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Anti-Corona-Maßnahmen im Bundestag

Klaus Vater Von Klaus Vater
20. Oktober 2020
Corona

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages vom 28. Oktober: Die beginnt mit der Befragung der Bundesregierung – der Bundeswirtschaftsminister soll antworten – und selbstverständlich wird er auch zur Pandemie sowie deren Auswirkungen befragt. Nach der Fragestunde geht es um eine UN-Resolution: „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Dem Tagesordnungspunkt folgt die Debatte eines Entwurfs der Linken zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf; es folgen Änderungen soldatenrechtlicher Vorschriften und eine Diskussion über feministische Außenpolitik auf Initiative der Grünen sowie die Beratung eines Gesetzes der Bundesregierung über die Beschäftigungssicherung in der Folge der Covid 19 Pandemie. So sieht die Realität im Bundestag aus. Das Parlament beschäftigt sich mit der Corona-Pandemie laufend.

Tags darauf wird neben anderem über steuerliche Entlastung, die Pflegeversicherung, die Automobilwirtschaft und die Beschleunigung von Investitionen in der Corona-geprägten Gegenwart geredet und gegebenenfalls entschieden.  Was nicht auf der Tagesordnung zu finden ist: Diskussion und Beschlussfassung  über den Beginn der Sperrstunde im Saarland, die Höchstzahl der Theaterbesucher und –innen zwischen Monschau und Ibbenbüren oder die Lüftung von Schulen im Schwarzwald. Das ist Ländersache und solche Ländersachen werden lokal umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat da nichts zu entscheiden.

Glaubt man diversen Stimmen aus dem Bereich der sogenannten „Politik“, soll das anders werden. Folgen wir dem Deutschlandradio am 20.Oktober: „Der SPD-Rechtsexperte Post betonte, seit einem Dreivierteljahr erlasse die Regierung in Bund, Ländern und Kommunen Verordnungen, ohne dass auch nur einmal ein gewähltes Parlament darüber abgestimmt habe. Unionsfraktionsvize Linnemann von der CDU sprach von einer beunruhigenden Entwicklung. Die Linken-Vorsitzende Kipping sagte, eine epidemiologische Not dürfe nicht zu einem Notstand der Demokratie werden. Ähnlich äußerten sich auch FDP und AfD“.

Auch die „Fachwelt“ darf da nicht fehlen – Sven Rebehn, Geschäftsführer des Richterbundes: „In der ersten Phase der Corona-Pandemie ist es vertretbar gewesen, Freiheitsrechte durch Verordnungen der Exekutive einzuschränken, um möglichst rasch auf akute Gefahren reagieren zu können. Das darf aber nicht zum Dauerzustand werden.“

Hat jemand gefordert, die freiheitseinschränkenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes  zum Dauerzustand zu machen? Einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums mit einer zweifelhaften Formulierung zufolge sollen freiheitsbegrenzende Regelungen entfristet werden. Das wird im Deutschen Bundestag scheitern. 

Frau Kipping fordert, eine „epidemiologische Not“ dürfe nicht zum „Notstand der Demokratie“ werden.  Epidemiologische Not? Was um Himmels willen ist das? Die Epidemiologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich mit den Ursachen beschäftigt, die zur Ausbreitung  einer Krankheit führen.  Was meint die Parteivorsitzende? Und was hat das mit einem „Notstand der Demokratie“ zu tun?

Der SPD-Abgeordnete Post tut gut daran, sich im Grundgesetz  umzuschauen. Alle Gesetze und Verordnungen zu Thema liegen auf der Ebene der Sicherheitsgesetze des Landes. Sie sind keine nebengesetzlichen Notstandsregelungen.  Dazu hat das Parlament das Infektionsschutzgesetz in wesentlichen Teilen neu gefasst und mit einer weitreichenden Generalklausel versehen. (Dazu empfehlenswert: Jens Kersten und Stephan Rixen: Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise. C.H. Beck 2020, 181 Seiten; € 24,85)

Auf diese Generalklausel  stützt sich die Verwaltung. Die Klausel ist übrigens nach den Erfahrungen der letzten Monate einer Überarbeitung bedürftig. Sie kann Freiheitsrechte einschränken, aber nicht beseitigen beziehungsweise außer Kraft setzen. Das Infektionsschutzgesetz ist ein Gesetz wie viele andere auch, es hat keinen  Verfassungsrang.  Daher zieht der Artikel 20 des Grundgesetzes falls die Klausel überdehnt würde. Das Infektionsschutzgesetz kann weder dem Bundestag noch dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundespräsidenten sowie den Ländern Einschränkungen auferlegen.

Also: Wer sich an prominenter Stelle  im Politikbetrieb aufhält und zu Wort meldet, dem sind

  • Selbstbewusstsein,
  • ein kritischer Verstand und
  • Verständnis von Recht und Staat anzuraten.

Und ab und an empfehle ich einen Blick auf die Tagesordnung des Bundestages.  

Bildquelle: Pixabay, Bild von Pete Linforth, Pixabay License

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Tags: Auswirkungen Corona-KriseCorona-KriseCoronakrise im BundestagCoronavirusCovid-19Gerede von der StaatskriseMedienkritik
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