Carl Schmitts wissenschaftliches Werk bleibt nicht bei staats- und völkerrechtlichen Werken stehen, sondern greift in den politischen, theologischen und philosophischen Raum aus. Er wurde viel kritisiert. Heute ist er immer noch oder vielmehr wieder einer der meist zitierten deutschen Wissenschaftler. Wie kommt das? Immerhin war er es, der 1934 nach den Morden im Zusammenhang mit dem sogenannten Röhm-Putsch als „NS-Kronjurist“ in einer maßgeblichen juristischen Fachzeitschrift verkündete: „Der Führer schützt das Recht.“ Er diente sich der nationalsozialistischen Diktatur auch als fanatischer Antisemit an, wurde 1945 abgesetzt, bezog später aber bis zu seinem Tode eine recht auskömmliche Professorenpension und war gleichzeitig tief beleidigt über mangelnde Wertschätzung, ja fühlte sich geradezu in der Verbannung.
Besonders einflussreiche Bewunderer sind der deutsch-amerikanische Oligarch Peter-Thiel und sein „follower“, der US-Vizepräsident J. D. Vance. Beide glauben an den Katechon, der das Jüngste Gericht aufhalten soll. J. D. Vance fügt hinzu, dass der Antichrist möglicherweise schon unter uns sei. Die passende konkrete Strategie hat US-Präsident Trump, der Carl Schmitt vermutlich nie gelesen hat, mit seiner „Donroe-Doktrin“ für ganz Amerika schon verkündet.
1. Wer war Carl Schmitt?
Carl Schmitt war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er wurde am 11. 7. 1888 in Plettenberg im Sauerland geboren und starb dort am 7. 4. 1985. Den ersten Weltkrieg überlebte er ohne Fronteinsatz in der Militärverwaltung. Er war dann Rechtsprofessor in Greifswald, Bonn, Berlin (Handelshochschule), Köln und von 1933 bis 1945 an der Berliner Universität, im gleichen Zeitraum auch preußischer Staatsrat, ein Titel, auf den er zeitlebens stolz war, der ihm aber in der NS-Zeit wenig zusätzlichen Einfluss verschaffte. Man darf ihn als einen Aufsteiger kennzeichnen, der sich aus bescheidenen Verhältnissen hocharbeitete[1], 1933 schließlich den Höhepunkt seiner wissenschaftlichen Karriere in Berlin erreichte und bis zu seinem Tode wissenschaftlich produktiv und einflussreich blieb. Da er minutiös Tagebuch führte, wissen wir heute viel nicht nur über seine wissenschaftlichen und politischen Aktivitäten, sondern auch über seine persönlichen Taten und Eskapaden. Er war zeitlebens überzeugter Katholik, wurde allerdings, nachdem seine erste Ehe rechtskräftig für nichtig erklärt worden war, exkommuniziert, da die Nichtigkeit nicht kirchlich anerkannt worden war. Die Exkommunikation galt bis zum Tode seiner zweiten Frau im Jahre 1950.
2. Die Religion, der Begriff des Politischen und der Universalismus
Ein wichtiger Ausgangspunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit in den 1920er Jahren ist seine Politische Theologie von 1922[2],die er mit dem berühmt gewordenen Diktum einleitete, dass der souverän sein, welcher über den Ausnahmezustand entscheidet. Damit lehnte er eine Verdrängung des Ausnahmefalls durch den liberalen Normativismus ab. Im „Ernstfall“ entscheiden nicht die Normen, sondern die Fakten. Zu dieser Fundamentalposition des Dezisionismus kam ebenfalls 1922 seine Begriffsbestimmung des Politischen[3] als eine Freund-Feind-Unterscheidung. Das Politische setze einen Feind voraus. In die Staatenwelt übersetzt: das Erfordernis des anderen als Feind ergebe die Pluralität der Staatenwelt. Das Politische könne deshalb nicht mit dem Universalismus zusammen gedacht werden.[4] In den Zeiten der Weimarer Republik lehnte er als heftiger Kritiker des Versailler Vertrages den Völkerbund ab, weil dieser als universelle Organisation das Wesensmerkmal des Politischen verlieren würde und in Wirklichkeit ein Instrument des ideologischen Imperialismus der Großmächte sei, auch wenn ihm das ideale Postulat des Universalismus zuzugestehen sei.[5] Deutschland werde durch den Völkerbund niedergehalten, die Ergebnisse des Versailler Vertrages würden konsolidiert. Die Großmächte könnten dieses Postulat instrumentalisieren, um ihre Interessen durchzusetzen. Er fasste seine Kritik mit den Worten „wer Universalismus sagt, lügt“ zusammen. Die mächtigste Nation, die USA, war dem Völkerbund allerdings nicht beigetreten. Ihre Interessen konnten über den Völkerbund nur indirekt vertreten werden.
Es ist unklar, inwieweit Carl Schmitts Ablehnung des Liberalismus und des Universalismus auch mit seiner theologischen Vorstellung von einem Katechon, einem „Aufhalter“, zusammenhängt, der den Antichristen und den Eintritt des Jüngsten Gerichts, aufhalten soll. Dieser Verhinderer soll eine weltliche Macht sein, die den permanenten Zerfall der politischen Ordnung aufhält. Der Katechon wird auf eine Bibelstelle zurückgeführt, die unter Theologen nur eine Rolle am Rande spielt. Im zweiten Brief des Apostels Paulus an die Thessalonicher[6] findet sich eine Passage zur Endzeit vor dem Jüngsten Gericht mit folgendem Wortlaut:
Lasst Euch nicht so schnell aus der Fassung bringen und in Schrecken jagen, wenn in einem prophetischen Wort oder einer Rede oder in einem Brief, der angeblich von uns stammt, behauptet wird, der Tag des Herrn sei schon da. Lasst euch durch niemand und auf keine Weise täuschen! Denn zuerst muss der Abfall von Gott kommen und der Mensch der Gesetzwidrigkeit erscheinen, der Sohn des Verderbens, der Widersacher, der sich über alles, was Gott oder Heiligtum heißt, so sehr erhebt, dass er sich sogar in den Tempel Gottes setzt und sich als Gott ausgibt. Erinnert ihr euch nicht, dass ich euch dies schon gesagt habe, als ich noch bei euch war? Ihr wisst auch, was ihn jetzt noch zurückhält, damit er erst zur festgesetzten Zeit offenbar wird. Denn die geheime Macht der Gesetzwidrigkeit ist schon am Werk; nur muss erst der beseitigt werden, der sie bis jetzt noch zurückhält.
Die Interpretation dieser Stelle ist seit Jahrhunderten wirkmächtig. Damals wie heute beriefen und berufen sich viele darauf, dass es jeweils einen solchen Katechon geben müsse, der den Widersacher, d. h. den Antichristen, und seine geheime Macht der Gesetzwidrigkeit zurückhält. Carl Schmitt übernimmt diese Position. Den Katechon müsse es geben, und das für jede Epoche seit Jesus Christus. Er sei für ihn die einzige Möglichkeit, als Christ Geschichte zu verstehen und sinnvoll zu finden.[7] In seinem 1950 erschienen Buch „Der Nomos der Erde“[8], das die von ihm früher entwickelten Positionen aufnimmt, fragt er sogar, ob für einen ursprünglich christlichen Glauben ein anderes Geschichtsbild als das des Katechon überhaupt möglich sei. Dabei müsse für einen Christen das Wirken des Katechon ja durchaus ambivalent sein, denn dieser halte ja den Zeitpunkt des Jüngsten Gerichts und damit den Beginn des immerwährenden Königreichs Gottes auf. Mit dieser politischen Theologie rechtfertigte Carl Schmitt seinen Kampf gegen den Liberalismus, um den permanenten Zerfall aufzuhalten. Seinen Kampf verband er mit dem gegen den Universalismus des Völkerbundes und der Vereinten Nationen. Diese Institutionen konnten keine Katechontes sein. Damit war sein religiöses Weltbild mit seinen politischen Positionen verknüpft. Beides passte zusammen. Allerdings hatte sich die internationale politische Großwetterlage seit dem Zweiten Weltkrieg erheblich geändert. Zwei atomar bewaffnete Supermächte, die USA und die Sowjetunion, standen sich mit ihren jeweiligen Verbündeten und Vasallen im kalten Krieg gegenüber. Die Dominanz der USA beruhte noch mehr als vor 1945 nicht nur auf ihrer militärischen, sondern vor allem auch auf ihrer ökonomischen Stärke. Die 1945 gegründeten Vereinten Nationen hatten die von Carl Schmitt abgelehnte Idee des Universalismus, gestützt auf die Menschenrechte, verstärkt aufgenommen.
3. Das Konzept der völkerrechtlichen Großraumordnung und der Krieg
Die Kritik von Carl Schmitt am Universalismus fand in der NS-Zeit viel Aufmerksamkeit, weil er sie durch sein Konzept der Großraumordnung erweiterte. Er war 1936 von der SS scharf kritisiert worden und nach dem Verlust aller staatlichen und gesellschaftlichen Ämter außer dem Professorenamt und dem Titel „Staatsrat“ vom direkten Einfluss auf die Politik weitgehend abgeschnitten. Nun wandte er sich vermehrt dem Völkerrecht zu. In einem Vortrag formulierte er im Frühjahr 1939 sein Konzept der Großräume aus.[9] Er ging davon aus, dass die Epoche des „ius publicum Europaeum“, in der sich souveräne Territorialstaaten gegenüberstanden, zu Ende sei und auch auf Grund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung durch ein neues Ordnungsprinzip ersetzt werden müsse. Das Völkerrecht bestehe nicht nur auf der personalen Ebene, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, sondern auch auf einer territorialen Raumordnung. Es gehe um den Großraum als einen zusammenhängenden Lebensraum. Er entstehe als Bollwerk gegen den Anspruch eines universalistischen Weltreiches und sei mit einem Interventionsverbot für raumfremde Mächte verbunden. Die führenden und tragenden Mächte, deren Idee in einen bestimmten Großraum ausstrahlt, seien die Reiche.[10] Das Reich trete durch die Herstellung und Wiederherstellung von Ordnung und Ortung dem universalistischen Chaos entgegen. Ein Beispiel seien die USA mit ihrer Monroe-Doktrin für ganz Amerika.[11] Für die Verbreitung der Großraumtheorie waren die Voraussetzungen günstig. Carl Schmitts Veröffentlichung erlebte bis 1941 vier Auflagen. Sie war aber auch in der NS-Zeit nicht unumstritten. [12] Hitlers Kriegsziele wurden mit „Lebensraum im Osten“ umschrieben, einem völkisch-rassistisch aufgeladenen Großraumkonzept, das sich vom rechtspolitischen Konzept Carl Schmitts unterschied.
Ausgehend vom Feind und vom Interventionsverbot für raumfremde Mächte in seinem Großraumkonzept befasste sich Schmitt mit dem Krieg. Dieser finde im Staat seine Ordnung. In der Phase der gleichberechtigten Territorialstaaten sei eine Einhegung des Krieges gelungen. Jeder von ihnen besaß das Recht auf Kriegführung, hatte sich aber an bestimmte Regeln zu halten. Diese Phase sei vorbei. Ein Reich mit seinem Großraum sieht Carl Schmitt als ein Drittes zwischen dem überkommenen, rein zwischenstaatlichen und dem von ihm abgelehnten universalistischen Völkerrecht an. Dieses Dritte ist nach Carl Schmitt für die Verarbeitung der neuen globalen Entwicklungen tragfähig.[13] Das Recht zum Krieg besitze nur noch ein Reich. Die Schaffung und Erhaltung eines solchen Großraums könne sehr wohl mit einem Krieg verbunden sein. Das Völkerrecht als Recht des Krieges und des Friedens[14] diene auch der Rechtfertigung eines Krieges gegen raumfremde Mächte. Im Gebot des Gewaltverzichts und damit der Ächtung des Angriffskrieges, in Art. 2 Nr. 4 der UNO-Charta später normativ verankert, habe sich aber eine Unterscheidung von gerechtem und ungerechtem Krieg und die Ächtung des ungerechten Kriegers verfestigt. Sie führe dazu, dass die bewaffnete Aktion auf der gerechten Seite Rechtsverwirklichung, auf der ungerechten aber Widerstand gegen rechtmäßiges Vorgehen sei.[15] Es drohe die Dehumanisierung des Feindes, die aus dem ungerechten Krieg Terrorismus macht. Carl Schmitt delegitimiert damit die Ächtung des Angriffskrieges.
Carl Schmitt schafft ein politisches Projekt, den „Großraum“, den er selbst definiert und der an die Stelle des alten Territorialstaates tritt. Dieser ist durch ein Interventionsverbot für raumfremde Mächte abgesichert. Damit erhebt er in der NS-Zeit die konkrete politische Wirklichkeit der großdeutschen Landnahme zur rechtlichen Position.[16] In Juristendeutsch spricht man von der normativen Kraft des Faktischen, hier gehüllt in die Vorstellung vom Großraum. Im konkreten Fall reichte diese Kraft aber beim NS-Staat nicht aus. Carl Schmitts Versuch lief mit der deutschen Kapitulation von 1945 leer. Und die Hauptverantwortlichen – soweit sie noch lebten – wurden 1946 nach einem Prozess in Nürnberg gehenkt.
4. Die Großraumtheorie nach 1945
Nach 1945 weitete Carl Schmitt seine Theorie im Jahre 1950 mit dem Begriff „Nomos“ aus. Das Wort Nomos (Gesetz) führte er auf die erste Landnahme der Menschen zurück. Er übersetzte es mit Nehmen, Weiden und Teilen, also auch mit einer räumlichen Ordnung. Der Nomos, ein Nehmen und Teilen, ist seine neue Basis des Großraums.[17] Es geht um eine räumliche Zuordnung. Jeder, der eine Revision von staatlichen Grenzziehungen anstrebt, kann versuchen, sich auf die Großraumtheorie zu berufen und unter anderem das universalistische Verbot des Angriffskriegs abzulehnen.
Es gibt Bewunderer von Carl Schmitt wie die AFD-Politiker [18] und Krah[19], aber auch den ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Böckenförde.[20] Es gibt Kritiker wie Habermas[21], den polnischen Außenminister Sikorski[22] und andere. Besonders einflussreiche Bewunderer sind der deutsch-amerikanische Oligarch Peter Thiel und sein „follower“, der US-Vizepräsident J. D. Vance. Beide glauben an den Katechon, der das Jüngste Gericht aufhalten soll. J. D. Vance fügt hinzu, dass der Antichrist möglicherweise schon unter uns sei. Die passende konkrete Strategie hat US-Präsident Trump, der Carl Schmitt vermutlich nie gelesen hat, mit seiner „Donroe-Doktrin“ für ganz Amerika schon verkündet. Zwei philosophische Bewunderer von Carl Schmitt sind in Russland und China besonders einflussreich. Der eine ist der einflussreiche russische Philosoph Alexander Dugin. Er gründete 2014 zusammen mit Konstantin Malofejew im Moskau die Organisation Katehon[23] und übernimmt darin die Position zum „Aufhalter“ Katechon. In seinem Werk „Grundlagen der Geopolitik“[24] konstatiert er den bevorstehenden Endkampf der „Eurasier“ mit ihren traditionellen Werten wie Familie, Ablehnung von Homosexualität und Anerkennung von Autoritäten unter der Führung Russlands gegen die Atlantiker, vor allem die USA und Großbritannien mit ihren Werten Liberalismus, Pluralismus, Gewaltenteilung und Freihandel. Die See stehe für ewiges Wachstum, Freihandel und eine universalistische, menschenrechtliche Perspektive, das Land für Tradition, Heimat und Katholizismus (Carl Schmitt) bzw. Orthodoxie (Alexander Dugin). Der Liberalismus sei in Wirklichkeit nicht friedliebend, sondern werte die „illiberalen“ Staatsformen zu Unrecht ab und kämpfe mit ökonomischen Druckmitteln wie Sanktionen. Dugin beruft sich auf Carl Schmitts Großraumtheorie mit den eurasischen Landmächten, die durch ein Interventionsverbot gegenüber den raumfremden Seemächten USA und Großbritannien zu schützen seien. Er hat großen Einfluss auf die russische Außenpolitik, die den Machtverlust nach dem Fall der Sowjetunion auch im Fall der Ukraine rückgängig machen will.
Der zweite Bewunderer ist der in China einflussreiche Philosoph Liu Xiaofeng. Er hat Carl Schmitt nicht nur übersetzt und rezipiert.[25] Er bezieht von ihm auch wesentliche Gedanken und verknüpft sie mit denen von Mao Tsetung. Mao sagt, Wem auch immer der Feind sich widersetzt, wir werden ihn unterstützen. Wen auch immer der Feind unterstützt, wir werden uns ihm widersetzen. Liu bezieht das auf Carl Schmitt und seine Freund-Feind-Unterscheidung im Begriff der Politik. Liu und seine Anhänger orientieren sich an der Vergangenheit. Sie formieren eine einflussreiche chinesische Carl-Schmitt-Schule und propagieren, wie es in den USA Liu Jiantao[26] formuliert, eine antiwestliche, antiuniversalistische und antiliberale Politik nach der Devise: Make China an Empire again. Dies beziehen sie auch auf die Wiedereingliederung Taiwans.[27
5. Fazit
Helmut Lethen lässt Carl Schmitt in einer fiktiven Unterhaltung mit den preußischen Staatsräten Sauerbruch, Gründgens, Furtwängler im Jahre 1937 in Görings Residenz Carinhall über die Unterscheidung von Freund und Feind in seiner Schrift „Der Begriff des Politischen“[28] sprechen. Der Feind sei der, welcher in einer konkreten Situation durch sein Anderssein die eigene Existenz bedrohe. Für Liberale seien Feinde nur Verhandlungspartner, die sich zeitweise hinter der Schreckmaske einer Angriffsdrohung verstecken. Für sie fänden alle Konflikte im Palaver ihre Lösung. Der Mensch sei aber von Natur aus ein gefährliches Wesen. Er müsse durch den starken Staat „in Form“ gebracht werden. Der Staat habe das Recht und die Macht, ihn gegen den Feind auch in den Krieg zu schicken. Gründgens wendet in dem Gespräch ein, ihm sei schleierhaft, in welcher Gestalt für Schmitt der „Freund“ erscheine. Freundschaft sei ein weißer Rabe in seiner ansonsten rabenschwarzen Feindestheorie. Gründgens denkt bei Lethen an die Volksgemeinschaft, die in der NS-Ideologie den höchsten Wert darstellt.[29] Lethen stellt hinter der Figur von Gründgens seine eigene Position dar, in der beides, Feind aber auch Freund, politisch ist.[30] Schmitt lehnt diese Freund-Feind-Kombination ab.
Carl Schmitt kommt durch die Ablehnung der Versailler Verträge von 1919 zu seiner Feindtheorie des Politischen, zur Ablehnung des Universalismus und des Völkerbundes und letztlich zur Schaffung eines argumentativen Spielraums für den Großraumkrieg. Er verschiebt die ambivalente Gestalt des Völkerbundes völlig ins Negative. Die Großraumtheorie füllt die Leerstelle aus, die Carl Schmitt durch die Ablehnung des Völkerbundes geschaffen hat. Er rechtfertigt den Krieg zur Schaffung und Erweiterung des vom Angreifer selbst definierten Großraums. Und das rechtfertigen auch die Carl-Schmitt-Anhänger Dugin und Liu Xiaofeng. Nach Lethen: Rabenschwarz. Aber anschlussfähig, vor allem auch, wenn man den, welcher den Großraum schaffen und beherrschen will, als Katechon ansieht.
Bernhard Nagel ist Professor i.R. für Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel
[1] Vgl. umfassend Mehring, Carl Schmitt, Aufstieg und Fall, München, 2. Aufl. 2009, zur Jugend insbesondere S. 18 – 47
[2] Carl Schmitt, Politische Theologie, 1922, 10. Aufl. 1970
[3] Der Begriff des Politischen, Text von 1932, 9. Aufl. 2025 insb. S. 25
[4] Schmitt a. a. O. S. 50
[5] Vgl. zuletzt Reermann, Carl Schmitts Kritik des Völkerbundes im „Nomos der Erde“ (1950) im Vergleich mit seinen völkerrechtlichen Schriften der 1920er und 1930er Jahre, in: Göttinger Rechtszeitschrift 1/2025 S. 31-45, insbes. S. 32
[6] Vgl. Die Bibel, Einheitsübersetzung , Katholisches Bibelwerk Stuttgart, 1999, Aufl.2007, 2, 2-6, S. 1322f.
[7] Carl Schmitt, Glossarium S. 63, Eintrag vom 19. 12. 1947, posthum veröffentlicht
[8] Vgl. Schmitt, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, 5. Aufl. 2011 S. 29ff.
[9] Vgl. Schmitt, Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, 4., veränderte Aufl. 1941, wieder aufgelegt 2022 mit einem ergänzenden Personenregister,
[10] A. a. O. S. 67
[11] A. a. O. S. 22
[12] Vgl. V. Neumann, Hegemonie, Großraumordnung, Lebensraum, in: Pauly/Otto (Hg.), Recht, Staat und Geschichte bei Michael Stolleis, der vor allem auf den Schmitt-Gegner Höhn verweist.
[13] Carl Schmitt Neuauflage a. a. O. 2022 S. 49ff., 61
[14] Carl Schmitt a. a. O. S. 70
[15] Vgl. Schmitt, Die Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff (1937/38) in: Maschke (Hg.) a. a. O. S. 556
[16] Vgl. Huber, Positionen und Begriffe, eine Auseinandersetzung mit Carl Schmitt, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 1941, S. 1, 28ff., ihm folgenden Reermann a. a. O. S. 35.
[17] Vgl. Schmitt, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, 5. Aufl. 2011
[18] Vgl. Hennig Hg.), Nie zweimal in demselben Fluss, 2. Aufl. 2028
[19] Vgl. Krah, Politik von rechts, 2020
[20] Vgl. Mehring (Hg.), Ernst-Wolfgang Böckenförde/Carl Schmitt: Briefwechsel 1953-1984, 2022
[21] Vgl. Habermas, Die Einbeziehung des Anderen, 1996, insbes. S. 116ff. und 226ff.
[22] Vgl. Sikorski, NZZ 24. 2. 2024
[23] Katehon Magazine, Gründung zit. in Shekhovtsov, Russia and the European Far Right, Diss. 2018, S. 141f.
[24] A. Dugin, Grundlagen der Geopolitik, 1997
[25] Liu Xiaofeng, Geti xinyang yu wenhua lilun, Verschiedene Überzeugungen in kulturellen Theorien,1997 und Shenling jianling de xushi, Die Erzählung von der Ankunft des Heiligen Geistes, 2003
[26] Liu Jiantao, The George Washington University, Illiberalism Studies, Arbeitspapier Nr. 19, Liu and the Longevity of Chinese Empire, 2024
[27] Vgl. zu Dugin und Liu Xiaofeng Brendan Simms, Die Rückkehr des Großraums? Carl-Schmitt-Vorlesungen Bd. 6, 2023
[28] Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, Text von 1932, 9. Aufl. 2025
[29] Lethen, Die Staatsräte, 2. Aufl. 2028 S. 128-135
[30] Lethen, Verhaltenslehren der Kälte, 2. Aufl. 2025 S. 351













