Aus Nachwahlanalysen bisheriger Wahlen in Land und Bund hat sich ergeben, dass der Anteil von Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern bei der AfD überdurchschnittlich hoch ist. Laut NDR machten Arbeitslose 2017 und 2021 den größten bzw. zweitgrößten Anteil der Wählerschaft aus. Die AfD scheint das nicht zu interessieren, denn genau in diesem Klientel will sie massiv Unterstützung kürzen „Aktivierende Grundsicherung“ nennt sie ihr Konzept, das deutlich härtere Bandagen gegenüber den dann Grundsicherungsbeziehern vorsieht. Ein halbes Jahr räumt die AfD den Arbeitslosen ein, eine neue Arbeit zu finden. Sollte das nicht geschehen sein, werden die Personen zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen. Das Arbeitslosengeld I, das man nach den bisherigen Regeln nach vier Erwerbsjahren erhält, soll drastisch reduziert werden, der Zugang deutlich erschwert.. Reicht das halbe Jahr dann nicht, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden, landet man in der aktivierenden Grundsicherung. Deren Prozedere ist beschrieben. Jedem Arbeitslosen sollte klar sein, dass die AfD ihm oder ihr mal gerade ein Jahr zur Arbeitssuche lässt, bevor der Arbeitsdienst droht, mit gemeinnütziger Arbeit nett umschrieben.
Im Übrigen unterstellt die AfD ihrem entsprechenden Wählerklientel, dass sie den Staat betrügen. Denn sie formuliert, dass „etwa ein Drittel der Bürgergeldempfänger am Finanzamt und an den Sozialversicherungen vorbei schwarzarbeitet“ (AfD-Wahlprogramm 2025, Seite 24). Das alles will die AfD unterbinden . Sie beklagt ein zu hohes Bürgergeld, meint, es grundlegend reformieren zu wollen, sagt aber weder wie noch auf welchem Niveau die Grundsicherung dann ausfällt. Die arbeitslosen und bürgergeldempfangenden AfD-WählerInnen können sich also auf eine Wundertüte aus „Aktivierung“ und Unterstützungskürzungen freuen.
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