Trump und die AfD
Die Niederlage der mit der AfD verbündeten MAGA-Bewegung bei den Midterm-Wahlen schreckt auch die AfD. Bei den Rechtsextremen gibt es bekanntlich zwei Strömungen: die Transatlantiker auf der einen und die Antiamerikanisten und Russlandfreunde auf der anderen Seite.
Letztere wittern jetzt Morgenluft: „Trump und Co. müssen abgeschüttelt werden. Sie zerstören derzeit die Republikaner und rechte Verbündete von innen und außen“, sagt zum Beispiel Martin Schmidt, AfD-MdB. Alice Weidel, die sich gern mit ihrer Nähe zur Trump-Administration und Elon Musk brüstet, analysiert kleinlaut, das Ausmaß der Niederlage sei „bemerkenswert“ und „vor allem mit den verheerenden Folgen des Irankrieges zu erklären“.
Torben Braga, ein Höcke-Adlatus im Auswärtigen Ausschuss, sieht die Chance und ergreift sie. Er kritisiert die Parteiführung. Er meint, die AfD habe in der Vergangenheit eine Haltung eingenommen, die den Krieg gegen den Iran zwar nicht goutiere, „aber Kritik an den USA als unerwünscht oder ungebührlich einstufte“. „Wenn wir uns zurückhalten, entsteht der Eindruck, dass wir uns diese Position der Amerikaner zu eigen machen“, sagt er. „Das wäre fatal.“
Transatlantiker Krah ist einer der wenigen Trump-Freunde in der AfD, die sich aus der Deckung wagen. Er sieht nicht nur den Irankrieg als Ursache. Seiner Ansicht nach merke der Durchschnittsamerikaner, dass er „am KI-Boom, an den Wachstumsraten“ nicht mehr teilhabe. „Wir müssen als AfD daraus lernen und nachjustieren.“ Bragas Vorschlag, Kritik an den MAGA-Freunden zu üben, lehnt er ab. „Unnötig und unangebracht“, bezeichnet er das. „Der Moment der Krise ist der Moment, sich als Partner zu bewähren“, schreibt er treuherzig.
Beatrix von Storch will von all dem nichts wissen. Die bestens vernetzte Rechtsextremistin meint lapidar: „Das Ergebnis straft alle Lügen, die behauptet haben, Trump sei ein Autokrat und das Ende der Demokratie.“
AfD-Leaks – Ein Quell stetiger Verfassungsfeindlichkeit
Gut 421.000 E-Mails, etwa 250 GB aus dem parteiinternen Schriftverkehr, werden gerade ausgewertet, nachdem eine Hackergruppe das brisante Material entdeckt und weitergegeben hat.
Nachdem nun Heerscharen von Journalisten die Papiere auswerten, kommt so einiges zutage.
Alice Weidel zum Beispiel hat offensichtlich deutlich früher von den illegitimen Spenden aus der Schweiz an die AfD gewusst, als sie später zugegeben hat.
Auch dass Weidel die sachsen-anhaltische AfD-Führung für minderbegabt hält, um es einmal vorsichtig zu formulieren, wird hier belegt.
Dass sie tatsächlich einmal vor der Übernahme durch Rechtsextremisten gewarnt hat, kann hier nachvollzogen werden. Warum sie den Kurs verlassen hat, allerdings nicht.
Es finden sich aber auch Informationen darüber, dass ein Mitglied mit Hakenkreuzfahne bei einem Stand in Bottrop auflief. Ein Mitglied aus Rostock gefiel sich mit der Nazifahne im WhatsApp-Status.
Ein anderer hat eine Liste mit angeblichen Antifa-Mitgliedern erstellt. Gleich 2.000 Namen soll sie umfassen. Ebenso wurde eine Liste mit etwa 1.000 Journalisten erstellt.
Es findet sich auch das Gesuch eines Mitglieds, die Geldstrafen für den rechtsaußen Influencer Timm Kellner zu übernehmen, der mehrfach wegen Beleidigung verurteilt wurde.
Die Daten sind im Moment sehr peinlich für die Partei, doch sie könnten noch größere Bedeutung erlangen. Denn nach höchstrichterlicher Entscheidung dürfen Daten Dritter auch in Verfahren als Beweise eingeführt werden, egal, wie die Daten in die Hände der Dritten gekommen sind.
Stabil: Ryanair
Marcel Queckenmeier, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Osnabrück, wollte nach Mallorca fliegen. Das hätte er auch gekonnt, wäre er am Schalter des Flughafens Münster/Osnabrück nicht gegenüber einem Mitarbeiter ausfällig geworden.
Am Ryanair-Schalter hatten andere Fluggäste eine Diskussion um ihr Gepäck mit einem Mitarbeiter. Queckenmeier soll sich dann eingemischt und die Entscheidung des Ryanair-Mitarbeiters kritisiert haben. Das Ganze gipfelte wohl in dem Satz: „Im Leben nichts geschissen kriegen und dann hier am Flughafen arbeiten.“
Ob er den von der NOZ zitierten Satz äußerte, weil der Mitarbeiter einen Migrationshintergrund hatte, ist nicht bekannt. Queckenmeier dementiert inzwischen die Beleidigung. Ryanair bestätigt sie: „Diesem Passagier wurde aufgrund seines störenden Verhaltens vom Gate-Mitarbeiter zu Recht die Beförderung auf diesem Flug verweigert.“
Die Fluggesellschaft verwies auf ihre strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Fehlverhalten von Passagieren. Eine Regel, die wir auch in anderen Lebensbereichen gern anwenden sollten.
Ein Hitlergruß ist ein Hitlergruß
Wilko Möller ist Landtagsabgeordneter der AfD in Brandenburg. Er fiel dadurch auf, dass er im Wahlkampf ein Plakat aufhängen ließ, auf dem ein Mann den rechten Arm nach oben streckt. Das Plakat warb mit dem Spruch: „Wir schützen eure Kinder.“
Da das Plakat erkennbar „die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zeigt, wurde Möller angezeigt und vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt.
Möller ist in Revision gegangen, darum befasste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Die Richter müssen sich intensiv mit dem Plakat beschäftigt haben, denn es wurde öffentlich, dass Möller ausdrücklich blonde Menschen beim Grafiker bestellt hatte.
Erfolg für Lehrer Max Heckel
Das Land Sachsen-Anhalt hatte den Lehrer Max Heckel aus Stendal abgemahnt, weil er negative Äußerungen über die AfD im Unterricht getätigt haben soll. Angeblich habe er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, so das Magdeburger Schulministerium.
Heckel hatte auf die Schülerfrage, ob er die AfD wähle, geantwortet: „Wer AfD wähle, müsse sehr reich, frei von Moral oder nicht bei Verstand sein.“
Es ist unklar, ob Eltern oder die AfD selbst Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt haben.
Heckel ließ den Vorwurf nicht auf sich sitzen und ging vor Gericht. Kurz vor der öffentlichen Verhandlung nun eine überraschende Wende: Das Landesschulamt ließ die Abmahnung löschen. Offensichtlich ist der Vorgang den Schulbürokraten peinlich.
Klar muss allen sein, dass es nur so stabilen Menschen wie Max Heckel zu verdanken ist, dass Meinungsfreiheit weiter gelebt werden kann, auch in Schulen.
AfD beschäftigt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Der AfD Niedersachsen passt es nicht, dass der Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem einstuft. Doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht „teilen die Auffassung, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten“.
AfD beschäftigt das Bundesverfassungsgericht
Gleich an die höchste Instanz im Lande wendet sich MdB Jan Wenzel Schmidt.
Der aus der AfD-Fraktion geflogene Schmidt will das nicht hinnehmen. Er hat Organklage eingereicht. Der Ausschluss würde ihm die verfassungsgemäßen Rechte unzulässig beschneiden. Ein Urteil wird erst in Monaten erwartet.
Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen AfD-Landeschef
Es wird eng für Ansgar Schledde. Dem AfD-Landes- und Fraktionschef in Niedersachsen ist eine Anklage zugestellt worden. Seine Immunität ist aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 113 Fällen Spenden nicht an den für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstand weitergeleitet zu haben. Auch sollen die Spenden nicht korrekt an die Bundestagspräsidentin gemeldet worden sein.
Mit dem möglichen Prozess findet eine parteiinterne Affäre ihren Höhepunkt. Denn sowohl eine Bundestagsabgeordnete als auch eine Europaabgeordnete hatten sich öffentlich beschwert, dass Schledde 35 % der Abgeordnetenbezüge für Mitarbeiter verlangte, die er dann einsetzte. Dafür erhielten die Kandidatinnen aussichtsreiche Plätze auf den jeweiligen Wahllisten.
Schledde bestreitet alle Vorwürfe. Das Landgericht Hannover wird sich mit der Wahrheitsfindung beschäftigen müssen.
FCK-AfD-Pulli führt zum Rauswurf aus der Stadtratssitzung in Hildesheim
Swen Huchartz ist bekennender AfD-Gegner und hat darum auch einen entsprechenden Pullover als Gast in zwei Ratssitzungen in Hildesheim getragen. Das passte dem Versammlungsleiter nicht.
Huchartz wurde aufgefordert, den Pulli auszuziehen oder etwas darüberzuziehen. Da er beidem nicht nachkam, wurde er des Saales verwiesen.
Diese Rauswürfe hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt. Denn der Spruch sei eine Äußerung, die eine Ratsfraktion herabwürdige und darum eine Störung darstelle, sodass der Rauswurf nicht rechtswidrig sei.
Bei der nächsten Ratssitzung erschien Huchartz dann mit deutlich kleinerem FCK-AfD-Aufdruck und durfte bleiben. Begründung: Die Äußerungen seien so klein, dass die AfD sie nicht lesen könnte.
Ordnungsgeld gegen Bayern-AfD-MdB Mixl
Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat einen juristischen Erfolg vor dem Landgericht München erzielt. Darum muss der bayerische AfD-MdB Reinhard Mixl ein Ordnungsgeld von 4.800 Euro zahlen.
Mixl hatte öffentlich behauptet, Voderholzer hätte dafür gesorgt, dass die AfD keine Einladung zur 700-Jahr-Feier der St.-Vitus-Kirche in Burglengenfeld erhalten habe.
Der Bischof konnte nun vor Gericht belegen, dass er überhaupt nicht involviert war. Da er vorher schon eine einstweilige Verfügung gegen Mixl durchgesetzt hatte, die dem MdB verbot, die Behauptung weiter öffentlich zu tätigen, wurde nun das Gericht tätig. Mixl hatte zwar den Namen Voderholzer herausgenommen, das Video aber weiter verbreitet.
Das Ordnungsgeld muss nun gesessen haben, denn Mixl erklärt nun in einem Video:
„Herr Bischof Voderholzer hat mit den Einladungen nichts zu tun.“
Geht doch!
Aus den Räten
Im niedersächsischen Uchte hat die AfD vier Sitze im Gemeinderat errungen, besetzt aber nur einen. In der Samtgemeinde Horneburg blieben gleich alle AfD-Sitze leer.
Im nordrhein-westfälischen Herford nimmt ein AfD-Ratsherr seine Kündigung der Fraktionsmitgliedschaft zurück.
Im bayerischen Neunburg zieht sich ein Stadt- und Kreisrat zurück, angeblich weil er einen Maulwurf in der Fraktion vermutet. Novum für das dortige Stadtparlament: Es gibt keinen Nachrücker mehr.
In Gelsenkirchen obstruiert die AfD die Ratssitzung. Weil sie sich gegenüber der SPD mit dem Verlangen nach Aufsichtsratsposten durchsetzen konnte, zermürbte die Fraktion die Ratssitzung mit stundenlang vorgetragenen Anträgen.
Die Sitzung am 8. Oktober dauerte acht Stunden, die Verlängerung am 2. November endete nach sechs Stunden.
Konstruktive Ratsarbeit sieht anders aus.














