Göttinger Staatsanwaltschaft in der Weltöffentlichkeit
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist in Niedersachsen zuständig für die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“. In dieser Funktion bekam sie Besuch von CBS-Korrespondentin Sharyn Alfonsi, die über die Bekämpfung von Hasskriminalität in Deutschland berichten wollte. Der Beitrag wurde gesendet und brachte den US-Vizepräsidenten J. D. Vance auf den Plan. Dieser postete auf X: „Beleidigung ist kein Verbrechen“ – und behauptete weiter, der Umgang der deutschen Justiz mit diesem Thema könne zu einer Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen führen.
Die Staatsanwaltschaft gibt sich unbeeindruckt. Das Göttinger Tageblatt zitiert Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue zu der Äußerung von Vance: „Das lässt uns unbeirrt, wenn unsere Arbeit kommentiert wird. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag, dem wir nachkommen.“ Vielleicht erklärt man J. D. Vance bei Gelegenheit, dass demokratische Staaten Gesetze haben – und dass diese auch einzuhalten sind.
Übrigens: Die AfD Niedersachsen hat den Post von Vance zum Anlass genommen, die Abschaffung der Zentralstelle zu fordern.
Ermittlungen gegen Spitzenkandidaten der AfD bei der Europawahl
Peter Bystrons Immunität wurde vom Europaparlament aufgehoben, damit gegen ihn wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit weiter ermittelt werden kann. Es besteht der Verdacht, dass der AfD-Politiker vom Betreiber des prorussischen Portals „Voice of Europe“ Geld erhalten hat. Im Gegenzug soll er im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wirft ihm der Rechtsausschuss des EU-Parlaments Steuerhinterziehung in mindestens fünf Fällen sowie Betrug in mindestens sechs Fällen vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat beim Bundestag beantragt, die Immunität von Maximilian Krah aufzuheben. Die Behörde möchte das Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Quellen fortführen. Gegen einen früheren Mitarbeiter Krahs ist inzwischen Anklage wegen Spionage erhoben worden. Krah ist durch besonders chinafreundliche öffentliche Auftritte aufgefallen.
AfD Sachsen scheitert auch mit Beschwerde
Die Einstufung der Landes-AfD durch den sächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ist der Partei ein Dorn im Auge. Nachdem das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Dresden die Klagen der Partei abgewiesen hatten, scheiterte nun auch die Beschwerde. Die Kammer sah keinen Anlass, der Einschätzung des Verfassungsschutzes zu widersprechen.
Anwalt.de zitiert das Gericht dazu: „Auch die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die auf einer Vielzahl von Äußerungen und Aktivitäten von AfD-Mitgliedern beruhten, seien von der AfD weder widerlegt noch in Frage gestellt worden.“ Das sagt doch alles.
AfD Brandenburg: gesichert rechtsextremistisch
Wie nicht anders zu erwarten, ist nun auch die AfD in Brandenburg vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Warum der Chef der Behörde daraufhin in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, soll uns hier nicht interessieren. Interessant ist das juristische Mittel, das die Anwälte der rechtsextremen Partei einlegten: Sie haben der Landesregierung eine Abmahnung geschickt.
Dieses Mittel wurde bisher nicht eingesetzt, obwohl die AfD bundesweit gegen alle Bescheide zur Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ oder „gesichert rechtsextremistisch“ vorgegangen ist – bisher mit sehr geringem Erfolg. Das Innenministerium in Potsdam hat den Erhalt bestätigt; dort wird man fristgerecht prüfen.
Sayn-Wittgenstein zieht Klage zurück
Die ehemalige Landesvorsitzende der AfD Schleswig-Holsteins, Doris von Sayn-Wittgenstein, zieht ihre Klage vor dem Landgericht Stuttgart gegen den AfD-Landesverband Baden-Württemberg zurück. Die laut Medienberichten in rechtsextremen Kreisen gut bekannte Adoptions-Adelige wollte die Vorstandswahlen auf dem chaotischen Parteitag in Rottweil im Jahr 2024 für ungültig erklären lassen.
Vor Gericht einigte man sich nun darauf, die öffentliche Justiz in dieser Sache nicht weiter zu bemühen, sondern den parteiinternen Weg zu beschreiten. Das Landesschiedsgericht hatte den Parteitag als rechtmäßig festgestellt. Sayn-Wittgenstein zieht nun vor das Bundesschiedsgericht.
„Der Wadenbeißer von Riesa“ darf wieder Waffen besitzen
Stefan Hrdy darf wieder Waffen besitzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am 30. April. Eine bloße Mitgliedschaft in der AfD reiche für den Entzug nicht aus; die Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz sei noch kein Beleg dafür, dass die Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge.
Offensichtlich hat das Gericht das Verhalten des ehemaligen GSG-9-Mannes auf dem Bundesparteitag in Riesa nicht bewertet. Dort hatte der Mann einem Gegendemonstranten in die Wade gebissen – nachdem er gestolpert war. Angeblich aus Notwehr.
Unberücksichtigt blieb auch die wenige Tage später erfolgte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Kenner sagen: Wäre dies vorher passiert, sähe das Urteil vermutlich anders aus.
Hrdy, so berichtet die Rheinische Post, besaß gemeinsam mit seiner Frau 197 Waffen. Der Rhein-Kreis Neuss als Aufsichtsbehörde hatte nach dem Bekanntwerden der aktiven AfD-Mitgliedschaft die Waffenbesitzkarte eingezogen. 80 Waffen wurden sichergestellt, die übrigen habe Hrdy laut Zeitung angeblich verkauft. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die Maßnahme des Kreises.
Wir hoffen sehr, dass die Aufsichtsbehörde auf Grundlage der neuen Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ eine neue Verfügung erlässt – und Hrdy sich ein anderes Hobby sucht.
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