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Die relativierte Menschenwürde – Gastbeitrag von Ortlieb Fliedner

Redaktion Von Redaktion
25. Juni 2020
Menschenwürde - Fassade Landgericht Frankfurt

Bundestagspräsident Schäuble: die Menschenwürde ist der einzige absolute Wert des Grundgesetzes„Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, das wir sterben müssen.“

Während diese Sätze aus einem Interview, das Bundestagspräsident Schäuble dem Tagesspiegel gab, weitgehend unkommentiert blieben, lösten die voran gegangenen Sätze heftige Diskussionen aus:

„Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig.“

Verstanden wurden diese Äußerungen Schäubles in erster Linie als Rechtfertigung für Lockerungsmaßnahmen, um nach den starken Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie wieder zu ‚normalen‘ Verhältnissen zurück zu kehren.  Dementsprechend gab es viel Zustimmung und viel  Kritik.

Diskussionsverbot über den wahren Zustand der Menschenwürde in unserer Gesellschaft?

Doch warum wurden die eingangs zitierten Sätze über die Menschenwürde nicht diskutiert?

Zumal  Schäuble nicht Schäuble wäre, wenn er mit seiner Aussage nicht einen Zweck verfolgt hätte. Alle Grundrechte des Grundgesetzes seien relativ,  allein die Menschenwürde sei ein absoluter Wert.

Wenn etwas absolut ist, ist es alternativlos. Über etwas, das alternativlos ist, kann man aber nicht streiten.

Sollte also eine Diskussion über den Wert der Menschenwürde in unserer Gesellschaft abgeschnitten werden?

Jetzt sollte es ja darum gehen, alle Kräfte einzusetzen, um das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben wieder in Gang zu bringen. Eine Diskussion über die Achtung der Menschenwürde in unserer Gesellschaft  könnte dabei möglicherweise hinderlich sein.

Könnte dies auch der Grund gewesen sein, warum Schäubles Bemerkungen über die Menschenwürde kein Echo fanden?

Die Isolation der alten Menschen in den Heimen missachtete die Menschenwürde

Nach der Feststellung, dass die Würde des Menschen  unantastbar sei, folgt in Art. 1 des GG  ein weiterer  Satz: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Kommt  der Staat dieser Verpflichtung wirklich nach?

Während der Besuchsverbote in den Alten- und Pflegeheimen starben sehr viele Menschen ganz allein. Manche wohl  auch, weil sie die Isolation und das Fernbleiben ihrer Lieben nicht mehr ertragen konnten. Ein Abschiednehmen von den engsten Verwanden, Partnerinnen oder Partnern und Freunden war nicht möglich. Das Personal, aufgrund fast überall herrschender Personalknappheit überfordert, hatte nicht die Zeit, das Sterben zu begleiten. Über Monate war das Sterben in den Heimen würdelos. Und auch bei der Beerdigung waren so  viele Trauernde ausgeschlossen,  dass ein würdiger Abschied kaum  möglich war.

Wo blieb da die Schutzverpflichtung des Staates?

In Bereichen mit starker Lobby wurde die Schutzverpflichtung des Staates intensiv diskutiert bis hin zu einem Autogipfel im Kanzleramt. Alte und pflegebedürftige Menschen haben keine öffentlich wirksame Lobby.

Die Menschenwürde hat in unserer Gesellschaft keine Lobby

Auch der Menschenwürde fehlt es an einer starken Lobby.

Dass der alltägliche und zum Teil auch strukturell vorhandene Rassismus immer wieder viele Menschen in ihrer Würde verletzt, wird in  unserer Gesellschaft meist gleichmütig hingenommen.

Parolen des Hasses und der Diskriminierung sind zum Demonstrationsalltag geworden. Angesehene Persönlichkeiten werden als unerwünschte Nachbarn bezeichnet oder sollen nach Anatolien entsorgt werden.

Auch der Staat weist  deutliche Defizite auf. Bis heute ist trotz eines Versprechens der Bundeskanzlerin nicht vollständig aufgearbeitet, wie Rechtsextremisten jahrelang mordend durch Deutschland ziehen konnten und die ermittelnden staatlichen Stellen die Würde der Opfer und ihrer Verwandten missachteten, indem sie diese selbst verdächtigten, die Taten Dönermorde nannten und die vielen Spuren, die auf rechtsextreme Täter hinweisen, ignorierten.

Bezeichnender Weise musste erst ein weißer deutscher Regierungspräsident ermordet und eine Synagoge brutal angegriffen werden, um die politische Klasse aufzurütteln und erkennen zu lassen, in welchem Umfang in Deutschland wieder die Würde der Menschen in Gefahr ist.

Und auch die Justiz muss sich fragen lassen, wie sie es mit der Menschenwürde hält, wenn sie es zunächst als zulässige Meinungsäußerung ansieht, dass eine Politikerin als „Stück Scheiße“ beschimpft wird. Auch wenn das Gericht nach öffentlichem Protest seine Auffassung insoweit korrigiert hat, „alte perverse Drecksau“ sieht das Gericht noch immer als zulässige Bezeichnung an.

Die Menschenwürde steht nicht zur Disposition des Einzelnen

Es gab Zeiten, da griff der Staat ein, wenn die Menschenwürde verletzt wurde, selbst wenn der Betroffene in die Herabwürdigung eingewilligt hatte. Die Menschenwürde sei ein objektiver Wert, der nicht zur Disposition des einzelnen stünde.

So wurde  zum Beispiel ein bei jungen Männern auf Jahrmärkten beliebtes Spiel verboten, bei dem sie ihre Kräfte maßen, wer einen kleinwüchsigen Menschen am weitesten werfen konnte. Die Einwilligung des Betroffenen wurde als unerheblich angesehen.

Heute drängeln sich sogenannte C-Promis gegen Bezahlung freiwillig, ihre Würde an der Garderobe abzugeben.

In verschiedenen TV-Formaten lassen sie sich  24 Stunden lang beobachten,   bei intimsten Handlungen, beim Verspeisen von Straußenhintern oder nackt auf einer Insel balzend. Ein Millionenpublikum ergötzt sich an diesen Menschenzoos, in denen die Menschen nicht nur ausgestellt, sondern auch zielgerichtet erniedrigt werden.

Selbst die Würde der Kinder wird missachtet

Auch kleinen Kindern fehlt eine lautstarke Lobby. In einer Fernsehserie „Eltern auf Probe‘‘“ wurden echte Babys jungen unverheirateten Paaren „auf Probe“ überlassen. Die Probanden sollten zeigen, wie sie mit den Babys umgehen würden. Das ging zumeist schief: Die Babys schrien, weinten oder ließen sich nicht füttern. Klar war, dass die echten Eltern Geld für diese Überlassung ihrer Babys bekamen.  Den Millionen Zuschauern wurde so das Bild vermittelt, dass Babys keine Lebewesen mit eigener Würde seien, sondern sie wie Sachen „vermietet“ werden konnten. Alle Versuche, die Ausstrahlung der Serie zu verhindern, scheiterten.

Wie weit ist es da noch, bis Kinder von ihren Eltern zum Sex angeboten und von Dritten missbraucht werden? Werden  die Missbrauchsskandale von Lügde, Bergisch Gladbach und neuestens Münster  die Gesellschaft und den Staat auch endlich aufrütteln?

Eine breite Diskussion über die fortschreitende Relativierung und Missachtung der  Menschenwürde ist dringend geboten!

Die Würde des Menschen sei ein absoluter Wert, meinte Schäuble in seinem Interview. Im staatlichen und gesellschaftlichen Leben wird die Menschenwürde immer mehr relativiert. Dabei muss daran erinnert werden, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde das Fundament unserer Demokratie ist und dass mit ihrer Relativierung und Missachtung auch die Statik der Demokratie gefährdet wird. Es ist längst an der Zeit, dass eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Achtung der Menschenwürde in unserer Gesellschaft und in den staatlichen Gewalten  geführt wird, auch wenn, wie Schäuble fast zynisch anmerkte, wir alle sterben müssen.

Zum Autor: Ortlieb Fliedner ist Rechtsanwalt und Bürgermeister a.D. (erster hauptamtlicher Bürgermeister von Marl) und Autor der Bücher „Warum soll ich wählen gehen? Wie funktioniert unsere Demokratie?“ und „Rechtsetzung in Deutschland Gesetzgebung in der Demokratie“.

Bildquelle: Wikipedia, Dontworry, CC

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Tags: Alte MenschenCoronaCovid19GewaltGrundgesetzKinderMenschenwürdeRechtsextremismusSchutzbedürftige MenschenVerfassungswirklichkeit
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