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Home Politik

Warum der „Fitness-Check“ die EU-Wasserrahmenrichtlinie ausbremsen könnte

Siegfried Gendries Von Siegfried Gendries
14. Juli 2019
Brunnen

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll die Qualität der Gewässer in Europa durchgreifend verbessern. Interessenvertreter aus Industrie und Landwirtschaft versuchen, im Zuge eines „Fitness-Checks“ die Ziele aufzuweichen. Sie bedrohen aus Sicht der Naturschutzverbände die Erfolgsaussichten der Richtlinie.

Wasserrahmenrichtlinie zielt auf einen „guten Zustand“ der Gewässer ab.

Mit dem Tag der Veröffentlichung im Jahr 2000 fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirkt. Damit soll ein guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren erreicht werden. Auch wenn die darin festgelegten Ziele noch lange nicht erreicht sind, so steht die Umsetzung der Richtlinie auf der Kippe. Grund ist ein sogenannter Fitness-Check (s.u.), bei dem interessierte Kreise ihre Anregungen einbringen könnten. Deren Auswertung findet gegenwärtig statt. Während Teile der Industrie und die Landwirtschaft die Ziele und Maßnahmen abschwächen wollen, kämpfen die Umweltverbände an einem Festhalten. Bei der Vielzahl der Meinungen kann man schon mal den Überblick verlieren. Es ist dem WWF zu verdanken, dass jetzt eine Synopse der Stellungnahmen und Positionspapiere vorliegt. In dem mehr als 300 Seiten starken Papier sind Forderungen von Industrie, Bergbau, Landwirtschaft, Energie- und Wasserversorgern analysiert und gegenübergestellt. Ausgehend davon warnt der Umweltverband jetzt vor einer flexibleren Auslegung der wasserrechtlichen EU-Grundsätze.

Als zentrale Bestandteile enthält die WRRL

  • ein Verschlechterungsverbot und eine Verbesserungspflicht für Gewässer,
  • drei sechsjährige Bewirtschaftungszyklen und
  • das Ziel, dass alle Gewässer 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreicht haben.

Stand heute ist Europa noch weit von der Zielerreichung entfernt.

Würde den Stellungnahmen gefolgt, stünde die WRRL zur Disposition und wäre deutlich geschwächt

Ziel der im März 2019 abgelaufenen Konsultation im Rahmen des Fitness-Checks war es, möglichst viele Meinungen darüber einzuholen, inwieweit die EU-Wasserrahmenrichtlinie Änderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges Wassermanagement und eine Verbesserung des Zustands der Gewässer in der gesamten EU bewirkt hat. Aus den Stellungnahmen der Wirtschaftsakteure wurden 14 Forderungen herausgegriffen, die auf eine Abschwächung der WRRL zielen. In einem hypothetischen „Negativ-Szenario“ wurden anschließend mögliche Folgen dieser Forderungen für die Wirksamkeit der WRRL und den Zustand der Gewässer skizziert.

So führt der WWF aus: „Die Forderungen der Stellungnehmer betreffen sowohl die Gewässerbewirtschaftung als auch die Genehmigungspraxis und setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte. So kritisieren die Vertreter aus Bergbau und Landwirtschaft u. a. die Referenzbedingungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Den Industrieverbänden geht es vorrangig um die Genehmigungsfähigkeit industrieller Aktivitäten, weshalb sie eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände und die Lockerung des Verschlechterungsverbots fordern. In allen berücksichtigten Stellungnahmen wird Kritik an den „zu ambitionierten“ Umweltzielen und dem „One out – all out“-Prinzip geäußert.“

„Mit Blick auf die o. g. Aspekte kann festgestellt werden, dass die Stellungnehmer die Eckpfeiler der WRRL zur Disposition stellen und die Richtlinie als rechtliches Instrument der Gewässerbewirtschaftung deutlich schwächen möchten. So sollen die Zielvorgaben auf verschiedenen Wegen gesenkt, der Handlungsbedarf reduziert, Hürden für weitere Verschlechterungen abgebaut und Fristen verlängert werden. Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen sollen sich stärker als zuvor am Interesse der Gewässernutzer orientieren.“

Es muss weniger getan werden, um einen abgeschwächten „guten Zustand“ zu erreichen

Bei Umsetzung dieser Forderungen würde der „gute Zustand“ in den Oberflächen-und Grundwasserkörpern bereits bei stärker beeinträchtigten Gewässern schneller erreicht als bisher. In vielen Wasserkörpern könnte sich die Zielerreichung zudem deutlich verzögern oder gar in weite Ferne rücken. Zudem ist nicht auszuschließen, dass es neben einer Relativierung der Umweltziele sogar zu einer Verschlechterung des derzeitigen Zustands kommt. Der bisherige Umsetzungsprozess der WRRL und die dabei von der EU, den Mitgliedstaaten sowie einer Vielzahl anderer engagierter Akteure erreichten Erfolge drohen dadurch ausgebremst oder revidiert zu werden. Die originären, ambitionierten Ziele der WRRL – der Schutz und die Verbesserung der aquatischen Ökosysteme und die Förderung einer nachhaltigen Gewässernutzung – wären damit zugunsten von wirtschaftlichen Nutzerinteressen auf absehbare Zeit unerreichbar.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) zieht ein besorgniserrendes Fazit: „Würde man deren Forderungen entsprechend die Rechtsgrundlage ändern, würde das die Grundsätze der WWRL „substanziell gefährden“ und „die WRRL als rechtliches Instrument der Gewässerbewirtschaftung in Europa deutlich schwächen“. Die Folgen wären unter anderem, dass es (noch) weniger ökologisch intakte Gewässer gäbe, die Umsetzung der EU-Biodiversitäts- und EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie darunter leiden würde und die Anpassung der Gewässer an den Klimawandel behindert würde. Es käme zu Verschmutzungen, die eigentlich vermeidbar wären. Der Druck, Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser zu ergreifen, würde nachlassen und damit wüchse auch die Gefahr durch chemische Stoffe für Mensch und Natur.“

Meine Meinung

Man wird gespannt sein dürfen, inwieweit die neue EU-Kommission und das neue EU-Parlament bereit sein werden, einen der „Grundpfeiler der europäischen Gewässerpolitik“ in Frage zu stellen und den Interessen der Industrie zu folgen. In dem Fall könnte man dahinter ein Kalkül vermuten, angesichts der Erfolgsdefizite, die Abschwächung der Ziele als Instrument zur „Zielerreichung“ zu nutzen. Egal was passiert, die Umwelt- und Naturschutzverbände werden den Prozess engagiert weiter verfolgen. Die Gesellschaft und die Interessengruppen sind sensibler und zugleich wirkmächtiger geworden. Kaum anzunehmen, dass die neue Konstellation in Brüssel mit dieser Hypothek in die anstehende Legislaturperiode starten will.

Weiterführendes

„Fitness Check“ heißen in der EU-Politik umfassende Evaluierungen, die bewerten, ob ein EU-Gesetz noch dem vorgesehenen Zweck dient, ob der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten steht, und ob die gleichen Ziele nicht auch durch rein nationale Regelungen erfüllt werden könnten. (Q: NABU)

  • WWF-Studie: „Unsere Gewässer in Gefahr – Risiken einer Änderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie“ (PDF)
  • EU-Wasserpolitik: Aufweichung der Richtlinie gefährdet Ökosysteme, DNR
  • „Fitness-Check der europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, NABU
  • „Zustand unserer Gewässer – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4778
  • Fitness Check of the Water Framework Directive and the Floods Directive, EU-Kommission
  • „Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland“, Bundesumweltministerium

 

Bildquelle: Pixabay,  Katja Just, Pixabay License 

Erstveröffentlichung auf LebensraumWasser am 14. Juli 2019

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Tags: DaseinsvorsorgeEUEU-WasserrahmenrichtlinieEuropaGewässerschutzWasserWassermanagementWasserqualität
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