohnungsmangels für Einkommensschwache nicht zu lösen. Wohngeld hilft als Maßnahme der „Subjektförderung“ letztlich weniger bedürftigen Familien als den Eigentümern jener Häuser, in denen sie zur Miete leben, und ist daher eine staatliche Fehlsubvention. Dass sich die Bundesregierung von einer Erhöhung des Wohngeldes, einer Anhebung der Miethöchstgrenzen und der Freibeträge ab 1. Januar 2020 sowie seiner Dynamisierung zum 1. Januar 2022 eine spürbare Verringerung der Armut verspricht, dokumentiert ihre Unfähigkeit, das Problem an der Wurzel zu fassen, also seine strukturellen Ursachen zu bekämpfen. Wenngleich die sog. Objektförderung wirkungsvoller ist, wurde der soziale Mietwohnungsbau seit den 1980er-Jahren immer stärker eingeschränkt.

Weil die Preise für Grund und Boden in die Höhe schießen, er aber nicht vermehrbar ist, muss hier politisch angesetzt werden. Möglich und verfassungsrechtlich legitimiert ist eine Kommunalisierung, d.h. die Überführung wohnbaurelevanter Grundstücke in Gemeindeeigentum, wie sie der im Juli 2020 verstorbene SPD-Politiker Hans-Jochen Vogel vorgeschlagen hat. Zu einer neuen und gerechten Bodenordnung gehörte für den ehemaligen Münchner Oberbürgermeister, dass wohnungsrelevantes Eigentum nicht mehr an Privatleute verkauft, sondern bloß noch in Erbpacht vergeben wird, damit Gemeinden die Kontrolle über den Boden behalten. Durch erweiterte Satzungsbefugnisse würden sie in die Lage versetzt, die Stadtentwicklung effektiver im Sinne des Gemeinwohls zu mitzugestalten. Mit einem Planungswertausgleich oder einer Bodenwertzuwachssteuer könnte man die Spekulation mit Grundstücken zudem weniger lukrativ machen und leistungslose Gewinne abschöpfen.

Zweckmäßiger als eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus in der überkommenen Form wären die Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus, sinnvollerweise ergänzt durch eine soziale Mietpreisgestaltung, sowie eine Wiederherstellung der Wohnungsgemeinnützigkeit, um die Aktivitäten genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsbaugesellschaften zu stimulieren. Würden sie dazu finanziell in die Lage versetzt, könnten deutsche Kommunen dem Vorbild der österreichischen Hauptstadt („Rotes Wien“) nacheifern und auch durch eigene Bautätigkeit mehr Wohnungen für sozial Benachteiligte schaffen.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt. Heute (Mittwoch, 9.9.20) erscheint sein Buch „Ungleichheit in der Klassengesellschaft“ (183 Seiten, Ladenverkaufspreis: 14,90 Euro) im PapyRossa Verlag.

Bildquelle: Pixabay, Bild von José Manuel de Laá, Pixabay License

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Tags: ArmutBodenwertzuwachssteuerCoronaCovid19ObdachloseSoziale Gerechtigkeitsozialer WohnungsbauSpekulation mit Grund und BodenWohnungsbaupolitikWohnungslosigkeit
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