Darf Andre Rehm, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, nun doch in den Gemeinderat von Singen?
„11 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung“ lautete das Urteil des Landgerichts Konstanz gegen den Singener Kommunalpolitiker. Rehm wurde verurteilt, weil er in seiner Bewährungszeit einen Mann gewürgt und mit einer Pistole bedroht hat. Da er wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist, wurde die Strafe ohne Bewährung ausgesprochen. Rehm kündigte an, in Revision gehen zu wollen.
Heikel ist der Fall auch für die Stadt Singen, denn Rehm ist der letzte Kandidat auf der AfD-Gemeinderatsliste. Da ein Ratsherr weggezogen ist, wird nun Rehm nachrücken. Die Verurteilung verhindert das nicht. Um seine demokratischen Rechte zu verlieren, hätte Rehm zu einem Jahr verurteilt werden müssen, berichtet der SWR. Die AfD soll Rehm aufgefordert haben, aus der Partei auszutreten.
AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden
John Roewer, langjähriger Mitarbeiter des AfD-Bundestagsfraktionsvize Sebastian Münzenmaier, ist gescheitert. Er wollte sich in eine Ausbildung zum Volljuristen einklagen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dies verweigert. Das Gericht bewertete Roewers bisheriges Tun wie folgt:
„Nach dem Prinzip der wehrhaften Demokratie sei es nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen“, schreibt T-Online.
Roewer war vor der Verbindung mit Münzenmaier für den inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen Abgeordneten Pasemann tätig. Unter anderem soll er Kontakte ins rechtsextreme Milieu vermittelt haben. Das Gericht war auch nicht beeindruckt davon, dass Roewer bisher strafrechtlich nicht auffällig war.
„Für eine funktionierende Rechtspflege sei es unerlässlich, derartige Bewerber nicht zuzulassen. Gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz insgesamt sei nicht gewährleistet, wenn in Rechtsstreitigkeiten jemand mitwirkt, der möglicherweise verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder aktiv unterstütze“, gibt T-Online das Urteil wieder.
Oberverwaltungsgericht Münster verwirft Eilantrag von AfD und Junge Alternative
Hier geht es um eines der vielen Verfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, in diesem Fall um die Einstufung der Jungen Alternative als gesichert rechtsextrem. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Einschätzung bestätigt. Die AfD hat dann Eilanträge und Beschwerden beim OVG Münster eingelegt.
Wie Zeit Online schreibt, verwarf der 5. Senat die Beschwerde als unzulässig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Auflösung der Jungen Alternative erklärt hat, die Nachwuchsorganisation sei nach ihrer Liquidation weder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden, noch habe das Amt die Öffentlichkeit über so einen Schritt informiert. Dadurch sei den Eilanträgen und Beschwerden die Grundlage entzogen.
Das OVG hatte AfD und JA entsprechende Hinweise gegeben, dennoch hielten beide ihre Anträge aufrecht. Diejenigen, die andere Politiker*innen als Prozesshansel verunglimpfen, lassen selbst nichts aus, hohe und höchste Gerichte mit Arbeit zu belasten.
Staatsanwaltschaft geht gegen Richter vor
Bengt-Christian Fuchs war mal Richter und Vizepräsident am Verwaltungsgericht Gera. Heute ist er Referatsleiter im Justizministerium – quasi zwangsversetzt. Fuchs war aufgefallen, weil ihm homophobe und ausländerfeindliche Postings auf Facebook und in Onlineforen von Studentenverbindungen zugeordnet wurden. Als sich dann herausstellte, dass er eine überdurchschnittliche Ablehnungsquote von Asylbewerbern aufzuweisen hatte, wurde er von seinen Aufgaben am Gericht entbunden. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren, wie die taz berichtet.
Nun hat auch die Staatsanwaltschaft Gera Anklage gegen Fuchs erhoben. „Volksverhetzung“ lautet der Vorwurf. Ihm wird zugeordnet, Folgendes geschrieben zu haben:
„Beim Anblick der Photios habe ich mich einen Augenblick gefragt, was wäre, wenn die in Deutschland Asyl beantragen würden und nach erfolglosen Verfahren zur Abschiebung anstünden. Würden die von evangelischen Kirchgemeinden Kirchenasyl gewährt bekommen, würde Claudia Roth heulen, würden hässliche Frauen mit Hängetitten, Doppelnamen und Schlabberhemden gegen die Abschiebung demonstrieren??“
Fuchs bestreitet, der Autor gewesen zu sein. „BeFuchs287“ und „Bengt Fuchs“, die etwa 25 Nachrichten verfasst haben, müsse jemand anders gewesen sein. Auf der Onlineforum-Seite „Tradition mit Zukunft“ war nachweislich seine Dienstmailadresse als Mitglied angemeldet.
Wir werden über den Ausgang des Prozesses berichten.
Aufhebung der Immunität
Dem Abgeordneten der AfD im Bundestag, Ingo Hahn, ist erneut die Immunität entzogen worden. 2024 war das schon im Bayerischen Landtag der Fall gewesen. Da er nun in den Bundestag wechselte, musste dies erneut geschehen. Hintergrund sind Ermittlungen gegen ihn in Bezug auf ein Video, auf dem Aussagen einer Abgeordneten der Freien Wähler mit Aussagen des Ingo Hahn verschnitten wurden. Es wirkt wie ein Dialog, der so nie stattgefunden hat; die Aussagen wurden in falsche Zusammenhänge gebracht.
Gegen Gabi Schmidt, das Opfer, wurde durch das Video ein massiver Shitstorm mit Mord- und Vergewaltigungsdrohungen ausgelöst. Vor diesem Hintergrund ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den Bundestagsabgeordneten.
Ex-Uni-Dekan verurteilt wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
Der ehemalige Dekan der Wirtschaftswissenschaften der Universität Leipzig, Prof. Stefan Homburg, hat erneut vor Gericht gestanden und ist verurteilt worden. Er hat auf X geschrieben, der „Wolfsgruß“ sei „schlicht eine patriotische Geste. So wie der Satz ‚Alles für Deutschland.‘“
Das Gericht begründete die Geldstrafe von 10.400 Euro damit, „dass jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von nationalsozialistischen Kennzeichen den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organe begründet.“ Homburg will in Berufung gehen.
AfD-Stadtrat vor Gericht
Heiko Damme ist Stadtrat in Döbeln, Sachsen. Damme soll einen vor ihm fahrenden VW Passat angehupt haben. Der VW hupte zurück. Damme soll dann am Passat vorbeigefahren und kurz vor ihm wieder eingeschert sein, um dann zu bremsen. Es kam zu einem Unfall, der Sachschaden beträgt 2.000 Euro.
Damme soll ausgestiegen sein und gesagt haben: „Du bist mir draufgefahren“, berichtet die Sächsische Zeitung. Dann habe er eine Eisenstange aus dem Wagen geholt und den vier VW-Insassen gedroht: „Ich hau euch gleich ein Ding.“ Dann sei er wieder eingestiegen und weggefahren.
Im Prozess konnten die genauen Umstände nicht geklärt werden, Damme war nicht zur Polizei gefahren. Die geladenen Zeugen der Gegenseite waren wegen Krankheit nicht erschienen. Gegen Zahlung von 600 Euro wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Schon Anfang des Jahres hat ein Gericht gegen ihn verhandelt. Auch das damalige Verfahren wegen Körperverletzung (Damme hatte in einem Schwimmbad einem Mann den Kiefer gebrochen) wurde gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt.