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Erklärung zur Stationierung von konventionellen „Long-Range Fire Deployments“ in Deutschland

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
21. August 2024
Glide-Phase-Interceptor

VDW-Studiengruppe „Frieden und Europäische Sicherheit“
Die Verantwortung der Wissenschaft: Atomwaffen, Long-Range Fire Deployments, Geopolitik

19. August 2024
Am Rande des NATO-Gipfels in Washington am 10. Juli 2024 haben die Regierungen der USA und Deutschlands in einer bilateralen Erklärung angekündigt, ab 2026 bodengestützte US-Raketen und Marschflugkörper (LRF, Long-Range Fire Deployments) in Deutschland mit unterschiedlichen Reichweiten (460 bis 3.000 km) zunächst zeitweilig, später dauerhaft zu stationieren. Dies soll im Rahmen einer von fünf weltweit verfügbaren Multi-Domain Task Forces (MDTF) der USA geschehen, die über einen Mix von landgestützten SM-6 Raketen, Tomahawk-Marschflugkörpern und Überschallflugkörpern LRHW (Long-Range Hypersonic Weapons) verfügen. Sie sollen vor allem die Fähigkeit Chinas (Anti-access/Area Denial; A2/AD) durchbrechen, den Zugang der USA im Indo-Pazifik zu beschränken, aber auch die „integrierte Abschreckung“ der NATO gegenüber Russland verstärken.

Die bilaterale Stationierung dieser Systeme wurde von den Regierungen der USA und Deutschlands ohne öffentliche Diskussion vorbereitet und entschieden. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Bundesregierung einer öffentlichen Strategiediskussion in Politik und Öffentlichkeit aus dem Weg gehen wollte. Der bloße Hinweis auf eine Fähigkeitslücke im Abschreckungsspektrum reicht nicht aus als Begründung dafür, dass die Bundesregierung auf die US-amerikanische Absicht eingeht, diese Raketensysteme in Deutschland zu stationieren. Denn diese konventionell bestückten Systeme implizieren weitreichende Folgen für die Sicherheit Europas und die globale nuklearstrategische Stabilität und erhöhen die nuklearen Risiken der deutschen Bevölkerung.

Russland verfügt seit vielen Jahren über doppelverwendbare („dual capable“) land-, see- und luftgestützte Trägersysteme kurzer und mittlerer Reichweite, die auch mit konventioneller Nutzlast im Ukraine-Krieg einge-setzt werden. Obwohl der INF-Vertrag im August 2019 außer Kraft getreten ist, blieb seine Definition der Reichweitenbegrenzung für landgestützte Marschflugkörper und ballistische Raketen noch bis 2023 eine konzeptionelle Grundlage für die bilaterale Diskussion zwischen den USA und Russland über ein INF- Stationierungsmoratorium. Auch die NATO-Staaten haben ein großes Arsenal von luft- und seegestützten konventionellen Präzisionsflugkörpern für Angriffe in der räumlichen Tiefe Russlands, nicht aber stationierte landgestützte Marschflugkörper oder ballistische Raketen mit Reichweiten über 300 km hinaus. Modifizierte ATACMS-Raketen werden jedoch in absehbarer Zeit eine Reichweite von 500 km erreichen und somit die der Iskander-Rakete spiegeln. Während die bisherige Begründung der Bundesregierung auf die zahlenmäßige Unterlegenheit hinsichtlich der russischen Raketensysteme konzentriert ist, geht es der US-Armee auf der Grundlage des 2018 herausgegebenen Konzepts „The U.S. Arms in Multi-Domain Operations 2018“ um die Implementierung von Optionen mit dem Ziel, im Kriegsfall mit Russland oder China Ziele in der Tiefe des gegnerischen Raums zu zerstören. Damit schaffen sich die USA nolens volens in Europa zusätzlich auch eine Abschreckungs- und Kriegsführungsoption zur Neutralisierung russischer strategischer Basen in West-Russland mit gravierenden Folgen für die globale strategische Stabilität, von der auch die Sicherheit Europas abhängt. Denn die Systeme bedrohen von Deutschland aus auch mit konventionellen Mitteln, teilweise mit sehr kurzen Flugzeiten, auch strategische Ziele, darunter Raketenbasen, in Russland. Die strategische Krisenstabilität wird auf diese Weise verringert, weil die russische Befürchtung, strategische nukleare Einsatzmittel durch Überraschungsangriffe von Europa aus zu verlieren, die Gefahr russischer Fehlperzeptionen und damit präemptiver Fehlreaktionen in Krisensituationen erhöhen wird.

Moskau wird voraussichtlich die neuen amerikanischen Raketeneinheiten in Deutschland als Bedrohung für sein strategisches Nuklearpotenzial interpretieren und die Zahl seiner nuklearfähigen Raketensysteme in Belarus und an seinen Westgrenzen einschließlich Kaliningrad wesentlich erhöhen. Die russische Zielplanung für nuklear bestückbare Mittelstreckensysteme dürfte sich noch mehr als bisher auf Deutschland mit seinen neuen Raketenabschussbasen richten. Als Folge könnten dann Forderungen laut werden, die Mittelstreckensysteme in Deutschland atomar „nachzurüsten“. Es stellt sich damit die Frage, ob die Stationierung mit einem konkreten Sicherheitsgewinn für Deutschland verbunden ist oder ob deren Risiken den behaupteten operativen Zugewinn bei weitem übersteigen. Die Dringlichkeit dieser Frage wird dadurch verschärft, dass die Stationierung ausschließlich in Deutschland dem in der NATO verankerten Gebot der Risiko- und Lastenteilung widerspricht und Deutschland singularisiert. Die neue Stationierungsabsicht wurde nicht in der NATO-Gipfelerklärung von Washington vom 10. Juli 2024 erwähnt und stellt die gemeinsame Verantwortung für strategische Entscheidungen in Frage, deren Konsequenzen alle Verbündeten betreffen.

Folgerungen

1. Die Bundesregierung und das Parlament sollten einen substantiellen und ergebnisoffenen Dialog führen und tiefergehend begründen, warum sie auf die US-amerikanische Stationierungsabsicht eingegangen ist. Hier können eine Anhörung im Parlament oder in Auftrag gegebene Analysen weiterhelfen. Dazu gehören insbesondere eine realistische Bedrohungsanalyse mit einem Vergleich schon vorhandener Fähigkeiten, Fragen der Lasten- und Risikoteilung in der NATO, die überzeugende Erläuterung des strategischen Zwecks und des operativen Konzepts der Stationierung sowie eine Bewertung der Risiken für Deutschland im Rahmen von Szenarienanalysen.

2. Der Bewertung, dass Deutschland aufgrund seiner Rolle als zentrale Drehscheibe für die Verteidigung der Ostflanke der NATO durch russische Raketensysteme schon bisher bedroht war, wird zunächst durch eine erweiterte. integrierte Luft- und Raketenabwehr und in Zukunft u.a. durch die European Sky Shield Initiative (ESSI) Rechnung getragen. Da die MDTF-Planungen für die Stationierung von neuen, bodengestützten Raketen über die Abschreckung hinausgehen können, und je nach Anzahl, Reichweite und Nutzlast der Raketensysteme eine strategische Angriffsfähigkeit einschließen, muss das Verhältnis von Offensiv- und Defensivsystemen konzeptionell überarbeitet werden. Insbesondere müssen etwaige operative Zugewinne einer LRF-Stationierung gegen die strategischen Risiken für Deutschland und Europa in einer sich zuspitzenden Krise abgewogen werden. Dies gilt insbesondere für die Absicht, russische Raketenbasen präemptiv zu zerstören.

3. Trotz der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine ist es im deutschen Interesse, rüstungskontrollpolitische Wege auszuloten, um ein ausuferndes „Tit for Tat- Raketenwettrüsten“ zu verhindern. Die Bundesregierung sollte das Gespräch mit Washington und Moskau suchen, um einen Ausweg aus einem nun drohenden Stationierungswettlauf zu finden.

4. Trotz dieser Entscheidung sollten die USA und Russland ein INF-Nachfolgeabkommen (INF, Intermediate Range Nuclear Forces) anstreben und verhandeln, bei dem die Stationierung von landgestützten Mittelstreckensystemen in Zukunft ausgeschlossen wird. Ein durch Inspektionen und Notifikationen verifizierbares Abkommen ist nach wie vor ein zentrales Interesse für die europäischen Staaten und Russland. Dabei kann man auf die 1987 vereinbarten und 2019 aufgekündigten INF-Regelungen zurückgreifen.

5. Die Bundesregierung sollte sich gegenüber Washington und Moskau nachhaltig dafür einsetzen, formelle bilaterale Gespräche wiederaufzunehmen, um den New START-Vertrag abermals zu verlängern oder eine Interimsregelung zu vereinbaren.

Prof. Dr. Götz Neuneck, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler für die VDW-Studiengruppe „Europäische Sicherheit und Frieden“, https://vdw-ev.de/ueber-uns/studiengruppen/europ-sicherheit-frieden/. Die Autoren der Studiengruppe unterscheiden sich in wenigen Einzelaussagen und die Erklärung ist somit kein vollständig autorisierter Konsens.

Zur VDW und der Studiengruppe „Europäische Sicherheit und Frieden“
In der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) vernetzen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Disziplinen, die ihre Verantwortung für die Folgen von wissenschaftlicher Forschung und technischer Entwicklung kritisch reflektieren und mit differenzierter Expertise an der gesellschaftlichen Debatte aktiv teilnehmen. Die Vereinigung hat sich seit ihrer Gründung 1959 stets zu zentralen Fragen der Europäischen Sicherheit geäußert. Die Studiengruppe, der u.a. K.-H. Bläsius, L. Brock, M. Brzoska, H.-G. Ehrhart, U. Finckh-Krämer, H. Ganser, R. Lüdeking, J. Luhmann, H. Misselwitz, K. Raiser, W. Richter, J. Scheffran, M. Staack angehören, beschäftigt sich seit 2017 mit den zentralen Zusammenhängen und Herausforderungen der europäischen und globalen Sicherheit. Damit knüpft sie an die Tradition der VDW auf dem Gebiet der kooperativen Sicherheits- und Friedenspolitik an, in der die Wissenschaft eine besondere Rolle spielte. Bei der Gründung der VDW standen Fragen der nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle im Vordergrund, was sich insbesondere in der Göttinger Erklärung von 1957 zur atomaren Bewaffnung sowie der Beteiligung an der internationalen Pugwash-Bewegung widerspiegelt.

Erstveröffentlicht am 19. August 2024 unter vdw-ev.de

 

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