Das steuerliche Splitting-Verfahren schien gerecht, weil dadurch Einkommen eines Ehepaares gleich behandelt wurden – egal, wie groß der Unterschied der beiden zusammen veranlagten Partnereinkommen ist; andererseits ist der Löwenanteil der Steuervergünstigung von 25 Mrd. € bei den höchsten Einkommen erzielt worden: bis zu 20.000 Euro im Falle eines Paares aus einem Großverdieners („GV“) und einem nicht arbeitenden Partner. Zudem wurde gerade in solchen Fällen sehr unterschiedlicher Partnereinkommen der Anreiz für den Minderverdiener wesentlich verringert, mehr zu arbeiten, weil sein Einkommen sofort voll von der steuerlichen Progression getroffen wurde.
Ist das wirklich der effizienteste Weg, auf viele Mrd. Euros zu verzichten, wenn die Defizite des Sozialstaats an allen Ecken und Enden wachsen?
Dieser klassische Fall eines Zielkonfliktes zwischen sozialer Gerechtigkeit und Steuerungswirkung einer steuerlichen Maßnahme würde nun durch den neuen Vorschlag der Professorinnen Katharina Wrohlich, Monika Schnitzer und Nicola Fuchs-Schündeln aufgehoben: der geniale Gedanke ist, dass das gewohnte Splitting nichts anderes ist als die Übertragung der halben Einkommensdifferenz zwischen „GV“ und seinem Partner und DASS MAN DIESE ÜBERTRAGUNG BEGRENZEN KANN.
Mit ungeahnt positiven Konsequenzen.
Eine Begrenzung auf z.B. 13.905 € im Falle eines kinderlosen Paares hätte die verblüffend einfache Folge, dass „GV“ anstelle von etwa 20.000€ beim derzeitigen Spitzensteuersatz von 45% eine Steuereinsparung von nur 6.212 € hätte; da nun der Ehepartner die übertragenen 13.805 versteuern muss, sinkt der Vorteil auf 5.989€. Das entspricht etwa einem viele Jahrzehnte alten JUSO-Ziel, den Splittingvorteil auf 6.000 DM zu begrenzen.
(Länger verheiratete Paare sollen einen Bestandsschutz genießen von zusätzlich 500 € pro Ehejahr, das wären bei 50 Ehejahren zusätzliche 25.000, also in Summe 38.805 €. Dann könnte „GV“ um bis zu 17.472 entlastet werden, der bisher einkommenslose Partner müsste allerdings die übertragenen 38.805 mit 6834 € versteuern, so dass der summarische „Splittingvorteil“ auf höchstens 10.638 € sinkt.)
Der Arbeitsanreiz wird zugleich spürbar wirksamer als bisher, denn ein zusätzliches Einkommen von z.B. 10.000€ des bisher nicht arbeitenden Partners würde nicht sofort mit dem einem hohen Progressionssatz von bis zu 45% belastet, sondern deutlich niedriger.
Großartig wirkt die Übertragungsbegrenzung bei mittleren Einkommen, wo sich die Partnereinkommen nur wenig unterscheiden, denn ein Einkommensunterschied von bis zu 2 x 13.805, also 27.610 €, würde durch die Übertragung vollkommen ausgeglichen, es bliebe in solchen Fällen bei der gerechten Gleichbehandlung zweier Paare mit gleicher Einkommenssumme. Auch hier würde der Bestandsschutz für ältere Ehepaare wie oben den Ausgleich erhöhen.
Insgesamt ist die vorgeschlagene Splittingbegrenzung nicht nur nicht kompliziert, sondern sie wird mit den nächsten Jahrzehnten immer einfacher, denn sie lässt die Sonderregelungen des Bestandsschutzes automatisch auslaufen.
Dabei wäre nicht wesentlich, ob man die staatlichen Mehreinnahmen ins Kindergeld steckt, in öffentliche Kinderbetreuung, eine höhere Pflegekostensubvention oder in andere Löcher der Sozialpolitik.
Wenn da die Koalition den Vorschlag zerredet statt zuzugreifen und zügig umzusetzen, wäre es zum Verzweifeln.
DENN BESSER GEHT’S NICHT.













