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Fingerhakeln um die Straße von Hormus: was wollen die USA?

Jochen Luhmann Von Jochen Luhmann
30. Juli 2026
Straße von Hormus

1.     Die Verständigung im Text des MoU von Islamabad

Die Beendigung der Blockade der Straße von Hormus ist im „Islamabad Memorandum of Understanding“ (MoU) am 17. Juni 2026 in zwei Paragraphen verabredet worden.

Paragraph 4 behandelt die Verpflichtung der USA. Sie sagen zu, unmittelbar nach Unterzeichnung des MoU damit zu beginnen, „die Seeblockade … gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben, und werden die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen komplett beenden.“ Darauf folgt ein zentraler Satz, der den Iran betrifft – dass er innerhalb von Paragraph 4 formuliert ist, bedeutet, dass die USA den Inhalt zuzulassen sich verpflichten.

„Während dieses Zeitraums (sci. von 30 Tagen) wird der Schiffsverkehr im Verhältnis zu der Zahl des Verkehrs vor dem Krieg durch die Iranische Republik Iran wiederhergestellt.“

Als Subjekt der „Wiederherstellung“ ist somit der Iran vereinbart.

In Paragraph 5 sind die Verpflichtungen des Iran formuliert. Mit der Unterzeichnung des MoU gilt:
1) Der Iran wird „Vorkehrungen treffen für die sichere und unentgeltliche Durchfahrt von Handelsschiffen für 60 Tage lediglich („only“), aus dem Persischen Golf in den Golf von Oman und umgekehrt.“

2) „Der Verkehr von Handelsschiffen wird unverzüglich beginnen und, angesichts der Notwendigkeit der Beseitigung von technischen und militärischen Hindernissen und der Minenräumung durch die Islamische Republik Iran, innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederhergestellt.“

3) „Die Islamische Republik Iran wird in einen Dialog mit dem Sultanat Oman eintreten, um die künftige Verwaltung und maritime Dienste in der Straße von Hormus zu bestimmen, im Gespräch mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Völkerrecht und den souveränen Rechten der Küstenstaaten an der Straße von Hormus.“

Von unpräzisen Formulierungen im MoU zur zeitlichen Abfolge der Schritte zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus kann man eigentlich nicht sprechen. Auch das Subjekt der anstehenden Minenräumung ist klar formuliert. Die Tatsache der Gebührenerhebung ist ebenfalls einigermaßen klar verabredet: 60 Tage lang gebührenfrei, danach wird es Dienste für die sichere Passage durch die Straße von Hormus geben – und dass die zu entgelten sind, ist sinngemäß klar. Zur Höhe der Gebühren ist nichts explizit vereinbart, dazu wird auf das Seerecht verwiesen. Doch darüber wird gesprochen worden sein. Man muss sich das Verhandlungssetting vor Augen halten: Da haben rd. 300 Vertreter der USA mit knapp 100 des Iran über Wochen miteinander gesprochen.

Von einer unpräzisen Formulierung im MoU kann man eigentlich nur hinsichtlich des Verhältnisses zum Oman sprechen, der ebenfalls über „souveräne Rechte eines Küstenstaates“ verfügt. Hinter dieser Formel stehen schwierige Auslegungsfragen des Seerechts. Praktisch ist wichtig, dass es zwei Routen durch die Straße von Hormus gibt, eine Iran-nah und die andere Oman-nah.

Auslöser des aufgeflammten Konflikts scheint gewesen zu sein, dass die USA den Oman dazu bewegt haben, die Passage der Route nahe seiner Küste für Handelsschiffe freizugeben ohne Abstimmung mit dem Iran. Das verstößt eindeutig gegen Satz 1) in Paragraph 5 – darf es aber auch, weil der Oman kein Partner des MoU ist. Es scheint zudem Reedereien aus Staaten gegeben zu haben, die ihre Schiffe ohne Kontaktierung des und ohne Freigabe durch den Iran auf die Route gesandt haben. Von alleine wird keine Reederei diese Provokation vornehmen, es wird Schutzversprechen und vor allem Versicherungsschutz seitens der USA gegeben haben. Diese Testschiffe wurden dann vom Iran mit Waffeneinsatz bedroht, woraufhin die USA ihrerseits am 8. Juli 2026 Positionen unter Feuer nahmen, von denen solche Angriffe ausgingen. In den deutschen Medien, die obsessiv auf Schuld aus sind, wurde dafür das Kriterium des ersten Schusses genommen – und also war es der Iran, der die Eskalation begonnen hat, die zum Zusammenbruch der gesamten Rahmen-Verständigung geführt hat.

Die eigentliche Frage ist somit: Was wollen die USA mit ihrer Kollaboration mit dem Oman gegen die klar formulierten Intentionen des Iran erreichen? Es macht den Eindruck, als ob der Konflikt militärisch als ein Streit um Grundsätze geführt wird, obwohl es, pragmatisch gesehen, lediglich um die Höhe von Durchfahrtgebühren geht.

2.     Die Frage der Minen und ihrer Räumung

Die Verantwortung für die allfällige Räumung von Seeminen ist im MoU eindeutig und sinngemäß verabredet. Das ist Aufgabe des Iran. Das ist doppelt sinnvoll. Erstens weiß der Iran, ob überhaupt Minen verlegt wurden und wo sie ggfls. sind. Zweitens ist ein Minenräumboot mit seiner langsamen und vorausberechenbaren Fahrweise ein kaum verteidigbares Objekt auf der Wasseroberfläche, ein Einsatz ist somit nur mit Zustimmung des Iran möglich.

Mit der Einigung zwischen Iran und USA gab es also eigentlich keinen guten Grund mehr, an dem Angebot der Europäer an die USA, das eh mehr einer Besänftigung des Gemüts von Herrn Trump dienen sollte (und schon das nicht geschafft hatte), länger festzuhalten. Es war somit nur konsequent, dass Verteidigungsminister Pistorius am 1. Juli seine Erwägung zum Rückzug kundtat und dann am 23. Juli 2026 entschied, die beiden deutschen Schiffe, die in Djibouti warteten, zurückzubeordern. Vorher hatte er noch die seltsam realitätsferne Bedingung gestellt, dass der Iran zahlen müsse, wenn Deutschlands Schiffe in der Straße von Hormus Minen räumen.

3.     Eine illusionäre Rolle der Europäer bei der Minenräumung?

Anders hielten es Frankreich und Großbritannien, mit denen zusammen die deutschen Einheiten eigentlich einen Verband hätten bilden sollen. Die haben sich in eine Allianz mit dem Oman begeben, um den Anspruch des Iran, wenn auch in Kollaboration mit dem Oman, die Durchfahrt durch die Meeresenge zu managen und dafür Gebühren zu erheben, zu unterlaufen. Dieses Vorhaben wird von mehr als 30 Staaten unterstützt, ist aber ein Vorhaben unabhängig von den USA.

Das steht in seltsamem Kontrast dazu, dass der Iran und Oman längst einen Rahmen für die Konzipierung einer gemeinsamen Verwaltung der Meerenge förmlich vereinbart haben. In einer am 23. Juni 2026 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung beider Staaten wurde die Einrichtung eines Arbeitsausschusses der Außenministerien beider Länder angekündigt, der den gemeinsamen Souveränitätsanspruch auf den Schifffahrtskorridor von Hormus bekräftigt. Die erste Sitzung dieses gemeinsamen Hormus-Ausschusses hat Ende Juni in Maskat stattgefunden.

Was die Rolle Deutschlands bei all dem ist, ist nicht bekannt. Es gibt auch Meldungen, dass die deutschen Schiffe aus Djibouti auch deswegen abgezogen werden, weil Klimaanlagen defekt sind …

4.     Was wollen die USA?

Wenn der Eindruck korrekt wäre, dass es lediglich um die gebührenfreie Handelsschifffahrt durch die Meerenge geht, also um etwas Wirtschaftliches, dann wäre das mit einem ausgehandelten Deal leicht zu erreichen. Die Tatsache, dass die USA sich wieder in eine kostenträchtige militärische Konfrontation eingelassen haben, besagt dann, dass es um andere Ziele geht.

Außenpolitik ist immer innenpolitik-dominiert. Das Verhalten der Trump-Administration muss innenpolitisch motiviert sein. Der Iran-Krieg ist in den USA alles andere als populär. Seine Kosten sind exorbitant und treiben das Haushaltsdefizit der USA in präzedenzlose Höhen – allein für die erste Phase des Iran-Krieges über gut 4 Monate verlangt das US-Verteidigungsministerium 80 Mrd. $ zusätzlich an Haushaltsmitteln. Diese Mittel müssen im Sozialen eingespart werden, zugleich nagt der Ölpreisanstieg an der nominellen Kaufkraft der US-Bevölkerung.

Diese Konsequenzen widersprechen sämtlich der verständigen Verhaltensmaxime einer Person, die in demokratischen Wahlen Erfolge anstrebt. Also liegt der Schluss auf der Hand: Der Krieg soll Bedingungen schaffen, unter denen der gegenwärtige Amtsinhaber in den USA weiterhin an der Macht bleibt, auch wenn Wahlergebnisse das nicht hergäben.

 

Bildquelle: MODIS Land Rapid Response Team, NASA GSFC, Public domain, via Wikimedia 

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