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Erklärung der VDW-Studiengruppe „Europäische Sicherheit und Frieden“ zum Auslaufen des New-START-Vertrages am 5. Februar 2026

Redaktion Von Redaktion
4. Februar 2026
Barack Obama und Dmitri Medwedew bei der Unterzeichnungszeremonie von New START in Prag (2010)

President Barack Obama and President Dmitry Medvedev of Russia sign the New START Treaty during a ceremony at Prague Castle in Prague, Czech Republic, April 8, 2010. (Official White House Photo by Chuck Kennedy)

Am 5. Februar 2026 läuft der New-START-Vertrag, der 2011 zwischen den Vereinigten Staaten und der russischen Föderation in Kraft trat, endgültig aus. Dies ist eine historische Zäsur, denn nach 50 Jahren erfolgreichen Beschränkungsbemühungen, Abrüstungsverpflichtungen und Verifikationsregulierungen gibt es zwischen beiden nuklearen Großmächten keinerlei beschränkende Rüstungskontrollabkommen mehr.1

Beide Nuklearmächte, die über 90 Prozent der weltweit ca. 12.300 Atomsprengköpfe besitzen, unterliegen da-mit nach 35 Jahren keiner rechtlichen Beschränkung mehr, neue Atomsprengköpfe herzustellen und ihre ein-satzbereiten Atomwaffenarsenale auszubauen.2 Präsident Trump hat zwar nach dem Gipfeltreffen mit Präsi-dent Putin am 15. August 2024 eine „Denuklearisierung der Arsenale“ in Aussicht gestellt. Seitdem ist aber nichts geschehen. Im Gegenteil, die Spannungen wurden beiderseitig verschärft. Die USA haben kostspielige Pläne zur Modernisierung und Aufrüstung des US-Arsenals vorgelegt und Präsident Trump hat erklärt, dass die USA möglicherweise wieder Nukleartests durchführen könnten. Zudem wurden Pläne für ein nicht um-setzbares nationales Raketenabwehrsystem (Golden Dome) angekündigt, das Gegner ermutigen wird, ihre of-fensiven Nuklearsysteme auszubauen. Russland wiederum entwickelt neue Typen von Atomwaffen, die nicht Bestandteil von New-START-Regelungen sind, aber durch Rüstungskontrolle beschränkt werden könnten.

Präsident Putin verkündete am 22. September 2025, dass „Russland bereit ist, die zentralen quantitativen Be-schränkungen des New START-Vertrags für ein Jahr nach dem 5. Februar 2026 weiterhin einzuhalten“, wenn die Vereinigten Staaten dies ebenfalls tun. Dieses Angebot wurde bis heute nicht vom Weißen Haus beantwortet. Damit riskieren sowohl die USA als auch Russland die Beschleunigung eines nuklearen Wettrüstens, das letztlich von keiner Seite gewonnen werden kann, sowie die verschärfte Fortsetzung nuklearer Weiterverbreitung. Stichworte sind hier Iran und Nordkorea, aber auch weitere Staaten wie Saudi-Arabien oder Südkorea.

Ein neuer Rüstungswettlauf mit strategischen Atomwaffen würde eingeläutet. Sowohl strategische Stabilität zwischen den Nuklearwaffenstaaten als auch die Stabilität in einer Krise würden sinken, zudem die Gefahren eines unbeabsichtigten Nuklearwaffeneinsatzes erhöht. Das Auslaufen des Vertrages ist nicht nur ein schlech-tes Zeichen für das US-amerikanisch-russische Verhältnis, sondern hat erhebliche globale Konsequenzen. Das Nichtverbreitungsregime für Atomwaffen, mit dem Nichtweiterverbreitungsvertrag im Zentrum, würde mas-siv geschädigt, mit der Gefahr einer zunehmenden Zahl von Staaten mit Atomwaffen.

Das anhaltende Versäumnis Pekings, Moskaus und Washingtons, sich in gutem Glauben an Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung zu beteiligen, verstößt ebenfalls signifikant gegen ihre Verpflichtungen gemäß Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und untergräbt dessen langfristige Tragfähigkeit.

Auch aus diesem Grund setzen immer mehr Staaten auf den Atomwaffenverbotsvertrag, den mittlerweile 74 Staaten ratifiziert und 25 weitere Staaten unterzeichnet haben. Bei der anstehenden NVV-Überprüfungskonferenz in New York besteht die Gefahr, dass der Vertrag, dem 191 Vertragsparteien angehören, irreversiblen und strukturellen Schaden erfährt, der das Ziel einer atomwaffenfreien Welt in noch weitere Ferne rücken wird.

In einer Zeit, in der heiße Kriege und völkerrechtswidrige Militäroperationen zunehmen, sind Maßnahmen zur Risikoreduzierung, vertraglichen Berechenbarkeit und Stabilität dringend notwendig, um verlorengegangenes Vertrauen wiederaufzubauen. Die Volksrepublik China, die sich zu einem Verzicht auf den Ersteinsatz ver-pflichtet hat, schweigt über Umfang und Ziel des Ausbaus ihres nuklearen Arsenals und liefert weiteren Staaten Argumente für den Ausbau ihrer Streitkräfte. In Europa ist angesichts erheblicher Zweifel an der Bündnis-treue und Glaubwürdigkeit der US-Regierung eine Debatte über eine eigenständige „europäische Nuklearstreitmacht“ im Gange.

Die Notwendigkeit eines Nachfolgevertrags für die Begrenzung übervoller Nukleararsenale ist selbstevident und im Interesse Europas. Nach dem Wegfall des INF-Vertrages und der täglichen Nutzung von Langstreckensystemen im Ukraine-Krieg benötigt es ebenfalls Regelungen, damit es nicht zu einem teuren und gefährlichen Offensiv-Defensiv-Rüstungswettlauf mit Russland kommt.

Folgende Schritte können helfen, um das sicherheitspolitische Umfeld wieder günstig für weitreichende Friedensverhandlungen zu machen:

  1. Die Präsidenten der USA und Russlands erklären, die zentralen Regeln und Obergrenzen des New-START-Vertrages einzuhalten und Verhandlungen über strategische Stabilität zu Eine Erneuerung der Anerkennung der Prinzipien und Regeln des Umfassenden Nuklearteststoppvertrages (CTBT) und des Weltraumvertrages (WVV) würde eine erhebliche vertrauensbildende Wirkung auf die internationale Staatengemeinschaft haben.
  2. Die weiteren Nuklearwaffenstaaten China, Frankreich und Großbritannien geben eine Erklärung ab, die eigenen nuklearen Arsenale auf den aktuellen Stand zu begrenzen, wenn dies die beiden Supermächte nachprüfbar ebenfalls erklären. Verstärkte Transparenzmaßnahmen und ein funktionierendes Verifikationsverfahren dafür wären zu etablieren. Die Fortsetzung der nuklearen Rüstungskontrolle der USA und Russlands mit dem Ziel der Senkung der Bestände dieser Staaten ist zentral für weitere Abrüstung und Krisenstabilität.
  3. Auch wenn die Nuklearwaffenstaaten erklären, „ein Atomkrieg könne nicht geführt und nicht gewonnen werden“, sind sie nicht bereit, Schritte zur Begrenzung und Abrüstung ihrer Nukleararsenale zu verhandeln oder durchzuführen. Ein Verzicht auf den Ersteinsatz wäre eine logische Angesichts der Gefahr der Ausdehnung des Wettrüstens, auch auf andere Domänen wie den Weltraum und den Cyberraum, sind gemeinsame Vereinbarungen der fünf Ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat (P-5) von großer Bedeutung, auch angesichts neuer technologischer Entwicklungen.
  4. Gemeinsame Beschränkungsmaßnahmen würden ein positiveres Umfeld für Gespräche über weitere strategische Reduzierungen, neue Beschränkungen für Mittelstreckenraketen und taktische Atomwaffen, Begrenzungen strategischer Raketenabwehrsysteme und andere Maßnahmen zur Verringerung nuklearer Risiken schaffen. Dazu gehören vor allem gemeinsame Schritte zur Minderung der Risiken bei der Integration künstlicher Intelligenz in die nukleare Befehls- und Kontrollstruktur.
  5. Europa sollte wieder aktiv an Abrüstungs- und Rüstungskontrolllösungen arbeiten und dies auch mit Russland verhandeln.

 

Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, Trier
Prof. Dr. Lothar Brock, Frankfurt a.M.
Prof. Dr. Michael Brzoska, Hamburg
Dr. Hans-Georg Ehrhart, Bonn
Dr. Ute Finckh-Krämer, Berlin
Dr. Michael Gehler, Hildesheim
Prof. Dr. Hartmut Graßl, Hamburg
Dr. Jochen Luhmann, Wuppertal
Botschafter a.D. Rüdiger Lüdeking
Brigadegeneral a.D. Helmut W. Ganser, Hamburg
Dr. Sabine Jaberg, Hamburg
Parl. Staatssekretär a.D. Dr. Hans Misselwitz, Berlin
Prof. Dr. Götz Neuneck, Wuppertal
Prof. Dr. Konrad Raiser, Berlin
Oberst a.D. Wolfgang Richter, Wien
Prof. Dr. Johannes Varwick, Halle
Prof. Dr. Michael Staack, Hamburg
Prof. Dr. Jürgen Scheffran, Hamburg

Kontakt: Prof. Dr. Götz Neuneck, VDW Vorsitzender, neuneck@icloud.com

Seit der historischen Göttinger Erklärung von 1957 hat die VDW bzw. die VDW Studiengruppe „Europäischer Frieden und Sicherheit“ immer wieder vor einem atomaren Rüstungswettlauf gewarnt, so in Stellungnahmen am 25. Oktober 2022 zum potenziellen Einsatz von Atomwaffen im Ukraine-Krieg , am 26. März 2024 zur dringenden Fortsetzung der nuklearen Rüstungskontrolle und am 19. August 2024 vor den ernsten Konsequenzen der Neustationierung von konventionellen wie nuklear bestückbaren Mittelstreckenraketen in und um Europa.

 

1 Der 2010 beschlossene und 2021 um fünf Jahre verlängerte Vertrag erlaubt jeder Seite 1.550 stationierte, Atomspreng-köpfe und 700 stationierte Langstreckenraketen und Bomber. Umfassende bilaterale Inspektionen und Verifikationsregelungen haben das Einhalten dieser Obergrenzen bis Anfang 2023 bestätigt. Siehe: Fact Sheet Arms Control Association.

2 Federation of American Scientists

 

Bildquelle: Von Chuck Kennedy, Gemeinfrei, via Wikimedia

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