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Missbrauchsskandal: keine Immunität für Priester

Petra Kappe Von Petra Kappe
12. Februar 2019
Kirche

In den Katholischen Bistümern tobt ein Richtungskampf. Seit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im Herbst 2018 herrscht ein heftiges Ringen um die Konsequenzen, die aus den tausendfachen kriminellen Verfehlungen zu ziehen sind. Während die Reformkräfte alle möglichen Ursachen diskutieren, wehren Traditionalisten jede Veränderung ab. Mit dem Vorwurf, die Debatte sei ein „Missbrauch des Missbrauchs“, versuchen sie, den Ruf nach Wandel im Keim zu ersticken.

Das ist die aktuelle Innenansicht der Katholischen Kirche: Die Sexualmoral und das Frauenbild, die Machtstrukturen, der Männerbund und der Zölibat werden hinterfragt, eine Erneuerung an Haupt und Gliedern wird gefordert, die Einheit der Weltkirche diskutiert, ein deutscher Sonderweg vorgeschlagen. Doch in den deutschen Bistümern herrscht keineswegs Einigkeit. Bischöfe positionieren sich in persönlichen Erklärungen und provozieren Widerworte. Theologen verfassen Briefe und ernten Zurückweisung. Laien pochen auf Mitsprache, Frauen auf gerechte Teilhabe, Missbrauchsopfer auf Anerkennung. In Hamm hat sich ein Priester öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt, um eine Auseinandersetzung voranzutreiben.

Ende Februar kommen die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen beim Papst im Vatikan zusammen, und noch ist nicht ersichtlich, welche Standpunkte Reinhard Kardinal Marx dort im Einzelnen für die 27 Diözesen in Deutschland vertreten wird. Die Missbrauchsstudie, die im Auftrag der Kirche und unter ihrer gestrengen Aufsicht entstanden ist, hat die Debatte nicht befriedet. Vielmehr hat die Empörung über die jahrzehntelange Vertuschung und Verharmlosung des Geschehens dadurch neue Nahrung bekommen, dass die versprochene vollständige Offenheit ausblieb und die Bistümer jeweils die Kontrolle darüber behielten, was tatsächlich ans Licht kam.

Die Erkenntnisse der Studie waren erschreckend genug, doch waren sie keineswegs komplett. Nach wie vor ist das ganze Ausmaß des sexuellen Missbrauchs hinter den Kirchenmauern nicht bekannt, genießt der Schutz der Institution Vorrang vor den Bedürfnissen der Opfer, entziehen sich die Kirchenmänner ihrer Verantwortung. Die gleichen Reflexe treten übrigens nach der Aufdeckung von Finanzskandalen wie in Limburg, Eichstätt oder Bonn zu Tage: Akten verschwinden, Aufklärung wird behindert, das Geschehen verharmlost.

Das Vertrauen den Gläubigen ist tief erschüttert. In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Kirchenaustritte 2018 noch einmal deutlich an. Und zu der aufgewühlten innerkirchlichen Auseinandersetzung tritt die empörte Außensicht auf die unfassbaren Abgründe, die nach Auffassung namhafter Juristen nicht der weltlichen Strafverfolgung entzogen werden dürfen.

Sechs Juraprofessoren haben in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von „Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter“ besteht, „etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten.“

In ihrem Schreiben kritisieren die Strafrechtsprofessoren Holm Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Dieter Rössner, „wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen“. Dies habe möglicherweise seinen Grund in einer in Deutschland herrschenden „intuitiven Vorstellung von der sakrosankten Eigenständigkeit der Kirche“.

Die Rechtslage sei jedoch eindeutig: „Es gibt für die Kirche und ihre Priester keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung wie etwa bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirche (etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt), ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen freizuhalten.“ Der Rechtsstaat müsse sicherstellen, dass „die am Schutz der Menschenrechte orientierte Minimalethik des Strafrechts durchgesetzt und persönliche Verantwortung geklärt wird“. Ansonsten stehe „das Rechtsvertrauen der Öffentlichkeit im säkularen Staat“ auf dem Spiel.

Bilquelle: Pixabay, 012, Pixabay License

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Tags: AktenoffenlegungImmunitätKatholische KircheKircheMißbrauchMissbrauchsstudieMitwirkung Kirche an AufklärungVertuschung Missbrauch
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