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Reformen auf dem Rücken von Schwächeren – Was die Bundesregierung plant, unterminiert den Sozialstaat. Gastbeitrag von Christoph Butterwegge

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
3. Juli 2026
Straßenschild "Sozialstat". Sehr verdreckt, kaum lesbar. AI generiert durch ChatGPT.

Am vergangenen Mittwoch (1. Juli 2026) hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD ein arbeitsmarkt-, sozial-, wohnungs- und steuerpolitisches Reformprogramm beschlossen, mit dem die Regierungsparteien ihr Versprechen einlösen wollen, unser Land zu „modernisieren“ (Bundeskanzler Friedrich Merz) und einen Wirtschaftsaufschwung herbeizuführen. „Sozial ausgewogen“ (Arbeitsministerin Bärbel Bas) ist das größtenteils bereits in den Tagen und Wochen zuvor geschnürte Reformpaket allerdings keineswegs. Vielmehr stellt es nach seinem Inhalt und seiner Stoßrichtung einen breit angelegten Angriff auf den Wohlfahrtsstaat sowie eine scharfe Attacke auf das (west)deutsche Sozialversicherungssystem dar.

Hatte die Alterssicherungskommission der Bundesregierung kürzlich 33 Empfehlungen abgegeben, mit denen die Rente umstrukturiert und zum Teil auf den Finanzmarkt verlagert wird, waren es nun sogar 34 Punkte, auf die sich das Gremium geeinigt hat. Werden die am Folgetag von den Parteivorsitzenden mit viel Eigenlob präsentierten Reformpläne ohne wesentliche Änderungen umgesetzt, ist Deutschlands Wohlfahrtsstaat in seiner institutionellen Substanz beschädigt, weil die Pflege- ebenso wie die Gesundheitsreform hauptsächlich die Versicherten oder deren Angehörige belastet und die Rentenreform zu noch mehr Altersarmut führt, ohne dass Geringverdiener/innen hoffen können, von der Steuerreform spürbar entlastet zu werden und im selben Maß zu profitieren wie Spitzenverdiener.

Beschäftigte, Kranke, Pflegebedürftige und Rentner/innen im Visier der Radikalreformer

Oberste Leitlinie der schwarz-roten Reformpolitik ist die neoliberale Standortlogik, wonach die Wettbewerbsfähigkeit des „eigenen“ Wirtschaftsstandortes im Mittelpunkt aller Bemühungen zu stehen hat. Erheblich weniger stark ins Gewicht fallen die Bedürfnisse und berechtigten Interessen der arbeitenden Menschen, geht es doch um die Stärkung von Deutschlands Position auf den internationalen Märkten.

Statt die sachgrundlosen Befristungen zu verbieten, was Millionen abhängig Beschäftigten mehr soziale Sicherheit geben würde, weitet die CDU/CSU/SPD-Koalition sie noch aus. Unternehmen sollen dadurch „mehr Beweglichkeit“ erhalten, dass die maximale Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses von 24 auf 48 Monate erhöht wird und eine Verlängerung (Kettenbefristung) künftig sechsmal statt dreimal hintereinander erlaubt ist. Auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber soll möglich sein, was zu Missbrauch durch diesen geradezu einlädt.

Man muss kein Prophet sein, um vorherzusehen, dass die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes durch eine Abfindungsoption bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses von Beschäftigten mit einem Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung das Einfallstor für eine generelle Aufweichung des Kündigungsschutzes sein wird. Denn natürlich zielt die Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes darauf ab. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung des Achtstundentages zugunsten einer Begrenzung der Wochenarbeitszeit wurde vertagt, ist aber damit nicht vom Tisch.

Weil die Zahl der Krankentage laut Friedrich Merz „zu hoch“ ist, wird die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung verpflichtend. Außerdem entfällt die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung durch den Hausarzt. Bedingt durch verschärfte Kontrollen des Krankseins von Beschäftigten durch Hausärzte und Arbeitgeber einerseits sowie der Arbeitsbereitschaft von Menschen im Grundsicherungsgeldbezug durch die Jobcenter andererseits nimmt die Bürokratie für arbeitende und arbeitslose Menschen demnächst zu, wohingegen Unternehmer von Berichts- und Dokumentationspflichten, Umweltauflagen und die Verantwortung für ihre Lieferketten befreit werden sollen. Was als „Entbürokratisierung“ verkauft und in der gesamten Öffentlichkeit positiv aufgenommen wird, weil jeder etwas anderes darunter versteht, ist mithin Deregulierung im Interesse der Wirtschaft.

Einen in dieser Hinsicht äußerst fragwürdigen Schwerpunkt der schwarz-roten Reformagenda bildet die Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs: Noch in diesem Monat sollen das Arbeits- und das Innenministerium einen Aktionsplan zu seiner Bekämpfung vorlegen, den man bis zum Jahresende umsetzen will. Durch einen möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden (insbesondere Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen), durch Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister an die Leistungsbehörden bei leistungseinschränkenden Sachverhalten und einen Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern im Fall der Anmeldung bei einer Meldebehörde, durch Anknüpfung an den „rechtmäßigen“ statt an den „gewöhnlichen“ Aufenthalt für Sozialleistungen nach fünf Jahren im SGB II und SGB XII, durch einen Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchte Personen, durch eine Auskunftspflicht der Energieversorger gegenüber den Leistungsbehörden zu weiteren Wohnsitzen und Kundenbeziehungen sowie Änderungen im Freizügigkeitsrecht hofft man offenbar, riesige Summen im Sozialetat einsparen zu können.

Was die Bundesregierung plant, um den missbräuchlichen Transferleistungsbezug, der meistenteils stark überschätzt wird, zu verringern oder zu verhindern, macht aus einem generösen Sozialstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland jahrzehntelang war, womöglich einen Kriminalstaat mit sich verselbstständigen Repressionsapparaten. Die migrationsfeindlichen Ressentiments und demokratiefremden Überwachungsphantasien von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) breiten sich damit auf das Feld der Sozialpolitik aus, ohne dass ihnen der sozialdemokratische Koalitionspartner konsequent entgegentritt.

Gerechtigkeit durch Erhöhung der sog. Reichensteuer?

Um der SPD die bitteren Pillen für ihre Anhänger/innen zu versüßen und wenigstens einen Hauch von sozialer Gerechtigkeit zu erzeugen, wird die sog Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern: 500.000 Euro) fällig und Hocheinkommensbeziehern ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 280.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern: 560.000 Euro) ein auf 47 Prozent steigender „Reichensteuersatz“ zugemutet. Dieser trifft aber erstens nur eine winzige Minderheit der Steuerzahler, die ihn zweitens auf Kapitalerträge – ihre Haupteinnahmequelle – gar nicht zahlen müssen., profitieren

Vor allem viele Besserverdienende profitieren vom angekündigten Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes verbunden ist, sowie von der Anhebung des Grundfreibetrages und des steuerlichen Kinderfreibetrages sogar mehr als Normal- und Geringverdiener/innen, weil ihre absoluten Entlastungsbeträge in unserem linear-progressiven Steuersystem höher ausfallen als die von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, um deren Entlastung es angeblich geht.

Wer die marode Infrastruktur unseres Landes, den Niedergang seiner öffentlichen Einrichtungen und Defizite seiner Daseinsvorsorge sieht, kann staatlichen Einnahmeausfällen ohnehin schwerlich zustimmen. Unter dem sozialen Gerechtigkeitsaspekt vordringlich wäre es, die Kapitalertragsteuer von nur 25 Prozent in der Einkommensteuer aufgehen zu lassen, also Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu belegen. Denn es sind nun einmal Kapitalerträge, die bei den Reichen das Gros der Einkünfte ausmachen, und wenn man sie geringer als die Arbeitseinkommen besteuert, vertieft sich die Kluft zwischen Arm und Reich immer weiter.

Besonders kurios ist die Absicht von CDU, CSU und SPD, den Ländern durch ein Bundesgesetz die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände der Immobilienwirtschaft zu verbieten, was die Regierungsparteien damit begründen, dass der private Wohnungsbau nicht gefährdet werden dürfe. Dass die angekündigte Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG) allein das Problem der Mietenexplosion löst, wenn Immobilienkonzerne wie Vonovia eine Maximierung der Rendite betreiben, darf man jedoch bezweifeln.

 

Zum Autor: Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und das Buch „Krise und Zukunft des Sozialstaates“ veröffentlicht. Zuletzt sind von ihm die Bücher „Deutschland im Krisenmodus“ sowie „Umverteilung des Reichtums“ erschienen.

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