Die Demokratie ist in Gefahr. Zivilgesellschaftliches Engagement ist wichtiger denn je. In dieser Situation spitzt sich die Debatte über die Gemeinnützigkeit zu. Nach Attac und Campact verliert nun auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit. Politisch engagierte Vereine sind alarmiert. Angesichts unklarer Rechtsvorschriften fühlen sie sich der Willkür von Finanzämtern ausgeliefert.
1947 gründeten Überlebende der Nazi-Konzentrationslager die Vereinigung, die sich dem „Nie wieder“ verpflichtet fühlte. Sie engagiert sich für Pazifismus, Abrüstung und Frieden und positioniert sich dabei so klar links, dass der bayerische Verfassungsschutz ein Auge auf sie geworfen hat. Auf dessen Einschätzung des bayerischen VVN als linksextremistisch beeinflusste Gruppierung beriefen sich nun die Berliner Finanzbehörden bei ihrer Entscheidung gegen die Bundesvereinigung. Damit gehen Steuernachforderungen im fünfstelligen Bereich einher, wie die VVN befürchtet. Das sei existenzbedrohend.
Politische Bildung ja, politische Willensbildung nein. So in etwa lautet die Richtschnur der jüngsten Entscheidungen. Wo genau da die Grenze verläuft und wie folgenschwer die Einschätzung einer Landesbehörde sein kann, wird offenbar recht unterschiedlich bewertet. Im vergleichbaren Fall der nordrhein-westfälischen VVN jedenfalls hat das zuständige Finanzamt in Oberhausen die Gemeinnützigkeit bestätigt und damit entgegengesetzt zu den Berliner Kollegen entschieden.
An sich soll es bei der Zu- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit keinen Ermessensspielraum geben. Die Finanzämter entscheiden anhand des Steuerrechts, in dem die Kriterien beschrieben sind, nach denen ein Verein als gemeinnützig gelten kann und Spenden an ihn steuerlich absetzbar sind. Die Abgabenordnung spricht von „selbstlosem“ Tun und listet beispielsweise die Förderung von Kunst und Sport, Wissenschaft und Forschung, Umweltschutz, Katastrophen- und humanitärer Hilfe auf.
Das sollte für Rechtssicherheit sorgen, solange die Zwecke eines Vereins förderungswürdig und seine Kassen einwandfrei geführt sind. Doch mit jedem Fall einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit wächst die Unsicherheit, hinter der Reihe von Einzelfällen wird inzwischen eine gezielte Schwächung kritischen politischen Engagements befürchtet. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen setzen sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Zivilgesellschaftliches Engagement, so argumentieren sie, sei wertvoll für eine lebendige Demokratie.
In ihrer gemeinsamen Erklärung heißt es wörtlich: „Wir, gemeinnützige Verbände und Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen unserer Gesellschaft, stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unsere Mitglieder setzen sich tagtäglich für das Gemeinwohl ein, ihr bürgerschaftliches Engagement macht das Land vielfältig und lebenswert.“ Und weiter: „Wir sind gemeinnützig, weil wir der Gemeinschaft mit unserem Engagement selbstlos einen wichtigen Dienst erweisen. Wir treten für unsere gemeinnützigen Ziele ein – für Umwelt, Klima, Kultur, Sport, Soziales, Bürgerrechte, Bildung und Wissenschaft, Entwicklungszusammenarbeit oder Humanitäre Hilfe und damit auch für das Gemeinwohl unserer Gesellschaft sowie die Zukunft unseres Landes. Wir betrachten unsere Anerkennung als gemeinnützige Organisationen auch dann als berechtigt, wenn wir unbequem sind und unsere Ziele nicht im Konsens mit Parteien und politischen Interessen liegen. Wir beobachten mit Sorge zunehmende Forderungen aus dem politischen Raum, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken – sei es durch politische Vorstöße zur Aberkennung ihres Status der Gemeinnützigkeit, durch Diffamierungen, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch Einschränkung ihrer Klagebefugnisse. Bestrebungen dieser Art, die sich gegen einzelne Vereine richten und deren Existenz gefährden, betrachten wir als Missachtung aktiver Zivilgesellschaft und lehnen dies ab. Demokratie braucht breite Räume für zivilgesellschaftliches Engagement außerhalb von Parteien. Wir erwarten von Regierung, Parlamenten und Gerichten, dass sie diese Freiräume stets schützen und sie, wo erforderlich, erweitern. Dies muss das Ziel einer Reform der Abgabenordnung sein.“
Die Allianz schlägt dazu konkrete Änderungen vor, darunter die Ergänzung, dass gemeinnützige Zwecke nicht nur darauf gerichtet sein können, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“, sondern auch auf „demokratischem“. Außerdem fordert sie die Klarstellung, dass eine „Beteiligung an der politischen Willensbildung unschädlich für die Gemeinnützigkeit“ ist. Letzteres zumindest könne der Bundesfinanzminister mit „einem Federstrich“ bewirken, indem er den Anwendungserlass zur Abgabenordnung entsprechend ändert.
Amtsinhaber Olaf Scholz (SPD) entfaltet nun offenbar gesetzgeberische Aktivitäten, doch das Misstrauen ist groß, ob er damit in die richtige Richtung zielt. Einem „Spiegel“-Bericht zufolge will er im Gegenteil Vereinen Steuervergünstigungen streichen, wenn sie sich zu sehr in die Tagespolitik einmischen. Das wäre allerdings widersinnig und ebensowenig nachvollziehbar wie die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegen Attac.
Der hatte festgestellt, dass Tagespolitik nicht zum gemeinnützigen Zweck der Volksbildung gehört, weshalb auch Parteien nicht gemeinnützig seien. Volksbildung müsse in „geistiger Offenheit“ erfolgen und dürfe nicht konkrete politische Lösungen verfolgen, etwa das bedingungslose Grundeinkommen oder die Bekämpfung der Steuerflucht. Zwar dürften auch gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein, doch müsse ihr Zweck im Vordergrund stehen. Diese Begründung jedoch verringert den Interpretationsspielraum nicht, sondern schafft vielmehr neuen.
Für einen Aufschrei hat bisher nur das Vorhaben von Scholz gesorgt, reinen Männervereinen die Gemeinnützigkeit in Zukunft zu verweigern. „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig“, sagte der Minister in „Bild am Sonntag“. Wer Frauen ausschließe, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen. Es gebe „deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen.“ Scholz hat offenbar eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2017 gegen eine Freimaurerloge im Hinterkopf. Die Gemeinnützigkeit sei nicht anzuerkennen, da es keine zwingenden sachlichen Gründe gebe, Frauen die Aufnahme zu verweigern, hieß es zur Begründung.
Noch einmal zurück zur politischen Bildung: Im Frühjahr 2019 hatte „Panorama“ zum Thema recherchiert. Auslöser war neben der Attac-Entscheidung auch die Forderung der CDU, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. „Bei eher linksliberalen Vereinen werden aus der Union rasch Rufe nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit laut. Anders sieht es bei Vereinen vom rechten Rand aus“, berichtete das ARD-Magazin damals. Da schaue die Union nicht so genau hin.
Die Sendung führte eine Reihe von dubiosen Vereinen mit völkischen und extrem rechten Umtrieben auf, die von dem Staat, den sie bekämpfen, auch noch alimentiert werden. Und sie zitierte dazu den Staatsrechtler Joachim Wieland von der Universität Speyer: „Wenn die CDU nach allen politischen Seiten hin und vor allem auch gegen rechtsradikale Vereine vorgehen würde und den Entzug der Gemeinnützigkeit fordern würde, wäre sie glaubwürdiger, weil man dann den Eindruck gewinnen könnte, es ginge ihr um die Gemeinnützigkeit und nicht um den eigenen politischen Vorteil.“
Macht sich Olaf Scholz nun mit seiner Reform der Gemeinnützigkeit zum Handlanger der Union, oder schüttet er mit seinen Plänen das Kind mit dem Bade aus? Differenzierung und Haltung tun Not. Der Gesetzgeber muss deutlich zwischen den Förderern der Demokratie und ihren Feinden unterscheiden.
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