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Entkriminalisierung statt Empörung. Gastbeitrag von Lorenz Bode & Ama Omar

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
17. April 2026
Tatort mit Markierungen

Auf sueddeutsche.de übt die Journalistin Vivien Timmler in einem Kommentar scharfe Kritik an der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Der Kommentar trägt die Überschrift „Als Nächstes dann Ladendiebstahl entkriminalisieren?“ und richtet sich gegen die kürzlich von Hubig geäußerte Auffassung, das sogenannte Schwarzfahren zu entkriminalisieren.

Diese Auffassung ist jedoch weder neu noch radikal noch der Empörung wert. Im Gegenteil: Wir waren schon einmal an diesem Punkt der Diskussion – man erinnere sich an die Versprechen des damaligen FDP-Justizministers Marco Buschmann, der das Strafgesetzbuch (StGB) entrümpeln und dabei unter anderem Paragraf 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) reformieren wollte. Passend dazu berichtete die Tagesschau: „Justizminister Marco Buschmann möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken.“ Und auch der ehemalige NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) forderte 2017, wenngleich in einer weniger weitgehenden Variante, eine Änderung des Strafrechts. Ein Blick in die Praxis zeigt zudem, dass Hubigs Auffassung vielerorts längst keine Neuerung mehr ist. In Städten wie Bremen, Köln, Frankfurt am Main oder Potsdam wird bereits regelmäßig davon abgesehen, bei Fahrten ohne gültigen Fahrausweis Strafanträge zu stellen. Damit wird die Erschleichung von Beförderungsleistungen in Teilen Deutschlands schon heute nicht mehr in letzter Konsequenz strafrechtlich verfolgt.

Wohlgemerkt: Der Kommentar von Vivien Timmler ist bloß ein Kommentar. Man sollte ihn nicht überbewerten, und man kann der Kommentatorin zugestehen, dass sie ihre Meinung pointiert formulieren wollte. Da ist die vertiefte Auseinandersetzung mit der durchaus komplexen Frage nach der Funktion des Strafrechts als Ultima Ratio im demokratischen Rechtsstaat eher hinderlich.

Problematisch wird es allerdings in der Gesamtschau, denn auf die Mischung kommt es an. Die Journalistin verbindet berechtigte Kritik mit populistischer Empörung. Das ist nicht nur unangemessen, sondern auch unehrlich – vor allem dann, wenn sie der Bundesjustizministerin vorwirft, den Rechtsbruch „zu bagatellisieren und zu normalisieren“, und zugleich eine Debatte aufmacht, zu der sich Hubig gar nicht geäußert hat, nämlich über die Entkriminalisierung von Ladendiebstahl.

Das gilt umso mehr, als es für eine teilweise Entkriminalisierung des Ladendiebstahls gute Argumente gibt. Diese finden sich zwar selten in den Kommentarspalten großer Zeitungen, sind aber deshalb nicht abwegig. Verwiesen sei etwa auf den Aufsatz von Stefan Harrendorf „Überlegungen zur materiellen Entkriminalisierung absoluter Bagatellen am Beispiel der Beförderungserschleichung und des Ladendiebstahls“ in der Zeitschrift Neue Kriminalpolitik (2018, S. 250–267). Darin werden beide Entkriminalisierungsansätze behandelt und miteinander verknüpft.

Schließlich legt sogar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts solche Entkriminalisierungsgedanken nahe. In einem Urteil vom 9. Juli 1996 (2 BvR 1371/96) heißt es: „Das Strafrecht wird als ‚ultima ratio‘ des Rechtsgüterschutzes eingesetzt, wenn ein bestimmtes Verhalten über sein Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich, seine Verhinderung daher besonders dringlich ist.“

So betrachtet ist die Debatte berechtigt, die Empörung der Journalistin dagegen nicht. Denn was ist mit einem Menschen, der aus Hunger im Discounter stiehlt? Wie die 84-jährige Seniorin aus dem Bericht von welt.de, die „sagt, nach Abzug der Fixkosten blieben ihr ‚höchstens 100 Euro im Monat‘. Wochenlang habe sie sich von Knäckebrot und Wasser ernährt, bevor sie sich nicht anders zu helfen wusste und die Waren in Supermärkten mitgehen ließ.“ Legt dieser Mensch also ein Verhalten an den Tag, das „in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich“ ist? Wir meinen: Nein. Und wir fragen uns, welchen Maßstab die Journalistin hier anlegen würde.

 

Zu den Autoren

Lorenz Bode war Staatsanwalt und lebt in Hannover. Er bloggt hier ausschließlich seine Privatmeinung.

Ama Omar hat einen Bachelorabschluss im Bereich Öffentliche Verwaltung und absolviert derzeit ein Masterstudium in diesem Fachgebiet. Seit mehreren Jahren ist er in der Kommunalverwaltung. Er bloggt hier ausschließlich seine Privatmeinung.

 

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