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Warum die AfD verboten werden muss. Gastbeitrag von Werner Mittelstaedt

Gastbeitrag Von Gastbeitrag
28. Juni 2026
Grundgesetz

Die liberale Demokratie als Garant für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit

Der liberalen Demokratie stehen illiberale Demokratien und Autokratien gegenüber. Illiberale Demokratien versuchen, den äußeren Rahmen demokratischer Strukturen zu bewahren, aber höhlen ihn durch Einschränkungen von Freiheitsrechten aus, während Autokratien weitgehend auf demokratische Legitimation verzichten. In ihnen konzentriert sich Macht in den Händen weniger Personen oder sogar nur einer einzelnen Person. Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung werden dabei ausgehöhlt.

Die liberale Demokratie hat sich als die nachhaltigere Staatsform etabliert: Sie garantiert politische Stabilität, reduziert Korruption, fördert eine verantwortungsvolle Ressourcenverwaltung und trägt zu einer höheren Lebenserwartung sowie zu einer geringeren Kindersterblichkeit bei. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern mehr Gleichheit und individuelle Freiheit. Sie treibt den zivilisatorischen Fortschritt im Vergleich zu Autokratien und Diktaturen voran.

Demokratie und liberale Demokratie – ein entscheidender Unterschied

Um den Unterschied zwischen einer Demokratie und einer liberalen Demokratie aufzuzeigen, lässt sich Folgendes feststellen: In einer reinen Demokratie könnte eine Mehrheit theoretisch beschließen, eine Minderheit zu diskriminieren oder kritische Medien zu verbieten. In einer liberalen Demokratie ist das verfassungsrechtlich ausgeschlossen, da die Grundrechte über dem Mehrheitswillen stehen.

Autokratien als Gegenmodell: Russland und die USA als Beispiele

Unter Wladimir Putin entwickelte sich Russland zu einer autoritären, zunehmend menschenverachtenden Autokratie mit ausgeprägt imperialistischen Zielen. In Russland bestehen erhebliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit, der Opposition, der Presse- und Rundfunkfreiheit sowie der Justiz. Zahlreiche Oppositionspolitiker, Journalistinnen und Journalisten wurden in den letzten Jahren ermordet oder verhaftet.

Was die USA unter der Führung von Donald Trump betrifft, so entfernt sich die ursprüngliche US-Politik von einer liberalen Demokratie im Zeitraffertempo in Richtung einer Autokratie oder  sogar einer Diktatur. Seit dem Beginn der zweiten Amtszeit von Donald Trump baut die Trump-Administration die liberale Demokratie in den USA schrittweise ab.

Die weltweite Krise der liberalen Demokratie

Die liberale Demokratie ist natürlich nicht nur durch die Trump-Administration gefährdet, sondern weltweit. Der V-Dem-Bericht 2025 belegt, dass die liberalen Demokratien stark unter Druck stehen.[1] Erstmals seit über zwanzig Jahren gibt es weltweit mehr Autokratien (91) als Demokratien (88).[2] Liberale Demokratien sind zur Ausnahme geworden: Nur noch 29 Staaten erfüllen ihre Kriterien. Inzwischen leben 72 Prozent der Weltbevölkerung unter autoritärer Herrschaft – so viele wie seit 1978 nicht mehr.

Warum rechtsextreme Parteien an Zustimmung gewinnen

Bedroht werden liberale Demokratien durch rechtspopulistische bis hin zu rechtsextremen Parteien. Sie gewinnen seit Jahren an Wählerstimmen. Die Gründe sind unterschiedlich. Die Amadeu Antonio Stiftung schreibt in ihrem Beitrag »Wer wählt die AfD?«: »Die Partei und ihr rechtsextremes Umfeld verstehen es geschickt, krisenbedingte Unsicherheiten zu verstärken. Die doppelte Feinderklärung des modernen Rechtsextremismus – gegen die Menschen von ›Außen‹, die nach Europa und Deutschland einwandern, und gegen die ›da oben‹, die als ›volksfeindliche Eliten‹ geframed werden – trifft den Nerv vieler Wählerinnen. Generell präferieren AfD-Anhängerinnen häufiger autoritäre Lösungen. Die Befürwortung einer Diktatur ist stark überproportional im Vergleich zum Durchschnitt aller Wahlberechtigten. […]«[3]

Die AfD als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Für Deutschland kommt zur Verteidigung seiner liberalen Demokratie Folgendes hinzu: Es darf nicht sein, dass Rassisten und Faschisten, die seit Jahren Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus verbreiten, Menschen öffentlich diffamieren, im Bundestag und anderen politischen Institutionen pöbeln und gezielt Falschinformationen streuen – und dabei über eine politische Partei wie die AfD Einfluss auf unser demokratisches System ausüben.

Das Potsdamer Geheimtreffen und die demokratiefeindlichen Ziele der AfD

Bei einem geheimen Treffen in Potsdam wurde – unter Beteiligung von AfD-Mitgliedern – ein sogenannter »Masterplan« zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund sowie Andersdenkenden diskutiert. Das wurde durch die investigativ arbeitenden Journalistinnen und Journalisten von Correctiv aufgedeckt und am 10. Januar 2024 veröffentlicht. [4] Diese menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Aktivitäten zeigen deutlich, welches Ziel die AfD verfolgt: die Zerstörung der Demokratie in Deutschland. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945 ist es untragbar, dass Deutschland eine solche Partei weiterhin finanziert oder duldet.

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft. [5] Grundlage dieser Entscheidung ist eine über 1.000 Seiten umfassende Beweissammlung, die fortgesetzte Verstöße gegen die Menschenwürde sowie die extremistische Ausrichtung der Partei als Ganzes dokumentiert.

Auch wenn die AfD gegen diese Einstufung geklagt hat und der Verfassungsschutz sie vorläufig aussetzt, ändert dies nichts an der Gefährdung, die von dieser Partei für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht.

Zahlreiche Belege für den antidemokratischen Charakter der AfD

Wie tief die Menschenfeindlichkeit und der antidemokratische Charakter der AfD reichen, zeigt eindrucksvoll das Buch »Es ist 5 vor 1933. Was die AfD vorhat und wie wir sie stoppen.« von Philipp Ruch, das dafür eine Vielzahl von Argumenten und Belegen liefert.[6]

Die politische Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren

Auch in den Beiträgen des Blocks der Republik finden sich zahlreiche Nachweise für die Menschenfeindlichkeit und den antidemokratischen Charakter der AfD insbesondere aus der Redaktion CONTRA AFD.[7] Im Blog der Republik schrieb Norbert Römer Anfang Juni 2026 über den ehemaligen SPD-Vorsitzenden und Vizekanzler Franz Müntefering, der für ein AfD-Parteiverbotsverfahren plädiert: »Franz Müntefering ist klar und eindeutig. ›Ich bin dafür, ein Verbotsverfahren in Gang zu setzen, damit das vom obersten Gericht geprüft wird‹, sagt er im Interview mit der Wochenzeitung ›Die Zeit‹ zur Rolle der AfD, die in wesentlichen Teilen als gesichert rechtsextrem gilt. ›Mir scheint klar, die Partei bereitet sich systematisch darauf vor, das ganze Land und seine Demokratie zu verändern‹, führt er aus und sagt weiter, ›ich habe Sorge, dass sich eine Mentalität einstellt, wo immer mehr Menschen sagen: Ach, so schlimm sind die vielleicht gar nicht. Ich halte die AfD für eine gefährliche Partei. Deshalb glaube ich, man muss die Republik jetzt wachrütteln und sehr laut sagen: Leute, da ist Gefahr im Busch.‹

SPD will Verbotsverfahren vorbereiten und wartet aber ab

Mit dieser Bewertung ist der ehemalige SPD-Vorsitzende und Vize-Kanzler zwar nicht allein, aber so deutlich und eindringlich hat sich außer dem inzwischen verstorbenen früheren Bundesinnenminister Gerhard Baum von der FDP noch kein prominenter ehemaliger Spitzenpolitiker für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag im Juni vorigen Jahres beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten, aber noch nichts dafür getan. Deshalb ist die öffentliche Aufforderung ihres einstigen Vorsitzenden durchaus als Hinweis zu verstehen, endlich Taten auf den Beschluss folgen zu lassen.«[8]

Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht gute Erfolgsaussichten für ein Parteiverbot

Seit wenigen Tagen gibt es neue Anhaltspunkte dafür, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD wahrscheinlich Erfolg hätte. Ein medial vielbeachtetes Gutachten der »Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)« kommt zu diesem Ergebnis. Die WELT schrieb dazu am 25. Juni 2026: »Die AfD erfüllt einem Gutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte. Das juristische Gutachten komme zu dem ›eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist‹, sagte Bijan Moini von der GFF in Berlin. Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb ›nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg‹. Unter Moinis Leitung hatte ein achtköpfiges Team von vier Juristen, einer Sozialwissenschaftlerin, einem Ethnologen und einem Datenanalyst innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse erstellt. Diese gehe davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, ›die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen‹, hieß es weiter. […] Das Politikkonzept der AfD sei auf die ›Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung‹ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.«[9]

Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz der Demokratie

Angesichts dieser Tatsachen sollte unverzüglich geprüft werden, ob ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG eingeleitet werden sollte. Dort heißt es: »Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.«[10]

Fazit: Ein AfD-Verbotsverfahren ist jetzt dringend geboten

Es ist mit den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar, dass Deutschland – in Anbetracht seiner besonderen historischen Verantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes – eine Partei duldet und finanziert, die diese Ordnung systematisch bekämpft.

Deshalb muss rasch ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden. Ich fordere die Bundesregierung auf, zeitnah das AfD-Verbotsverfahren einzuleiten.

Haltern am See, 26. Juni 2026 Werner Mittelstaedt

*Dieser Text wurde lektoriert und nicht mithilfe von KI erstellt. KI kam lediglich zur zusätzlichen Rechtschreibprüfung zum Einsatz.

[1] V-Dem (2025). DEMOCRACY REPORT 2025. 25 Years of Autocratization – Democracy Trumped? Abgerufen am 29.09.2025 von https://www.v-dem.net/documents/61/v-dem-dr__2025_lowres_v2.pdf.

[2] Ebd.

[3] Amadeu Antonio Stiftung (2024). Wer wählt die AfD? Abgerufen am 06.10.2025 von https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wer-waehlt-die-afd-116999

[4] Correctiv (2024). Geheimplan gegen Deutschland. Abgerufen am 09.10.2025 von https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen.

[5] Beck aktuell (2025). Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsext­remistisch ein. Abgerufen am 09.10.2025 von https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verfassungsschutz-gutachten-afd-gesichert-rechtsextremistisch.

[6] Ruch, Philipp (2024). Es ist 5 vor 1933. Was die AfD vorhat und wie wir sie stoppen. München: Ludwig Verlag.

[7] Blog der Republik (2026). Contra AfD – Für Demokratie. Jetzt! Abgerufen am 26.06.2026 von https://www.blog-der-republik.de/category/contra_afd/.

[8] Blog der Republik (2026). Müntefering für AfD-Verbotsverfahren: „Ich halte die AfD für eine gefährliche Partei. Leute, da ist Gefahr im Busch.“ Abgerufen am 26.06.2026 von https://www.blog-der-republik.de/muentefering-fuer-afd-verbotsverfahren-ich-halte-die-afd-fuer-eine-gefaehrliche-partei-leute-da-ist-gefahr-im-busch/.

[9] Welt (2026). Gutachten von NGO stuft AfD als verfassungswidrig ein – Bas fordert juristische Schritte. Abgerufen am 26.06.2026 von https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a3cf287113e90346dc4c25b/juristisches-gutachten-von-ngo-sieht-afd-als-verfassungswidrig-bas-fordert-juristische-schritte.html.

[10] Dejure.org (2025). Grundgesetz. Abgerufen am 06.10.2025 von https://dejure.org/gesetze/GG/21.html.

 

Über den Autor:

 

Werner Mittelstaedt
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Werner Mittelstaedt, 1954 in Gelsenkirchen geboren, prägt die kritische Zukunftsforschung seit den späten 1970er-Jahren mit zahlreichen Veröffentlichungen und Beiträgen, unter anderem zu qualitativem Wachstum, globalen Megatrends, Nachhaltigkeit, dem Anthropozän sowie zu Klimawandel, Fortschritt und zukunftsfähigen Wertorientierungen. Er ist Initiator und Herausgeber der seit 1981 erscheinenden Zeitschrift BLICKPUNKT ZUKUNFT (www.blickpunkt-zukunft.com). Seine Website: www.werner-mittelstaedt.com

 

Buchhinweis:

Werner Mittelstaedt

Wie das Unmögliche möglich wird – Skizzen für ein neues Fortschrittsnarrativ

Zum Inhalt

Hochaktuell und mit überraschenden Analysen bringt Werner Mittelstaedt die Lage der Menschheit auf den Punkt. Und er geht noch einen Schritt weiter: Er zeigt, wie ein neues Fortschrittsnarrativ den Weg zu einer Gesellschaft weisen kann, die Wohlstand schafft, Nachhaltigkeit ernst nimmt und das Klima schützt. Seine Thesen dienen als Orientierung und eröffnen Perspektiven. Sie umfassen Konzepte und Vorschläge für eine ökonomische Wachstumswende, den Umgang mit KI, die Stärkung liberaler Demokratien, eine humane Migrationspolitik, wirksamen Klima- und Biodiversitätsschutz, militärische Sicherheit ohne Rüstungseskalation, Bildung für die Herausforderungen der Zukunft und ansprechende Belohnungssysteme. So entsteht Raum für ein neues Denken in Richtung zukunftsfähiger Entwicklungen. Ohne Beschönigungen vermittelt Mittelstaedt Zuversicht: Der Autor zeigt, dass wir fast alles, was heute unmöglich erscheint, möglich machen können und dass jede und jeder sich daran beteiligen kann.

200 Seiten, kartoniert

Buch: ISBN 978-3-7329-1185-1, EUR 29,80

E-Book: ISBN 978-3-7329-8730-6, EUR 40,00

Bestellen Sie direkt beim Verlag oder in Ihrer Buchhandlung:
* buchbestellung@frank-timme.de
www.frank-timme.de

 

 

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