Über Monate hat die schwarz-rote Koalition die Öffentlichkeit in Atem gehalten. Sie behauptete, sich zur „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ geeinigt zu haben. Entsprechende Papiere machten am 24. Februar 2026 und am 30. April 2026 die Runde. Zur Gasheizung heisst es da, man dürfe die als Neuinvestition einbauen, sofern anteilig Biomethan verbrannt wird, „anteilig“ gemäß einer Treppe, die bis 2040 reicht. Somit darf ein Gebäudeeigentümer, so das Versprechen der Koalitionäre, in solchen neuen Heizungen in 2029 90% Erdgas verfeuern, ab 2030 85%, ab 2035 70%, ab 2040 40%.
Am 13. Mai nun hat es ein Text zur gesamten Gesetzesnovelle über den Kabinettstisch geschafft. Da finden sich diese Ansagen in § 43 Abs. 1. Überraschend ist schon, dass ebd. in Abs. 3 sich auch das Recht findet, eine neue Heizung mit 100% fossilem Gas zu befeuern. Bedingung ist, dass man sich bis 2035 eine thermische Solaranlage auf das Dach hat setzen lassen.
Damit sind die Überraschungen aber noch nicht zu Ende. Es findet sich dort auch die Formulierung, dass ab 2030 Heizungen in neuerrichteten Gebäuden „keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursachen“ dürfen (Definition in § 3 Absatz 1 Nummer 25a).
Das neu benannte Gesetz ist somit ein juristisch monströses Werk: Zum Heizen mit Erdgas steht im selben Gesetz „Du darfst“ und „Du darfst nicht“. Das Gesetz wird Berühmtheit somit erlangen. Professoren der Rechtslehre werden etliche Studierendengenerationen Arbeiten schreiben lassen zu der Frage: Was gilt, wenn im selben Gesetz steht „A ist erlaubt und verboten“?












