AfD? Nein danke. So die Überschrift eines Meinungsbeitrags des Tagesspiegel-Reporters Sebastian Leber in der Sonntagausgabe des Blattes. „Ein Loblied“ des Reporters heißt es in der Unterzeile. Leber lobt die seiner Meinung nach funktionierende „Berliner Brandmauer gegen Rechtsaußen“. Wer sich in in der Hauptstadt mit der AfD einlasse, mache sich sozial unmöglich, schreibt er und bekennt: „Ja, das ist eine Form der Ausgrenzung, und zwar eine, die Wirkung zeigt.“ Gut so. Farbe bekennen. Berlin ist bunt, nicht braun. Das gilt für die ganze Republik.
Abgrenzung, Ausgrenzung, klare Kante. Warum denn nicht. „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ las ich in Prantls Kolumne in der SZ am Wochenende. Darin plädiert der gelernte Jurist-Prantl war Staatsanwalt- und einstige Ressort-Chef Innenpolitik sowie Mitglied der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“ für ein Verbot der AfD, aber „nicht einen Verbotsantrag gegen die Gesamtpartei zu stellen, sondern nur gegen die radikalsten Landesverbände-etwa die in Thüringen und Brandenburg. Das wäre eine angemessene, vielleicht ausreichende Reaktion einer wehrhaften Demokratie.“
Wer Grundrechte verwirkt
Ja, wehret den Anfängen. Schreibt Prantl und stellt fest: „Die AfD ist heute gefährlicher, als es die NPD je war. Mit der AfD sei der Rechtsradikalismus deutschlandweit zur parlamentarischen Kraft geworden“. Eine Kraft, die die roten Linien der rechtsstaatlichen Demokratie vorsätzlich und andauernd überfahre. Bestehe dann die Pflicht, die Waffen einzusetzen? Und Prantl zitiert aus dem Grundgesetz: Wenn einzelne Personen ihre Grundrechte zum Kampf gegen die Grundrechte missbrauchen, wer das tut, „verwirkt diese Grundrechte.“
Klar ist für den politischen Beobachter: „Die Partei zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde all derer, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar“. Schreibt Prantl und beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2017 zur NPD. Und so könne man heute die AfD beschreiben, zumindest die Landesverbände, die von völkischen Positionen und völkischen Politikern dominiert seien. Der Neonazi Björn Höcke, AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag, ist so einer, Prantl nennt ihn „eine Art heimlichen Vorsitzenden der Gesamtpartei“. Man darf Höcke einen Faschisten nennen, so ein Gericht. Dass die NPD, die dem Gericht als klar verfassungsfeindlich galt, dennoch nicht verboten wurde, lag daran, dass sie zu unbedeutend war und nicht die „nötige Potentialität“ gehabt habe.
Die NPD zu klein für ein Verbot
„Die NPD war also zu klein, um sie zu verbieten“, urteilt Prantl. „‚Die AfD gilt als zu groß, um sie zu verbieten“. Ein Dilemma der demokratischen Parteien. Wer würde angesichts der Lage und der Bedeutung der AfD einen Verbotsantrag stellen? Die Wähler könnten ein solches Vorgehen als Versuch der Parteien auslegen, einen lästigen Konkurrenten auszuschalten. Aber kann, darf man aus politischer Opportunität darauf verzichten? „Wenn Verfassungsfeindlichkeit konsequent ohne Konsequenzen bleibt, betrachten Verfassungsfeinde den Verfassungsschutzbericht als Ehrenurkunde.“ So Prantl.
Sich gegenseitig die Schuld am Erfolg der AfD zuzuschieben, wie das heute die anderen Parteien tun, CDU, CSU, SPD, die Grünen, die FDP, die Linke, eine solche Strategie hilft allein der AfD, die dann in ihrer Märtyrerrolle aufgeht und im Grunde nichts anderes leisten muss, als Hass zu verbreiten, Fremdenfeindlichkeit das Wort zu reden, Rassismus zu schüren. Man muss die Wählerinnen und Wähler wachrütteln, das ist klar, ihnen sagen, was passieren kann, sie aufklären. Nichts zu tun, ist der falsche Weg. Die Auseinandersetzung muss gesucht werden, auch auf diesem Weg.
Den anderen Weg hat der Kollege Sebastian Leber im „Tagesspiegel“ beschrieben. AfD? Nein danke. Er kritisiert die Reaktion der Jungen Union aus Sonneberg, die dem AfD-Wahlsieger gratuliert und dazu aufgerufen hatte, jetzt „Ideologie und Wahlkampfrhetorik“ beiseitezulassen und sich stattdessen „sachorientierter Politik“ zuzuwenden. Damit war die JU den Rechtsaußen auf den Leim gegangen. Später löschte sie den Text. Nein, wer eine Brandmauer haben will zur AfD, lässt sich auf solche Dinge nicht ein, der wirft ihren Vertretern höchstens Blumen vor die Füße. Die AfD, so Leber, verdiene nichts als Widerspruch. Keine Zusammenarbeit, keine Annäherung. All das habe sich in Anti-AfD-Aufklebern in Kneipen und Clubs und Sportvereinen gezeigt. Die Partei habe Probleme, im Stadtgebiet einen Veranstaltungsort für ihre Parteitage zu finden. Als ihr im März vom Bezirk Spandau eine Aula zur Verfügung gestellt worden sei, habe der Schulleiter aus Protest den Schriftzug seines Gymnasiums verhängt. „Dieses solle weiter für Toleranz und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stehen“, habe der Schulleiter öffentlich bekannt. So steht es im Berliner Blatt.
Sebastian Leber lobt die Strategie in Berlin, „es dieser Partei und ihren Funktionären möglichst schwer zu machen, jederzeit und auf allen denkbaren Wegen“. Die AfD werde als das behandelt, was sie ist: eine Partei, die systematisch Rechtsextreme in ihren Reihen duldet und in hohe Ämter hievt. Die die Demokratie von Innen her angreift. Und bei der es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis der Verfassungsschutz sie als gesichert rechtsextremistisch einstuft“.
Unzufriedene wählten CDU
Die allgemeine Verachtung der AfD gehe so weit, schreibt Leber, “ dass auch deren Anbiedern an unzufriedene Bürger als vermeintliche Protestpartei nicht zieht“. Bei der letzten Wahl in Berlin hätten Unzufriedene CDU gewählt und Kai Wegner zum Regierenden gemacht. Im Berliner Abgeordnetenhaus hätten sich die demokratischen Parteien darauf verständigt, Anträgen der AfD grundsätzlich nicht zuzustimmen, weil die AfD kein Teil des demokratischen Wettbewerbs um Überzeugungen und Argumente sei. Solange dieser Konsens stehe, sei ausgeschlossen, dass die AfD je in Regierungsverantwortung, an Gelder und Gestaltungsmacht gelange. „Und es bleibt sichergestellt, dass jede Stimme für die AfD eine vergebene ist.“ So Leber im „Tagesspiegel am Sonntag“. Man wird sehen, ob diese Brandmauer hält. Im nächsten Jahr sind Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Die AfD könnte die CDU mit dem Angebot locken, eine Minderheitsregierung zu tolerieren. Friedrich Merz, der CDU-Chef, wird das, Stand heute, nicht akzeptieren.
Sebastian Leber erinnert in seinem Text an eine große Kundgebung in Berlin vor fünf Jahren. Damals hätten Zehntausende von Berlinern gegen die AfD vor dem Brandenburger Tor und auf Booten auf der Spree demonstriert. Der damalige Regierende, Michael Müller(SPD) kommentierte auf Twitter: „Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ Die AfD verklagte Müller, das Bundesverfassungsgericht habe ihm Recht gegeben. Begründung: „Gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze zu sein, sei wesentlicher Bestandteil von Grundrechten und Verfassung“. Wie heißt es in Artikel 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Es heißt die Würde des Menschen, nicht nur die der Deutschen. Die Mütter und Väter der Verfassung wussten, warum sie kurz nach dem schlimmsten aller Kriege und dem Ende der Nazi-Diktatur so handelten.
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Ein Verbot ist eigentlich relativ einfach, und jetzt bitte nicht wieder das NPD Urteil zitieren, die NPD wurde nicht verboten, weil sie zu klein ist und damit keine Gefahr von hier ausgeht.
Wie der Fernsehkoch immer so schön sagt: ich hab da mal was vorbereitet: https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt