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Politisch Verfolgte genießen Asylrecht- das war einmal

Alfons Pieper Von Alfons Pieper
21. September 2014

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. So stand es im Grundgesetz, von den Müttern und Vätern der Verfassung nach dem 2. Weltkrieg glasklar formuliert. Aus guten Gründen, die mit der Nazi-Zeit zu tun hatten. Viele Deutsche hatten ihre eigenen Erfahrungen als politisch Verfolgte gemacht, wären vor den Schergen der Nazis gern ins sichere Ausland geflohen, zum Beispiel in die Schweiz, doch die öffnete ihre Tore nur wenigen- angeblich aus Sorge, Hitler würde auch die Alpenrepublik angreifen. Man darf das nicht vergessen, wenn man heute über die erneute Verschärfung des Asylrechts lamentiert, die möglich gemacht wurde durch ein Ja des Grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, der mit diesem Ja seine Partei in ein politisches Dilemma gestürzt hat. Wieder mal haben die Grünen etwas aufgegeben, was sie als ihren Kern bezeichnet hatten, was sie ausmachte und auszeichnete gegenüber der politischen Konkurrenz. Aus und vorbei.

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Das war ein Satz, wie in Stein gemeißelt. Er gilt schon lange nicht mehr. Damals, Anfang der 90er Jahre, stiegen die Asylanträge sehr stark an. 1993 erreichten sie ihren Höchststand von knapp unter 440000. In Deutschland wurde eine Alarmstimmung erzeugt. Eine der Parolen, von der Boulevard-Presse kräftig ins Bild gesetzt, lautete: Das Boot ist voll. Die konservativ-liberale Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl trieb die oppositionelle SPD vor sich her. Ängste wurden geschürt, Ausländer diskriminiert. Es wurde so getan, als wenn Deutschland dem Untergang nahe sei.

Die SPD war früher eine Verfechterin des klaren, unmissverständlichen Asylrechts. Daran durfte nicht gerüttelt werden, postulierten die SPD-Politiker, hatten doch ihre Vorfahren unter den Nazis am meisten gelitten, waren in Gefängnissen und KZs gelandet, nur wenigen gelang die Flucht ins sichere England. Die neue SPD aber knickte ein unter dem Druck Kohls und der Medien. Diese neue SPD wollte nach oben, wollte endlich Helmut Kohl Paroli bieten und diesem das Kanzleramt streitig machen und dafür wollte man sich nicht von gewissen Massenmedien in die Ecke stellen lassen. Dann lieber eine Aufweichung des Asylrechts, so verlief die Debatte damals, kurz nach der deutschen Einheit im Jahre 1992.

Man darf daran erinnern, wer damals zu den führenden Sozialdemokraten gehörte: u.a. die Ministerpräsidenten Rudolf Scharping(Rheinland-Pfalz), Gerhard Schröder(Niedersachsen), Oskar Lafontaine(Saarland). Parteichef war ein gewisser Björn Engholm, zuvor Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Auch Johannes Rau(NRW) gehörte der Parteispitze an.

Der Boulevard erzeugte eine Stimmung, die besagen wollte, die meisten Deutschen hätten Angst vor den vielen, viel zu vielen Ausländern, der Staat werde diesen Massen nicht mehr Herr, es müsse gehandelt werden. Und so erfand man die sogenannte Dritt-Staaten-Regelung, die im Grunde besagte, dass die eigentliche Grenze künftig die Außengrenze der EU sei. Wer also aus seinem Heimatland nach Europa flüchte, müsse dort aufgenommen werden, wo er seinen Fuß zunächst aufsetze, also in Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich. Auf keinen Fall in Deutschland.

Wörtlich heißt es in einem Papier aus jener Zeit, Zuwanderung nach Deutschland müsse „begrenzt und gesteuert werden“. Damit der „Schutz tatsächlich Verfolgter gewährleistet“ werde. Und natürlich sah man den inneren Frieden gefährdet, wie es in dem Papier weiter heißt. Den Mordanschlag in Solingen im Mai 1993 konnte man damit nicht verhindern.

Auch Kretschmann diskutierte letzte Woche mit ähnlichen Argumenten, sprach von dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Flüchtlingszahlen sind zurzeit so hoch wie nie nach dem 2. Weltkrieg. Dabei hält der Grünen-Politiker die Asylrechtsänderung im Sommer 1993 mit der Erfindung der sicheren Herkunftsländer „für falsch“. Aber die Rechtslage sein nun mal so, wie sie sei. Also sind künftig Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sichere Herkunftsländer, „bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche und erniedrigende Bestrafung stattfindet“. Oder?

Und was bedeutet das für die Sinti und Roma? Die haben keine Lobby. Und überhaupt ist wichtiger die parteipolitische Debatte, die mit der Erstarkung der AfD läuft, einem neuen Konkurrenten um die Gunst der Wählerinnen und Wähler. Möglich, dass Kretschmann schon an die Wahl in Baden-Württemberg 2016 denkt.

Übrigens sehen viele Experten die Grünen als die eigentlichen Erben der FDP. Und die Liberalen haben damals auch nichts gegen die Verwässerung des Asylrechts unternommen.

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Tags: AsylAsylrechtAsylreformGrundrecht
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