I
Wenn fast alle das Gleiche fordern, ist der Etikettenschwindel meistens nicht weit.
Die Begriffe „Entbürokratisierung“ oder „Bürokratieabbau“ sind dafür aktuell besonders prominente Beispiele.
Verfahren immer wieder darauf hin zu prüfen, ob sie (noch) nötig sind, ob sie einfacher oder besser organisiert werden können, sollte für jede Verwaltung, ob im öffentlichen Dienst, in Unternehmen oder in gemeinnützigen Organisationen, eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Wirklichkeit sieht in vielen Fällen leider anders aus. Deshalb gibt es viel zu tun und diese Arbeit muss getan werden, weil es Vernunft und Gemeinwohl widerspricht, die Dinge weniger einfach als möglich zu gestalten. Dabei sollte die Betonung genau so stark auf „einfach“ wie auf „möglich“ liegen. Schon Albert Einstein hat ja gewarnt: „Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher.“
II.
Vielen, die heute wieder einmal „Entbürokratisierung“ und „Bürokratieabbau““ fordern, geht es aber gar nicht darum, Verfahren einfacher oder besser zu organisieren. Sie wollen Regeln abschaffen, die Leben und Gesundheit von Menschen und Natur und Umwelt schützen.
Die kurzfristigen Interessen von Unternehmen sollen Vorrang haben vor allen anderen Interessen.
In immer mehr Fällen folgen politisch Verantwortliche von der kommunalen Ebene bis zur Europäischen Union Forderungen, die man in einer Formel zusammenfassen kann: Freiheit ohne Verantwortung.
Die EU-Kommission hat Ende 2025 ein Massnahmen-Paket „Food and Feed Safety“ vorgelegt. Schon der Titel ist versuchte Täuschung, Etikettenschwindel. Es geht nicht darum, Nahrung und Futter sicherer zu machen. Die Kommission schlägt genau das Gegenteil vor: Weniger Sicherheit für Mensch, Tier und Natur.
Das Vorschlags-Paket der EU-Kommission enthält neue Regeln bzw. die Abschaffung von Regeln bei der Zulassung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel, von denen sich manche im Laufe der Zeit schon als gefährlich für Böden, Grundwasser, Luft, Menschen und Tiere erwiesen haben.
Bisher gilt für Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel in der EU, dass die erste Genehmigung zehn Jahre gilt. In Zukunft soll gelten: einmal zugelassen, immer zugelassen. Die zeitlich unbegrenzte Zulassung wird, dem Zeitgeist folgend, damit begründet, Verfahren müssten beschleunigt, Behörden entlastet und die europäische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Inhaltliche Argumente werden nicht genannt. Dass die Ziele, die zur bisherigen zeitlichen Befristung geführt haben, dadurch gefährdet werden, scheint keine Rolle zu spielen.
Welche Folgen diese Form organisierter Verantwortungslosigkeit hätte, darauf macht eine kurze Stellungnahme vom 2. Juni 2026 aufmerksam, deren Inhalt genau so bemerkenswert ist wie die Autorinnen und Autoren.
III.
Die „Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften“ schlägt in gesetztem Ton wissenschaftlichen Alarm. Ihre Fachleute warnen, die Vorschläge der EU-Kommission „verringern das Schutzniveau für Mensch und Umwelt“ und stehen im Widerspruch zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse:
„Die aktuelle Pflanzenschutzmittelzulassung weist bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt auf. Dazu gehören unter anderem die unzureichende Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln, die nach der Ausbringung entstehen. (Spritzfolgen, Verweildauer im Boden etc.), sowie zusätzliche Stressoren wie z.B. klimatische Bedingungen.“
Handelte die EU-Kommission unter Berücksichtigung des Stands der Wissenschaften müssten der Schutz von Mensch und Natur also gestärkt und nicht geschwächt werden.
Dabei handelt es sich nicht um abstrakte Gefährdungen oder Risiken. Die „Leopoldina“ stellt unmissverständlich fest:
„Der vorgesehene Verzicht auf die routinemässige 10-Jahres-Überprüfung vernachlässigt neue Erkenntnisse zur Exposition des Menschen etwa durch geänderte Ernährungsgewohnheiten und kumulative Aufnahme oder auch zur besonderen Vulnerabilität bestimmter Personengruppen wie Kindern, Schwangeren oder chronisch Erkrankten. Auch würden neue Befunde zu Umweltverhalten und -effekten nicht mehr systematisch in die Bewertung einfliessen.“
Die Fachleute der „Leopoldina“ weisen auch mit Nachdruck darauf hin, dass die Vorschläge der EU-Kommission dazu führten, einen Kern des bestehenden Regulierungssystem unwirksam zu machen, weil
„befristete Zulassungen und regelmässige Neubewertungen ein wesentliches Element eines lernfähigen Regulierungssystems sind, das neue Daten, veränderte Belastungssituationen mit Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zu Modellvorhersagen sowie fortentwickelte Bewertungsmethoden berücksichtigt. Auf diese Weise werden problematische Wirkstoffe systematisch identifiziert.“
Problematische Wirkstoffe zu identifizieren scheint der EU-Kommission aber nicht so wichtig wie die Beschleunigung von Verfahren, die Entlastung von Behörden und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Freiheit ohne Verantwortung.
Die „Leopoldina“ hat nichts gegen einfachere und weniger aufwendige Verfahren, aber nicht auf Kosten des Schutzes von Mensch und Umwelt. Sie hat ganz praktische Empfehlungen:
„Regulatorische Verfahren auf EU-Ebene sollten stärker harmonisiert, klar strukturiert, effizient und gleichzeitig transparent organisiert werden…“
„Die Beurteilung von Wirkstoffen in verschiedenen Regelwerken sollte vereinheitlicht werden, um eine konsistente Bewertung zu gewährleisten (derzeit ist z.B. Difenoconazol jeweils alsPflanzenschutzmittel und als Biozid registriert, daher prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risiken bei der Agraranwendung und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Risiken für Biozidnutzung.) In Zukunft sollte ein Stoff, der ja durch beide Anwendungen bewusst in die Umwelt eingetragen wird, von den zuständigen Behörden die gleiche Risikoabschätzung und -bewertung erfahren.“
Das ist ein Vorschlag mit Sinn und Verstand. Freiheit mit Verantwortung.
Weil die „Leopoldina“ sich an der Sache orientiert, dem Schutz von Mensch und Umwelt, und nicht am Zeitgeist, fordert sie aber auch ein zusätzliches Instrument;
„Nach der Zulassung sollte ein systematisches Umweltmonitoring eingeführt werden. Daten zur Anwendung und Belastung mit Pflanzenschutzmitteln sollten mit Biodiversitäts- und Gesundheitsdaten verknüpft, analysiert und nutzbar gemacht werden (Nachmarktkontrolle). Die Ergebnisse sollten in regulatorische Entscheidungen einfliessen. Dafür könnten umgekehrt Zulassungsverfahren vereinfacht werden.“
Das klingt nicht nur vernünftig, das sind Vorschläge, die sich an der Sache, an den tatsächlichen Problemen orientieren und nicht an einer Initiative, mit der unter dem falschen Etikett „Entbürokratisierung“ tatsächlich Mensch und Natur Ernst zu nehmenden Gefährdungen ausgesetzt werden sollen.
IV.
Der Bundeskanzler hat am 18. November 2025 im Rahmen seines Antrittsbesuchs in Sachsen-Anhalt auch die „Leopoldina“ besucht. Professorin Bettina Rockenbach, Präsidentin der „Leopoldina“, hat ihm als Gastgeschenk ein Faksimile des handgeschriebenen Lebenslaufs von Albert Einstein überreicht, der 1932 zum Mitglied der Akademie gewählt wurde.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Bundesregierung sich bei den Beratungen im Europäischen Rat zum „Food and Feed Safety Omnibuspaket“ der EU-Kommission verhalten wird. War der Besuch des Bundeskanzlers in Halle nur ein Fototermin unter vielen oder nehmen er und die Bundesregierung Ernst, was die „Leopoldina“ an substantieller Kritik und an praktischen Vorschlägen formuliert hat?
Albert Einstein wüsste mit grosser Sicherheit, was zu tun ist:
„Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher.“












