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Konsequenzen der Sperrung der Straße von Hormuz: Die Koalition traut sich nicht

Jochen Luhmann Von Jochen Luhmann
16. April 2026
Straße von Hormus

1.     Einleitung: Die Herausforderung

Die Straße von Hormuz ist faktisch seit mehr als sechs Wochen gesperrt. Zudem sind etliche Produktionsstätten und logistische Anlagen in den Anrainerstaaten des Persischen Golfs beschädigt oder aus anderen Gründen aus dem Tritt gekommen. Die Tanker, die nun aus dem Golf beladen herausfahren, werden sicherlich nicht so bald zurückkehren, um erneut das Risiko einzugehen, dort für Wochen eingeschlossen zu sein.

Es geht zudem beileibe nicht allein um Lieferunterbrechungen von Erdöl und seiner Derivate, es geht vielmehr um eine ganze Palette energieintensiver Produkte, auf deren Herstellung die Golfstaaten mit ihren günstigen „Abfallenergien“ sich in den vergangenen Jahrzehnten spezialisiert hatten. Insbesondere der Effekt aufgrund der ausbleibenden LNG-Lieferungen aus Kuwait ist für Europa und Deutschland von hoher Bedeutung. Der dadurch bewirkte Preisschub schlägt, durch die Struktur der Verträge bedingt, erst mit deutlichem zeitlichem Verzug auf die Gas-Endverbraucher durch. Bekannt ist auch, dass der Gaspreis kurzfristig auf den Börsen-Strompreis durchschlägt – Grund ist die Strompreisbildung nach dem Marginalprinzip; Gaskraftwerke sind nun einmal in vielen Perioden preissetzend.

Die aktuelle Krise in der Golfregion, die unser angeblicher Verbündeter mutwillig zu unserem Schaden vom Zaun gebrochen hat, wird somit noch einen Rattenschwanz von Folgen haben müssen – auf vielen Produktmärkten und mit langer Dauer. Das verbreitete Starren auf die Treibstoffe und deren Preise an den Tankstellen lenkt somit von dem vollen Problemkorb, mit welchem wir konfrontiert sind, ab. Das alles kann man wissen. Die Medien aber treiben die Sau „Kraftstoffpreise“ durchs Dorf – und die Politik fühlt sich genötigt, auf diese unsachgemäße und ausblendende Thematisierung zu reagieren. Und das, obwohl man kein Geld hat.

2.     “Krisensitzung” in Villa Borsig – wirklich?

Also nutzte man eine eh anstehende Wochenend-Sitzung des Koalitionsausschusses dafür, dem Publikum gleichsam als Schnipsel nebenbei auch Ergebnisse zu präsentieren, mit denen man mehr auf den medialen Druck als auf die Krise in Gänze reagieren wolle.

Aus der Sitzung ist Zweierlei nach außen gedrungen

  1. Das offizielle Ergebnis, die „Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026“, mit den vier Beschlussteilen „Energiesofortprogramm“, „Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland“, „Stärkung der Automobilindustrie“ sowie „Reform der GKV“.
  2. Informelle Berichte über erhebliche Spannungen bei den Beratungen, die demnach im Schwerpunkt sich um die Reform des Gesundheitssystems drehten. Die publizierten Ergebnisse waren offenkundig vorabgestimmt und nicht (mehr) strittig. Der offensiv ausgetragene Konflikt ging zu Verfahrensfragen. Offenbar gibt es wieder, wie zu Ampelzeiten, die Sitte, dass eine Seite etwas an die Springer-Presse gibt, die es dann zum Termin der Beratungen im Koalitionsausschuss via „Bild“ begleitend herausgibt. Die SPD habe zudem ein „Politikmanagementproblem“ konstatiert. Offenbar gehören zu diesem Management-System zwei Koordinatoren-Teams, (a) der Koalitionsfraktionen und (b) der Parteichefs – da habe es geknirscht, weil getroffene Absprachen der jeweils anderen Sphäre nicht bekannt gewesen seien.

Nichts nach außen gedrungen ist von den offenbar harzigen Verhandlungen zum Gesetzentwurf, der den angeblichen Konsens im Eckpunktepapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) samt Umbenennung zum GMG festnageln soll. Dazu wird es ein Artikelgesetz geben müssen, und dort wird es die Regelung des Verbots der Überwälzung „überhöhter Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ sein, welche dazu geführt hat, dass der für „vor Ostern“ angekündigte Gesetzentwurf den Kabinettstisch immer noch nicht erreicht hat. Dass es in Villa Borsig laut wurde, scheint nichts mit diesem schwerwiegenden Konflikt zu tun gehabt zu haben. Das Kesselflickerschauspiel darum steht für später auf dem Spielplan.

3.     “Energiesofortprogramm”

Das Programm besteht aus drei Teilen, die sehr präzise formuliert erscheinen:

  • Senkung „der Energiesteuer“, in Wahrheit aber lediglich der auf Kraftstoffe, und da auf Diesel und Benzin, um jeweils ca. 17 Cent brutto pro Liter, begrenzt auf zwei Monate. Das koste etwa 1,6 Mrd. €. Ziel sei „Verbraucher und Wirtschaft“ bei den Kraftstoffen zu entlasten.
  • Die Gegenfinanzierung der Entlastungen soll durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen erfolgen. Dazu wird auf die Europäische Kommission gesetzt, die angekündigt habe, ihrerseits Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen, die zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022 analog sind.
  • Verschärfung des Kartellrechts. Das Kartellamt solle besser feststellen können, ob beim Übergang von einer Marktstörung in eine wirtschaftliche Normallage sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden.

Merke Dreierlei:

Die quantitative Entscheidung, ausgerechnet um ca. 17 Cent brutto pro Liter zu mindern, ergibt sich daraus, dass dem deutschen Gesetzgeber die Hände gebunden sind. Er ist nicht berechtigt, den Steuersatz unter das EU-Mindestniveau zu senken. Der nationale Spielraum wird voll ausgenutzt – es scheint sogar Dieselsorten (in Abhängigkeit von Schwefelanteil) zu geben, wo eine bestehende Vergünstigung für zwei Monate aufgehoben werden muss, damit dem Wortlaut des Beschlusses der Koalition entsprochen werden kann.

Weshalb „Verbraucher und Wirtschaft“ überhaupt zu entlasten seien, und dann allein bei den hauptsächlichen Kraftstoffen nur, wird nicht erklärt. Und ist wohl auch nicht zu erklären.

Die Kartellrechtsänderung ist bereits in den Horizont der Auflösung der aktuellen Preiskrise gerückt.

4.     Der Entwurf des Gesetzes zum Energiepaket

Bereits einen Tag später, am Morgen des Dienstags, des 14. April, legte das BMWE eine Formulierungshilfe für ein „2. Energiesteuersenkungsgesetz“ vor. Daraus wird deutlich, dass dessen Erarbeitung nicht erst bei der Klausur in der Villa Borsig initiiert worden ist.

Die ausgearbeitete Fassung zeigt Diverses, u.a.:

  • Die Entlastung bei Diesel-Kraftstoff gilt auch für deren Biodiesel-Anteil.
  • Die Autoren sehen das Problem, dass bei Wegsubventionierung der knappheitsbedingten Preiserhöhung, wie es die Koalition nun für 2 Monate tut, die Anpassung des Verbrauchsverhaltens an die objektiv gegebene Knappheit unterbleiben könnte. Die Antwort darauf ist bemerkenswert – und wird vermutlich von den politischen Auftraggebern nicht geteilt:
    „Die auf längere Sicht notwendige Verhaltensanpassung … kann durch die Befristung der Energiesteuersenkung … flankiert werden, während diese kurzfristig … dazu dient, unbillige Härten abzufedern.“
    Im Klartext hieße das: Die Frist von zwei Monaten meinen wir ernst!
    bei den Wahlkämpfern aber wird man es anders sehen.

5.     Weshalb keine Wahl der Option “Direktzahlung”?

Verblüffend ist, dass die Option, die nach den Erfahrungen in 2022 extra geschaffen wurde, nun, im Wiederholungsfall, nicht genutzt wird. Da, vor knapp vier Jahren, hatte man begriffen, dass es für die Politik die Option geben muss, Haushalte und Betriebe auch direkt und damit zielgenau zu entlasten, unter Vermeidung hoher Mitnahmeeffekte. Die dafür erforderliche Datenbank mit Kontenverbindungen zu jedem Steuerpflichtigen wurde aufgebaut – und stünde aktuell zur Nutzung zur Verfügung. Sie wurde aber nicht genutzt.

Der vermutliche Grund ist dem Gesetzentwurf bei der Beschreibung des Problems zu entnehmen. Die stellt stark ab auf Preiseffekte:

„Höhere Energiepreise treiben die Verbraucherpreisinflation. … Hinzu kommen indirekte Effekte über Strom-, Transport- und Produktionskosten. Spürbare Preissteigerungen können die Konsumnachfrage dämpfen.“

D.h. die Problembeschreibung ist stark systemisch, makroökonomisch fixiert – es geht nicht primär um zielgenaue Entlastung von Bürgern, es geht um Effekte auf das allgemeine Preisniveau. Man vertraut nicht darauf, dass die Entlastungszahlungen direkt an Bürger und Wirtschaftssubjekte auch zu äquivalenten oder gar noch stärkeren (negativen) Effekten beim Preisniveau führen würden. Man hat nach den Erfahrungen von 2022 somit eine Politikoption eingeführt, zu der zu greifen die Politik aber sich scheut, aus Gründen, die nicht erklärt werden.

Da gilt es etwas nachzuholen im Gespräch zwischen Politik und akademischen Ökonomen.

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