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STEUERHILFE FÜR DIE GASTRONOMIE: SCHUSS IN DEN OFEN?

Friedhelm Ost Von Friedhelm Ost
27. Mai 2020
Küche

Im Zuge der vorsichtigen Lockerungsschritte aus dem Lockdown der Corona-Krise haben die Restaurants und Kneipen in unserem Lande wieder geöffnet. Die Gäste müssen Schutzmasken tragen und sich mit ihrer Adresse auf Formblättern eintragen. So lassen sich im Falle eines Falles Ansteckungsketten schnell zurückzuverfolgen. Die Tische sind mit dem Metermaß weiter als früher auseinandergestellt worden. Die Servicekräfte bedienen ebenfalls mit Schutzmasken.

Kneipen in Not

Der Lockdown hat die Gastronomie sehr hart getroffen. Ohne Gäste gab es keinen Umsatz und keinen Gewinn. Nicht wenige Betreiber von Wirtshäusern sind rasch an den Rand der Pleite, einige sogar schon in die Insolvenz getrieben worden. Den Kellnerinnen und Kellnern, die ohnehin mehr schlecht als recht bezahlt wurden, fehlte das Trinkgeld der Gäste, mit dem sie ihr bescheidenes Einkommen aufbesserten. Die Sofortmaßnahmen mit dem Kurzarbeitergeld und Zuschüssen sowie Kredithilfen waren für die meisten nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein.

7 % Speisen, 19 % für Getränke

Der Hotel- und Gaststättenverband richtete deshalb seine lauten Hilferufe an die Politiker und forderte vor allem steuerliche Erleichterungen. Das Wehklagen wurde erhört. Bereits in dieser Woche beschließt der Bundestag die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 %. Diese Regelung wird vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 gelten. Für Getränke gilt diese Reduzierung jedoch nicht. Das wird höchstwahrscheinlich nicht dazu führen, dass nun alle Gastwirte ihre Speisekarten mit der Steuerkorrektur neu drucken lassen, um mit niedrigeren Preisen für Suppen, Schnitzel, Salate oder anderen Gerichten die Gäste anzulocken und zu vermehrtem Verzehr zu verführen. Ohnehin ist die Zubereitung der Speisen fast durchweg mit hohen Kosten verbunden, die Erträge aus diesem Teil des Geschäfts sind entsprechend eher schmal. Dagegen bringt der Umsatz mit Bier, Wein und anderen Getränken höherer Margen für die Gastronomiebetriebe.

Mehr für den Wein, weniger für das Schnitzel?

Kluge Gastronomen stellen sich auf die neue Umsatzsteuerregelung bereits vielfach recht erfinderisch ein. Wer eine Flasche Wein für 30 € plus 19% Mehrwertsteuer, also für insgesamt 35,70 €, bestellt, der kann das Schnitzel, das bislang 15 € kostete, also insgesamt 17,85 € kostete, ab dem 1. Juli für 5 € plus 7 %, also, 5,35 €, serviert bekommen. Die Variationsbreite solcher Koppelgeschäfte wird keine Grenzen kennen.

Innovative Wirte werden gewiss findig genug sein und ihren Gästen Speisen zu attraktiven Preisen anbieten, wenn diese superhohe Preise für die Getränke zu zahlen bereit sein werden. Echte Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Krise wird dieses Steuerhilfegesetz wohl nicht bescheren. Deshalb muss mit einem weiteren Sterben von Kneipen gerechnet werden, denn viele konnten bislang vor allem vom Getränke-Ausschank leben. Die nur auf Speisen reduzierte Umsatzsteuer droht zu einem lauten Schuss in den Ofen zu werden.

Bildquelle: Pixabay, Bild von Olaf Bröker, Pixabay License

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Tags: Corona-KriseCoronavirusCovid-19Exit-StrategieGaststättenregelungenLockerung CoronabeschränkungenMehrwertsteuer für SpeisenSARS-CoV-2SteuerhilfenVirus
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