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WIRRWARR DER STROMRECHNUNG

Friedhelm Ost Von Friedhelm Ost
23. Januar 2018
Windenergie

Vielen Menschen in unserem Lande flattern in diesen Tagen die Jahresrechnungen für Strom, Gas und Wasser ins Haus. Manch einer erinnert sich bei der Lektüre sogleich an den früheren Bundeskanzler Helmut Schmidt, der sich trotz seiner hohen Intelligenz und Klugheit nach eigenem Bekunden schwer tat, die Rechnung für Elektrizität zu verstehen. Inzwischen ist es noch komplizierter geworden, so dass nicht wenige gleich kapitulieren und gar nicht Details nachzuvollziehen versuchen.

Grundpreis und Arbeitspreis

Es beginnt sogleich mit dem Grundpreis, der völlig unabhängig vom Stromverbrauch zu bezahlen ist. Denn darin sind die Kosten für das Ablesen des Stromzählers sowie die Abrechnung für die Zähler- und Leistungsbereitstellung enthalten.

Der Arbeitspreis wird sodann für den wirklichen Stromkonsum pro Kilowattstunde (kWh) in Rechnung gestellt: Er enthält die Kosten für die Stromproduktion, den Transport sowie für Steuern und Abgaben. Dieser Arbeitspreis fällt je nach Stromlieferant für den Kunden recht unterschiedlich aus; zwischen 20 Cent und 28 Cent pro Kilowattstunde ist wohl alles möglich.

Hohe Steuer- und Abgabenlasten

Bei der exakten Analyse der Stromrechnung erfährt der Kunde, was er alles an Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen für das Jahr 2017 zu zahlen hat: Für die Stromsteuer 2,05 Cent je kWh, dann die EEG-Umlage von 6,880 Cent, die im Jahr 2018 auf 6,792 Cent reduziert wird. Hinzu kommen die KWKG-Umlage mit 0,438 (2018: 0,345) Cent, die Sonderkundenabgabe mit 0,388 (2018: 0,370) Cent, die Offshore-Haftungsumlage mit minus 0,028 (2018: 0,037) Cent und die abschaltbare Lasten-Umlage mit 0,006 (2018: 0,011) Cent. Alles in allem macht das für das vergangene Jahr 9,734 Cent aus; 2018 wird es mit 9,605 Cent immerhin um 0,129 Cent billiger werden. Auf alle diese Steuern und Abgaben kommt dann noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % -für 2017 also 1,849 Cent je kWh, für 2018 1,825 Cent-, so dass sich diese Belastungen 2017 auf 11,583 Cent, 2018 auf 11,430 Cent summieren.

Weiterer Anstieg des Strompreises

Der Stromkunde zahlt zudem Netzentgelte, also die Kosten des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung, Entgelte für den Messstellenbetrieb, also für seine Stromzähler, und die Konzessionsabgabe, die der Stromlieferant an die Kommunen für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen zu leisten hat.

So ganz nebenbei wird der Stromkunde über die weitere Steigerung der Preise in 2018, aber auch über den jeweiligen Strom-Mix seines Lieferanten informiert, damit er genau weiß, welche Anteile seiner verbrauchten Elektrizität aus Kohle, Kernenergie, Erdgas und Erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Es lohnt sich, das alles daheim genau zu studieren und tiefer in die Rechnung des Lieferanten einzusteigen. Immerhin werden die Abgaben- und Steuerbelastungen in diesem Jahr um rund 0,153 Cent je kWh geringer ausfallen, die Strompreise in der Regel dennoch weiter ansteigen. Millionen Kunden schauen da schon gar nicht mehr genau auf die Abrechnung, sondern zahlen geduldig. Vielleicht mag ein Tipp helfen: Nichtverbrauchter Strom ist der billigste und zugleich der umweltfreundlichste für jeden Konsumenten!

 

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Tags: AbgabenEEGEnergiePreisentwicklungSteuernStromStromkostenStromrechnung
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