Dirk Bruhn gewinnt vor Gericht gegen AfD
Der Ausschnitt aus der Landtagssitzung in Schwerin ging viral. Dirk Bruhn ist an Parkinson erkrankt, seine Hand zittert manchmal. Und das war für AfD-Abgeordnete im Schweriner Landtag Anlass genug, den linken Abgeordneten nachzuäffen. Das machte Bruhn öffentlich. Er bezeichnete die AfD-Abgeordneten Schult und Stein als „nicht nur politische Arschlöcher (…), sondern auch menschliche Arschlöcher“. Und die AfD zog vor Gericht, um Bruhn verbieten zu lassen, zu behaupten, dass sie ihn nachgeäfft hätten.
Das Landgericht Schwerin lehnte den Antrag ab. Die AfD hätte belegen müssen, dass Bruhn gelogen hat – was sie nicht konnte. Daher gelte die Indemnität, das ist die Regel, dass Abgeordnete in der Regel nicht für Aussagen belangt werden, die in der Debatte gemacht werden.
Drei Austritte nach Geburtstagsgrüßen für Adolf Hitler
Im saarländischen Quierschied sind drei Gemeinderatsmitglieder aus der AfD ausgetreten. Sie sind damit einem Parteiausschlussverfahren zuvorgekommen. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, haben Riko und Kevin Becker in einem öffentlichen Facebook-Eintrag Geburtstagsgrüße für Adolf Hitler mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet und teilweise weiterverbreitet. Der Post wurde von einer Angehörigen erstellt. Sie ist ebenfalls aus der AfD ausgetreten. Die Stadtratsmandate sind nicht niedergelegt worden.
Bayern: AfD-MdL Ralf Stadler ohne Immunität
Die Generalstaatsanwaltschaft München will gegen den Passauer Abgeordneten wegen mehrerer Fälle Strafbefehl beantragen. Es geht unter anderem um das Video einer brutalen Hinrichtung, das der Politiker geteilt hatte. In einem anderen Video bezeichnet der MdL mutmaßliche Migranten als „Pack“.
Ermittlungen gegen Landtagsabgeordnete
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt gegen den Barnimer Roman Kuffert wegen Volksverhetzung. Er hatte ein Video geteilt, in dem menschenverachtende Inhalte gezeigt wurden – Anfeindungen gegenüber Muslimen, Roma und Sinti, Afrikanern, aber auch Asiaten.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt gegen den Tübinger Landtagsabgeordneten Miguel Klauß. Auch ihm wird Beleidigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Auch hier geht es um geteilte Videos und Aussagen in sozialen Medien.
Straßenschläger nicht als OB gewählt
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Neubrandenburg ist Tim Großmüller angetreten. Er sitzt für die „Stabile Bürger Neubrandenburg“ in der Ratsversammlung der Stadt. Auffällig wurde er, weil er sich in einer Verkehrssituation mit einem anderen Autofahrer geschlagen hat. Es erfolgten beidseitige Anzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Großmüller ist bekannt geworden, weil er beantragt hat, dass die öffentlichen Neubrandenburger Gebäude nicht mehr mit der Regenbogenflagge bestückt werden. Dem hatte auch die CDU zugestimmt. Zum Oberbürgermeister wurde am Ende der von SPD und Grünen unterstützte Nico Klose gewählt. Großmüller kam nicht einmal in die Stichwahl.
Gericht reduziert Urteil gegen AfD-Kreistagsabgeordneten
Tony Riller aus der Uckermark hatte auf einer Kundgebung gesprochen. Es fielen die Worte: „illegale Migranten, die unser Land überrennen“, „Menschen, die bereits als Mörder hier ankommen, von Vergewaltigern und Messerstechern, die im großen Stil hier alimentiert würden.“
Im Gegensatz zum Amtsgericht Prenzlau, das Riller wegen Volksverhetzung zu 12.000 Euro verurteilte, machte das Landgericht Neuruppin nun Bedenken wegen der Volksverhetzung geltend und stellte das Verfahren gegen die Zahlung von 2.000 Euro ein.
„FU Berlin fördert (…) den Rechtsruck in der Gesellschaft und den Aufstieg der AfD“, darf weiter behauptet werden
Das Arbeitsgericht Berlin musste sich mit einer Abmahnung der FU Berlin gegen den Vorstand der Verdi-Betriebsgruppe beschäftigen. Der hatte in einem Blogbeitrag geschrieben, dass das FU-Präsidium die „Tarifverträge nicht einhält, aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse bekämpft und für politischen Verdruss sorgt. Damit fördere die Uni den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD“.
Das Uni-Präsidium reagierte mit einer Abmahnung, weil es die Loyalitäts- und Treuepflichten verletzt sah. Das Arbeitsgericht gab nun dem Verdi-Vorstand recht. Es begründete, die Grenzen der Schmähkritik seien nicht überschritten, die Aussagen enthielten „zum Teil Behauptungen mit einem wahren Tatsachenkern“.
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