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Jochen Ott: AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei – Gespräch mit den Chefs der NRW-SPD

Alfons Pieper Von Alfons Pieper
16. Juli 2025
Achim Post und Jochen Ott, Bildrechte NRWSPD

Für die SPD in NRW  „steht fest, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die verboten gehört“. Das erklärten der Parteichef in NRW, Achim Post, und der Fraktionschef der SPD im Düsseldorfer Landtag, Jochen Ott, in Gesprächen mit dem Blog-der-Republik. Für ein entsprechendes Verbotsverfahren „brauchen wir aber die Union“, räumte Post ein und ergänzte: “ Wir werben um die Zustimmung von CDU-Chef, Bundeskanzler Friedrich Merz, damit seine Partei sich an der Ausarbeitung des Antrags aktiv beteiligt.“ Ähnlich bemüht sich Jochen Ott um die Stimmen der CDU in NRW, um den Landesvorsitzenden und Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, der sich bisher öffentlich nicht festgelegt hat, ob er für ein AfD-Verbot ist.  Wüst hat aber vor Jahr und Tag schon sein Urteil über die AfD gefällt, indem er sagte: „Die AfD ist eine Nazi-Partei.“

Ott und Post erinnerten im Gespräch mit dem Blog-der-Republik an den einstimmigen Beschluss des jüngsten SPD-Bundesparteitages in Berlin Ende Juni, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen. Parteichef Lars Klingbeil hatte sich zuvor schon  klar für ein Verbotsverfahren ausgesprochen: „Wenn der Verfassungsschutz uns bestätigt, was wir schon immer gewusst haben, dass es eine gesichert rechtsextreme Partei ist, dann… sind wir in der Pflicht als die Verteidiger von Demokratie und Verfassung, alle Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen.“

Keine Wende, nur Tarnung

Die AfD will sich im Augenblick gemäßigter darstellen, das geht aus einem Papier der Partei hervor. Hintergrund ist die Angst vor einem möglichen Verbotsverfahren. Das ist aber nicht die Wende der Rechtsextremen hin zu einer demokratischen Partei, sondern eher Tarnung. Inhaltlich hat sich nichts verändert, im Mittelpunkt steht u.a. weiter das Remigrationskonzept, was aber nichts anderes ist als ein Deportationskonzept. Und dieses verstößt eindeutig gegen die Würde des Menschen, wie sie festgelegt ist im Grundgesetz Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Der Artikel besagt damit klar, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderen Merkmalen mit Achtung behandelt werden muss und  nicht zum Objekt staatlicher Willkür oder Gewalt degradiert werden darf.  Für Jochen Ott ist das schon der „Beweis, dass die AfD verfassungsfeindlich ist“.  Über Remigration wolle die Partei Hunderttausende Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund ethnischer Merkmale abwerten und außer Landes bringen, notfalls auch mit Gewalt.

Die AfD achtet die Werte des Grundgesetzes nicht, sie verhöhnt sie sogar, indem sie die „Menschenwürde ethnisch definiert, wenn sie Feindschaft sät, Hass und Rassismus predigt- dann ist sie verfassungsfeindlich, dann muss sie verboten werden“, zitiert Ott aus der SZ-Kolumne von Heribert Prantl. Demokratische Parteien wie die SPD arbeiteten an der Gestaltung des Staates mit, die AfD spalte aber die Gesellschaft, sie versuche sie zu vergiften. Ott wörtlich dazu: „Dagegen müssen wir uns wehren, unsere Demokratie muss wehrhaft sein, muss sich verteidigen gegen die Feinde der Demokratie.“ Ausdrücklich nannte Ott in diesem Zusammenhang Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der mehrfach an die Bürgerinnen und Bürger appelliert habe, aufzustehen gegen die Feinde der Republik. und einzustehen für die Wertegemeinschaft.

Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Es ist selbstverständlich, dass wir ein solches Verbotsverfahren gründlich vorbereiten müssen“, betont Jochen Ott. „Aber wir haben ja mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes eine sehr gute Grundlage, auch wenn durch den Einspruch der AfD das Gutachten zur Zeit beim Oberverwaltungsgericht in Köln zur Prüfung liegt.“ Aber irgendwann wird diese Prüfung abgeschlossen sein, Experten rechnen nicht damit, dass die Kölner Richter dem Gutachten widersprechen und der AfD Recht geben. Eine Erfolgsgarantie in Karlsruhe aber gibt es nicht, aber Risiko gehört nun einmal zum Leben dazu.

Gefahr für die Demokratie

Dass die AfD zweitstärkste Fraktion im Bundestag ist, sehen Ott und Post als Gefahr für unsere Demokratie an, was aber kein Hinderungsgrund sein dürfe, das Verbotsverfahren gegen diese Verfassungsfeinde nicht zu wagen. „Deshalb hat ja der SPD-Parteitag einen einstimmigen Beschluss gefasst“, betonten beide Sozialdemokraten, die gern an den Nachlass der Mütter und Väter des Grundgesetzes damals, 1948/49 erinnern und an einen ihrer SPD-Vorfahren, Carlo Schmid, der damals zu den Machern der deutschen Verfassung nach dem Ende der Hitler-Diktatur zählte. Und dieser Carlo Schmid hielt 1948 zum Auftakt der Grundgesetzberatungen eine Rede , die heute noch Gültigkeit besitzt, da es um Brandmauern gegen die Rechtsextremisten von der AfD geht. „Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas  für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“ Und aus dieser Mahnung wurde dann der Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. “ In Absatz heiß es dazu weiter: „…sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“ Über das Verbot einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Ein Verbotsverfahren kann von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat gestellt werden.  „Wir brauchen dazu die Union“, stellte Achim Post gegenüber dem Blog-der-Republik klar. Er wie auch Ott wissen um die Zweifel in den Reihen der Union. Friedrich Merz hat vor  Wochen seine Bedenken geäußert. Das rieche ihm „zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“. Der CSU-Politiker und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt glaubt, man könne die AfD eher „wegregieren“ statt sie zu verbieten. Anders sieht es der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Günther, der wie Wüst zu den führenden Köpfen der Union zählt, wirbt für ein Verbotsverfahren. Ähnlich halten es Linke und die Grünen. Die CDU sollte eigentlich gewarnt sein vor einer AfD, die gerade demonstriert hat, zu welchen üblen Kampagnen sie fähig ist. Man denke an das Trauerspiel um die Wahl von Verfassungsrichtern und das, was sich dazu alles in den sogenannten sozialen Netzen abspielte. Was an Fake-Meldungen den Abgeordneten zugespielt wurde. Ziel ist, die amtierende Regierung zu spalten, der Union so zuzusetzen, dass die Brandmauer fällt und die AfD regierungsfähig werde für die Union. Im Osten läuft dieses Spiel längst in Kommunen wie in Ländern, sehr zum Gefallen von Weidel und Co.

Jochen Ott ist dafür, mit den Unionspolitikern das Gespräch zu suchen, eine Mehrheit über den Bundesrat wäre ein Weg, ein anderer über den Bundestag eben mit SPD, der Union, Grünen und Linken. Man sollte nicht zu lange warten, mahnt auch Jochen Ott. Im Herbst könnte, sollte, müsste ein Verbotsantrag gegen die AfD auf die politische Tagesordnung kommen.  Hofft Jochen Ott, hofft auch Achim Post. Im Sinne der Verfassungsmütter und -väter wäre es geboten.  Sie hatten noch Hitler und Co, die Nazi-Verbrecher kennengelernt und schworen wie viele andere: Nie wieder! Bitte nicht vergessen!

 

Bildrechte: NRWSPD

 

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