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Aufschrei der Vereinten Menschen wegen Atomwaffen

Notiz für Blog der Republik und die Arbeit des AK HVN in Berlin.  

Philipp Sonntag Von Philipp Sonntag
7. April 2026
2 Skelette mt Sprechblase "Was this REALLY necessary?"

 

 

Übersicht:

Die Vereinten Nationen als das Bewusstsein der Menschheit
Die Charta der Vereinten Nationen als Herausforderung
Die Versuche völkerrechtlich wirksamer Verträge zur nuklearen Rüstungskontrolle
Der Atomwaffensperrvertrag (1968)
SALT II (1979)
Starke Abrüstung, ausgehend von 60.000 Atomwaffen (ca 1985)
Der INF Vertrag (1987)
New START (1991)
Der Atomteststoppvertrag (1963 und 1996)
Der Atomwaffenverbotsvertrag (2017)
Das akute Ausmaß der Atomrüstung und das Zerstörungspotential
Die Rolle der Vereinten Nationen als das aktive Forum für die Mehrheit der gefährdeten Menschheit
Optionen für Deutschland

Die Vereinten Nationen als das Bewusstsein der Menschheit

In einer Erfahrung sind die Menschen weitgehend vereint: Das Ausmaß der Grausamkeiten ist global unsäglich, unerträglich hoch. Zur Überwindung der Sackgasse sind die Vereinten Nationen (VN) der zentrale Hoffnungsträger. Seit der Gründung 1945 ist jedoch klar, wie die für Aktionen gültige Charta der VN bisher den Erfolg erschwert, und oft verhindert hat.

Die größte Herausforderung ist akut die existenzielle Gefahr von Atomkriegen. Deren Chaos kann jederzeit beginnen, jede Sekunde sind Atomwaffen einsatzbereit und die meisten absehbaren Szenarios zeigen eine Eskalation mit Milliarden Opfern innerhalb sehr kurzer Zeit, vorstellbar etwa Dazu ist die zentrale Rolle der VN das zentrale Thema dieser Schrift.

Ein anderes die Menschheit insgesamt bedrohendes Thema sind Klimakatastrophen, die längerfristig durch Überschreitung von  Kipppunkten Jahr für Jahr immer bedrohlicher werden, und zugleich Jahr für Jahr schwerer aufzuhalten sind. Ein speziell zu beachtendes Thema ist dabei, wie bestimmte Szenarien von Atomkriegen das Klima zerstörerisch beeinflussen können.

Zentral beteiligt an wichtigen Weichenstellungen waren und sind seit ihrer Gründung die Vereinten Nationen. Dringend notwendig ist ein angemessener Respekt für die Gemeinschaftsrolle der VN, womöglich erreichbar nur über ein Update der Struktur der VN.

Für den Start der VN bezüglich Atomwaffen kennzeichnend ist die Absichtserklärung in der Resolution vom 10. Januar 1946, welche den Satz enthält:

„Elimination from national armaments of atomic weapons and all other major weapons adaptable to mass destruction.“

Gesinnung und Stil der Charta der VN waren bei der Gründung so, als könnten in gemeinschaftlicher Absicht alle unfriedlichen Kräfte zur Ordnung gerufen werden – notfalls mit ein wenig Einsatz von Militär der VN, verantwortungsvoll bereitgestellt von Mitgliedsstaaten. Die Strukturen der Vereinten Nationen machten jedoch solche Hoffnungen von Anfang an zumeist zunichte. Das wird unmittelbar deutlich bei Artikel 45 der Charta:

Die Charta der Vereinten Nationen als Herausforderung

Weltweit sind Gruppen wie der AK HVN aktiv, um die Sicherheit des eigenen Landes mit Hilfe der VN zu stärken, und um neuen Gefahren konstruktiv zu begegnen. Alle Gruppen werden in ihrem Engagement durch die Struktur der VN eingeschränkt. Deutlich wird das Dilemma bei Artikel 45 der Charta: (Zitat aus https://www.lpb-bw.de/charta#c7 / Landeszentrale für politische Bildung BW):

„Kapitel VII: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen

Artikel 45

Um die Vereinten Nationen zur Durchführung dringender militärischer Maßnahmen zu befähigen, halten Mitglieder der Organisation Kontingente ihrer Luftstreitkräfte zum sofortigen Einsatz bei gemeinsamen internationalen Zwangsmaßnahmen bereit. Stärke und Bereitschaftsgrad dieser Kontingente sowie die Pläne für ihre gemeinsamen Maßnahmen legt der Sicherheitsrat mit Unterstützung des Generalstabsausschusses im Rahmen der in Artikel 43 erwähnten Sonderabkommen fest.“

Genau diese Vorarbeit leistet der Sicherheitsrat bei weitem zu wenig. Es ist das Veto der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, welches jegliche Entscheidungen grundlegend erschwert. Schwerpunkte waren dabei immer die Atomwaffen, ebenso die laufend unter konventionellen Kriegen und Klimaveränderungen schwer leidenden Zivilbevölkerungen.

Dieses existenzielle Hindernis für ein Weiterbestehen der Menschheit, das haben Aussagen der Generalsekretäre von Anfang an und bis in die letzten Jahrzehnte betont.

Von daher waren sie eigentlich die Generalsekretäre der „Vereinten Menschen“. Sie beziehen unmittelbar Erlebnisse, Verhalten und Ziele der einzelnen Menschen ein. Das gilt einerseits im brisanten Engagement gegen die Kriege, insbesondere drohende Atomkriege, andererseits als potenzielle Opfer, denen die Bedrohung für die Menschheit insgesamt täglich klar ist.

Viel Unheil – in Familien, Staaten, überall – kommt dabei laufend von etlichen früher schwer durch Gewalt geschädigten Kindern. VN-Generalsekretär Guterres fordert laufend mehr Einsatz gegen Armut, und mehr Schutz für die Kinder. Damit meint er die akut leidenden und geschwächt, oft geschockt Überlebenden, welche die einzige Hoffnung sind beim Versuch einen in Zukunft lebenswerten Planeten aufzubauen. Hierzu siehe unter anderem Guterres am 30.12.2025 06:41 Uhr:

https://www.tagesschau.de/video/video-1540048.html

Ban Ki-moon aus Südkorea war von 2007 bis 2016 achter Generalsekretär der Vereinten Nationen. Sein Engagement (Religions for Peace: Handbuch zur nuklearen Abrüstung,  2013, Seite 1) trifft den Kern der Probleme der VN:

„Von allen Gründen, die für das Nichterreichen einer Welt ohne Atomwaffen angegeben werden, ist einer der häufigsten der ‚Mangel an politischem Willen‘.

Doch was bedeutet das? Wie entsteht politischer Wille und was erhält ihn aufrecht? Eine Erklärung findet sich in einzelnen Handlungen aufgeklärter Regierungen in Ländern, die über solche Waffen verfügen. Eine weitere basiert eher auf dem Druck der internationalen diplomatischen Gemeinschaft. Eine dritte betont die Lobbyaktivitäten von Einzelpersonen und Gruppen in der Zivilgesellschaft.

Der politische Wille zur weltweiten nuklearen Abrüstung wird auf all diesen Ebenen erzeugt und aufrecht erhalten. Vieles spricht dafür, dass die Zivilgesellschaft eine besonders einflussreiche Rolle spielt. Aufgrund ihrer großen Anhängerschaft und ihren Grundsatzpositionen haben insbesondere religiöse Gruppierungen ein enormes Potential zur Vorantreibung der weltweiten nuklearen Abrüstung. Während ihre Ansichten im Hinblick auf andere Themen auseinandergehen mögen, herrscht ein breiter interreligiöser Konsens darüber, dass die nukleare Abrüstung sowohl notwendig  als auch eine gute Sache ist. Dies sollte nicht weiter überraschen. Immerhin ist der Friede ein zentraler Wert, den alle großen Weltreligionen gemein haben.“

Kofi Annan aus Ghana war von 1997 bis 2006 der siebte Generalsekretär der Vereinten Nationen. Am 28. November 2006 äußerte auch er sich zur Struktur der Herausforderung (ebd. S. 3):

„Kernwaffen stellen eine einzigartige existenzielle Bedrohung für die Menschheit dar. Doch trotz der ernsten, allumfassenden Natur dieser Bedrohung befassen sich die Regierungen dieser Welt lediglich selektiv, statt umfassend damit. Die Welt schlafwandelt nicht nur einer Katastrophe entgegen. Die Wahrheit ist noch viel schlimmer- wir schlafen am Steuerknüppel eines sich schnell bewegenden Flugzeuges. Wenn wir nicht aufwachen und die Kontrolle zurückerlangen, ist das Ergebnis allzu vorhersehbar.“

Das Bewusstsein der Menschheit zu existenziellen Gefahren hat sich über Jahrmillionen präzisiert und schließlich in den VN klar herauskristallisiert. Es kommt jetzt mehr als je zuvor darauf an, diese Fähigkeit gegenüber etablierten Machtstrukturen, vor allem egomanischen Autokraten zur Geltung und Wirkung zu bringen. Aktuell haben sich die beiden schlimmsten Bedrohungen für Milliarden von Menschen und schier unzählige Lebewesen verschärft, nämlich

  1. Atomkrieg in blitzartiger Eskalation und
  2. Klimaveränderungen mit stetiger Überschreitung von laufend stärker die Zivilisation vernichtenden Kipppunkten.

Die Versuche völkerrechtlich wirksamer Verträge zur nuklearen Rüstungskontrolle

Bei sämtlichen (!) Verträgen waren die VN ein Impulsgeber und Vermittler für die (derzeit 193) Staaten. Teils kamen Verträge nur zwischen Atommächten zustande, teils für alle, die einem Vertrag beitraten. Immer war das Veto der fünf Atommächte im Sicherheitsrat bestimmend für die Entscheidungen.

Es gab Erfolge. Ursprünglich planten etwa 50 Staaten Bau u/o Verfügung über Atomwaffen, so zum Beispiel Argentinien und Brasilien – sozusagen „vorsorglich“. Jedoch im Zuge eines mit vielen Staaten gemeinsames Vertrages schafften sie danach das fehlende Quäntchen Vertrauen zueinander. Das geschah im Rahmen des erfolgreichen Versuches einer Begrenzung von Atomwaffen durch internationale Verträge, insbesondere den Atomwaffensperrvertrag. So gibt es Anfang 2026 „nur“ 9 Atommächte.

Immerhin konnte das krass ausufernde Wettrüsten von 60.000 Atomwaffen verringert werden, merklich aber keineswegs ausreichend in Richtung von Schadensbegrenzungen, welche die Menschheit womöglich überstehen könnte. Zwar können Staaten in der Generalversammlung der VN neue Vertragsentwürfe für Rüstungsbegrenzung vorlegen, das zentrale Hindernis sind zumeist die Usancen bei des Vetos von Atommächten des Sicherheitsrates.

Seit dem II. Weltkrieg und ab Gründung der VN bestehen – trotz gigantischer Bemühungen aus dem Kreis der Vereinten Menschen nach wie vor ungelöste Probleme, mit enormen Risiken. Für „die Menschen“ sind die laufend qualitativ komplizierteren Strukturen schwerer zu verstehen, als das Phänomen quantitativ ausufernder Mengen von Atomwaffen. Die folgende Auflistung deutet exemplarisch sowohl den Start als auch die Entwicklungen und Veränderungen einiger wichtiger Verträge und/oder Vertragsversuche an.

Der Atomwaffensperrvertrag (1968)

Non-Proliferation Treaty, NPT

Die Initiative ging von den Atommächten USA, Sowjetunion und Großbritannien aus. Zweck ist das Verbot der Verbreitung von Kernwaffen, verbunden mit der Verpflichtung zur Abrüstung dieser Waffen. Das Recht auf die „friedliche Nutzung“ der Kernenergie wurde ausdrücklich nicht eingeschränkt.

Im Atomwaffensperrvertrag verzichten die Unterzeichnerstaaten, die nicht im Besitz von Kernwaffen sind, auf deren Erwerb. Die fünf offiziellen Atommächte, die vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe gezündet hatten, verpflichteten sich „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen […] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“. Dies blieb jedoch im Zuge des breiten Wettrüstens ohne Konsequenz.

Sie deutschen Staaten (BRD und DDR) galten aufgrund ihres Verzichts auf die Produktion von Kernwaffen im Jahr 1954 als Nichtkernwaffenstaat im Sinne des Übereinkommens. Trotzdem umstritten: Erschwert und verzögert wurde die Formulierung des Vertrages durch West-Deutschland. Dabei ging es beim Vertrag, (gemäß Auswärtigem Amt dem „Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV)“), immer wieder um eine Gewährleistung für „friedliche Nutzung“. In Wirklichkeit hatte vor allem Franz Josef Strauß sein Engagement für eine deutsche Atombombe keineswegs aufgegeben. Entsprechend unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland den Atomwaffensperrvertrag erst Nov. 1969, und ratifizierte ihn  Mai 1975 nach langen innenpolitischen Debatten. Das war eigentlich nicht schwer, denn Artikel X des Vertrages erlaubt:

„Jeder Staat darf den Vertrag kündigen, muss dies jedoch drei Monate zuvor bekanntgeben.“

Von diesem Recht hat z. B. Nordkorea Gebrauch gemacht.

Für Überwachungsvereinbarungen zuständig ist derzeit die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO).

SALT II (1979)

Strategic Arms Limitation Talks

Der Vertrag begrenzte die Zahl strategischer Atomwaffen-Trägersysteme zwischen USA und Sowjetunion. Das Abkommen, das 1979 in Wien US-Präsident Jimmy Carter und dem sowjetischen Generalsekretär Leonid Breschnew unterzeichnet wurde, zielte darauf ab, die Anzahl der strategischen Atomwaffen-Trägersysteme (wie Interkontinentalraketen-Silos, U-Boot-gestützte Startrohre und schwere Bomber) zwischen den USA und der Sowjetunion zu begrenzen.

Ziel: Der Vertrag legte Obergrenzen für die Gesamtzahl der strategischen Trägersysteme beider Nationen fest, die bis 1981 auf 2.250 reduziert werden sollten. Er sah auch Beschränkungen für Raketen mit Mehrfachsprengköpfen (MIRVs) vor, weil diese die Eskalationsgefahr erhöhen, ähnlich wie derzeit die Marschflugkörper.

Allerdings trat der SALT-II-Vertrag nie formell in Kraft. US-Präsident Carter zog den Vertrag im Januar 1980 aus der Senatsberatung zurück, nachdem die Sowjetunion Ende 1979 in Afghanistan einmarschiert war. Trotz der fehlenden Ratifizierung hielten sich beide Seiten (USA und UdSSR) inoffiziell weitgehend an die Bestimmungen des Vertrags, bis dieser 1985 (dem ursprünglich vorgesehenen Ablaufdatum) auslief.

Nachfolgeabkommen: Die SALT-II-Prinzipien wurden später durch die weitreichenderen START-Verträge (Strategic Arms Reduction Treaty) abgelöst, die nicht nur Begrenzungen, sondern tatsächliche Reduzierungen der Atomwaffen vorsahen.

Als sich zu Beginn der 1990er Jahre ein weiteres Abkommen, START II, abzeichnete, wurde START in START I umbenannt, Ende Dezember 2009 lief START I aus. START II wurde am Anfang 1993 von George Bush für die USA und Boris Jelzin für die Russische Föderation unterzeichnet.

Starke Abrüstung, ausgehend von 60.000 Atomwaffen (ca 1985)

Es gab Perioden starker quantitativer nuklearer Aufrüstung, und ebenso Rüstungsbegrenzung bis hin zu Abrüstung. Während dessen führte qualitativ der technische Fortschritt immer wieder zu neuen Gefährdungen. Das gilt ins besondere akut für 2026. Daten aus Wikipedia kennzeichnen die Entwicklung:

Die Zahl 60.000 Atomwaffen bezieht sich auf den Höhepunkt des Kalten Krieges (ca. 1985), als die weltweite Anzahl an Sprengköpfen diesen Wert erreichte; heute gibt es immer noch knapp 14.000 (Stand 2019/2020) bis 12.200 (2025) Atomsprengköpfe, die hauptsächlich bei Russland und den USA liegen, aber die Gesamtzahl ist seitdem deutlich gesunken, während die Modernisierung fortschreitet.

Modernisierung: Die verbliebenen Mächte modernisieren ihre Bestände, und neue Atomwaffenstaaten sind hinzugekommen. Das Beispiel Nordkorea zeigt, wie Staat mit  wirtschaftlich vergleichsweise begrenzten Mitteln die eigenen Kräfte selektiv auf nukleare Rüstung fokussieren kann, dabei politisch jeglichen Verträgen abgeneigt bleibt und auch hochgerüstete Atommächte gefährden kann. Das gefährdet dann unweigerlich auch Staaten mit Beteiligung in Bündnissen, also auch Deutschland in der NATO.

Insgesamt erfordert der qualitative nukleare Rüstungswettlauf nicht nur für die neun Atommächte eine erhöhte Alarmbereitschaft. Obwohl die Zahl der Waffen abgenommen hat, stellt die Existenz von Tausenden nuklearen Sprengköpfen eine existenzielle Bedrohung dar, mit schwer einschätzbaren langfristigen Umweltschäden und Gesundheitsrisiken.

Der INF Vertrag (1987)

Intermediate Range Nuclear Forces Treaty
(Kurzfassung, gemäß Wikipedia)

Der INF-Vertrag (zwischen den USA und der UdSSR bzw. später Russland) bezeichnet ein Bündel bilateraler Verträge und Vereinbarungen über die Vernichtung aller boden- resp. landgestützten Nuklearraketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite (zwischen 500 und 5500 Kilometer).

Der Vertrag wurde am 8. Dezember 1987 anlässlich des Gipfeltreffens von Washington von Reagan und Gorbatschow unterzeichnet und nach Ratifikation am 1. Juni 1988 während des Gipfeltreffens in Moskau in Kraft gesetzt. Er wurde auf unbeschränkte Dauer geschlossen, wurde jedoch seit dem 2. August 2019 von beiden Parteien gekündigt.

Die Entwicklung der Verhandlungen zeigt, dass sowohl die Vereinten Nationen als auch speziell Deutschland einen mitentscheidenden Einfluss auf Rüstungskontrolle haben können, siehe gemäß Wikipedia:

„Nachdem die Sowjetunion anfangs nur nach einer Rücknahme des NATO-Doppelbeschlusses zu Verhandlungen bereit war, gelang es dem deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher, die Sowjetunion davon zu überzeugen, dass die Aufnahme von Rüstungskontrollverhandlungen über nukleare Mittelstreckensysteme angesichts der NATO-Nachrüstung auch im sowjetischen Interesse lag.

Die Sowjetunion fand sich allerdings ausschließlich zu Vorgesprächen mit den USA bereit und nahm an der Konferenz vom 17. Oktober bis 17. November 1980 in Genf teil. Am 24. September 1981 einigten sich US-Außenminister Alexander Haig (zuvor General der US Army und NATO-Oberbefehlshaber in Europa) und sein sowjetischer Kollege Andrei Gromyko bei ihrem ersten Treffen zu Beginn der 36. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York darauf, die Verhandlungen am 30. November 1981 in Genf fortzuführen.”

New START (1991)

Strategic Arms Reduction Talks / Measures for the Further Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms

Heute wäre der New START-Vertrag das einzige verbliebene große Abkommen zur Begrenzung strategischer Nuklearwaffen zwischen den USA und Russland. Dieser wurde zwar 2011 und weiter 2021 bis 2026 verlängert. Allerdings hatte Russland im Februar 2023 seine Teilnahme an diesem Abkommen ausgesetzt. Von daher hat es wenig Bedeutung, dass der Vertrag noch bis Februar 2026 gelten sollte.

START wurde Anfang 1982 von US-Präsident Ronald Reagan initiiert. Am 31. Juli 1991, fünf Monate vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion, wurde das Abkommen von seinem Nachfolger George Bush und von Michail Gorbatschow unterzeichnet.

Das Abkommen sah eine Verminderung auf 1.600 Trägersysteme mit maximal 6.000 anrechenbaren nuklearen Gefechtsköpfen vor, zudem die Halbierung der schweren sowjetischen Interkontinentalraketen (ICBM) und eine Obergrenze von 4.900 Atomsprengköpfen auf ICBM und SLBM (für „Submarine-launched ballistic missile“, eine ballistische Rakete, die zur Abfeuerung von U-Booten (SSBN) aus vorgesehen ist. Moderne SLBMs entsprechen in der Reichweite praktisch Interkontinentalraketen und können meist mit nuklearen Mehrfach-Sprengköpfen bestückt werden, auf beiden Seiten. Weitere Vereinbarungen betrafen Verifikationsmaßnahmen. Nach dem Ende der Sowjetunion trat START I am Ende 1994 in Kraft. Durch ein Zusatzprotokoll galt das Reglement des Vertrags für die USA, Russland, Belarus, Kasachstan und die Ukraine. Die Ukraine und Kasachstan haben seitdem ihre Atomwaffen vollständig abgerüstet, während Russland ab Ende 2023 wieder taktische Atomwaffen in Belarus stationiert.

Der Atomteststoppvertrag (1963 und 1996)

Limited Test Ban Treaty, LTBT und
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT

Mit Stand April 2024 haben von 125 Ländern („Parties“ oder „Participants“) 104 unterschrieben, darunter auch Deutschland.

Zwei der fünf Atommächte nach Definition durch den Nichtverbreitungsvertrag (NVV), d. h. Frankreich und China, haben den Vertrag nicht unterschrieben.

Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ist ein seit 1996 existierender, noch nicht in Kraft getretener internationaler Vertrag, der alle Kernwaffentests verbieten soll.

Als Nachfolger, bzw. Ergänzung des LTBT-Vertrages gilt Umfassende Atomteststoppvertrag ‚Comprehensive Test Ban Treaty (CTBT)‘ aus dem Jahr 1996 (Unterzeichnung), welcher das Ziel hat, sämtliche Kernwaffentests zu verbieten.

Auf politischer Ebene geht das Vorhaben in den USA auf die Initiative von George H. W. Bush und auch Bill Clinton zurück.

Der auch bekannt als Kernwaffenteststopp-Vertrag – auch in der Kurzform als englisch nuclear test ban bekannt – schränkt das aktive Testen vollständig ein (Verbot) und überführt damit die Kernwaffenkomplexe (z. B. in den USA unter Leitung der National Nuclear Security Administration) der fünf Atommächte in das Zeitalter der Erhaltung der nuklearen Abschreckung (Stockpile Stewardship).

Durch hunderte Kernwaffentests, vor allem der USA und Russlands, war der Stand der Waffentechnik kontinuierlich weiterentwickelt worden. Der Vertrag wurde 2025 nicht weiter verfolgt. Ganz im Gegenteil wurden „Notwendigkeiten“ im Zuge einer Modernisierung von Atomwaffen vorgebracht, so seitens der USA, um „Dominanz auf jeder Ebene von Eskalation“ zu gewährleisten. Missachtet werden dadurch auch die Interessen von Menschen in Versuchsgebieten, die durch Radioaktivität verstrahlt würden, wie bei früheren Tests.

Das Überwachungssystem der CTBTO besteht aus einem umfangreichen Netzwerk mit verschiedenen Sensoren, von weltweit verteilten Messstationen zur Überwachung von Erderschütterungen, Radionukliden, Wasserschall und Infraschall, die ihre Messungen dem internationalen Datenzentrum in Wien übermitteln. Darüber hinaus sind angemeldete Vor-Ort-Inspektionen vorgesehen.

Bis August 2021 waren 321 von 337 vorgesehenen Messstationen zertifiziert und voll funktionsfähig.

Damit der Vertrag in Kraft tritt, müssen ihn weitere Staaten ratifizieren. Dazu zählen die folgenden Staaten: Ägypten, die Volksrepublik China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea und Pakistan. Bis auf Ägypten und den Iran sind alle genannten Staaten im Besitz von Kernwaffen. Indien, Pakistan und Nordkorea haben den CTBT-Vertrag jedoch noch nicht einmal unterschrieben.

Die letzten aktiven nuklearen Tests führte Nordkorea ab 2006 durch.

Im speziellen Fall der Kernwaffenstaaten USA und Russland sieht es wie folgt aus. Die USA haben den CTBT-Vertrag unterschrieben. Die Ratifizierung wurde jedoch am 13. Oktober 1999 vom Senat abgelehnt.

Russland hat den Vertrag unterzeichnet und im Jahr 2000 ratifiziert. Ende 2023 wurde diese Ratifizierung jedoch mit der Begründung zurückgezogen, dass man einen Gleichstand mit den USA wahren wolle. Hierzu gehört auch der Russisch-Ukrainische Konflikt mit seinen unmittelbaren Auswirkungen auf die internationale Sicherheitsarchitektur.

Von Indien wird eine ablehnende Haltung bisher mit den mangelnden Abrüstungsbemühungen der Atommächte begründet, die sich im Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags verpflichtet hatten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen […] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“, die Zusage bisher aber nicht umgesetzt haben. Im Zuge ihrer Grenzstreitigkeiten im Kaschmir-Konflikt wurden von Indien und Pakistan im Frühjahr 1998 sogar mehrere unterirdische Atomtests durchgeführt.

Der Atomwaffenverbotsvertrag (2017)  

AVV; Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: TPNW

Der AVV ist eine internationale Vereinbarung, die Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und Einsatz von Kernwaffen verbietet, und außerdem die Drohung damit.

Im 2016 nahm die VN-Generalversammlung eine Resolution mit einem Verhandlungsmandat für einen solchen Vertrag an. Der ausgearbeitete Vertrag wurde 2017 mit 122 Stimmen angenommen; auf einer UN-Generalversammlung 2017 unterzeichneten zunächst 53 Staaten. 2024 hatten 94 Staaten unterzeichnet, 73 Staaten den Vertrag ratifiziert. Zu Details siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffenverbotsvertrag

Das akute Ausmaß der Atomrüstung und das Zerstörungspotential

Gemäß Google gilt derzeit:

Aufteilung nach Ländern (Stand 2024/2025, Zahlen können leicht variieren):

Russland: ca. 5.459 – 5.889
USA: ca. 5.044 – 5.244
China: ca. 600
Frankreich: ca. 290
Großbritannien: ca. 225
Pakistan: ca. 170
Indien: ca. 164
Israel: ca. 90 (nicht offiziell bestätigt)
Nordkorea: ca. 30

Wichtige Fakten: Offizielle vs. De-facto-Mächte: Die USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sind durch den Atomwaffensperrvertrag anerkannt, während Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea nicht unterzeichnet haben. Zur Einsatzbereitschaft: Rund 3.800 bis 3.900 Sprengköpfe sind sofort einsatzfähig, ein Teil davon in höchster Alarmbereitschaft.

Gesamtbestand: Die Gesamtzahl der Atomwaffen ist deutlich gesunken seit dem Kalten Krieg, aber immer noch hoch genug für eine massive globale Zerstörung. Das wird von einer Journalistin „romanhaft“, aber nach intensiven Kontakten zu Experten in Washington  äußerst realistisch dargestellt:

Annie Jacobsen: „72 Minuten bis zur Vernichtung – Atomkrieg / Ein Szenario“, Heyne, (2024), 400 Seiten. („Nuclear War: a Scenario“, 2024 (Dutton, USA).

Die Schwierigkeiten bei jeglichen Versuchen von Schadensbegrenzung wurden im September 2025 genannt auf: https://www.philipp-sonntag.de/files/Zivilschutz-bei-atomaren-Katastrophen.pdf

und auf: Efforts Suitable for Civil Defense During Nuclear Disasters | 09/2025 www.academia.edu | 17 p.

Gradual improvement of societal dealing with nuclear disasters has been an experience for 130 years (since findings of Roentgen). Still radioactivity poses an unusual and frightening threat. Modern infrastructure must be able to deal with different disasters. In nuclear war there cannot be protection, but a lot of alleviation. Flexibility is needed: how to cope with unpredictability?

Ab 2025 führt die gigantische Steigerung der Finanzierung von Katastrophen- und Zivil-Schutz mit Annäherung an 1,5% des BIP zu einer atemberaubenden technischen und Organisatorischen Verbesserung, siehe BBK: Bevölkerungsschutz 4/2025. Schäden aller Art können merklich verringert und für die Menschen gelindert werden. Ganz anders ist die Folge beim Einsatz von Atomwaffen. Bereits ein Bruchteil der bereitstehenden russischen taktischen Gefechtsfeld-Atomwaffen (ohne die strategischen unmittelbar für Städtevernichtung eingeplanten „strategischen“ Atomwaffen) würde den deutschen Staat mitsamt seiner Bevölkerung funktionsunfähig machen, mit unsäglichen Leiden – wie von den „Göttinger 18 dargelegt, siehe insb. Carl Friedrich von Weizsäcker (Hrsg.): Kriegsfolgen und Kriegsverhütung, Hanser (1972).

Die Rolle der Vereinten Nationen als das aktive Forum für die Mehrheit der gefährdeten Menschheit

Für die VN ist aktuell naheliegend, wieder stark einzugreifen, weil die Atommächte in einem erneuten atomaren Wettrüsten rücksichtslos vorgehen. Jahrzehntelang hatten die Atommächte das gemeinsame Interesse beachtet, die gemeinsam höchst bedrohliche Eskalation vertraglich gemeinsam zu vermeiden – aber die dafür mit großer Mühe ausgearbeiteten Verträge sind fast komplett ungültig oder sie werden nur kaum beachtet.

Mustergültig war die Rolle der VN als das Forum für die Mehrheit der gefährdeten Menschheit. Das galt insbesondere bei den weitgehend durch die VN vorbereiteten und gestalteten Verträge zur:

  • Begrenzung der Anzahl Atommächte,
  • Vermeidung der Tests vom Atombomben.

Derzeit gilt, dass Rüstungskontrolle keineswegs auch nur die gesellschaftlich gewohnte, quasi beruhigende Abschreckung garantieren kann. Bisher ist sowieso im Umgang mit Atomwaffen die Vermeidung von Pannen allein schon im Frieden ein technisches Wunder, jeglicher Versuch einer militärischen Kontrolle nach ersten Explosionen kaum machbar und viele Politiker machen einen psychisch gestörten Eindruck.

Brisant eskalations-gefährlich sind die Schwächen der schwer zu schützenden Kommunikation zwischen kriegführenden Staaten.

Brisant ist akut die aktuelle Ankündigung von Donald Trump, Atomwaffentests der USA nach einer Pause von 33 Jahren nun doch wieder neu zu beginnen (siehe „Das atomare Gespenst kehrt zurück“, im Tagesspiegel vom 31. Okt. 2025, S. 1). Dies geschieht vor dem Hintergrund akuter „Modernisierung“ von Atomwaffen bei den 9 Atommächten. Experten warnten mehrfach, dass sich die Risiken einer atomaren Eskalation ohnehin bereits laufend erhöhen. Wenn überhaupt bräuchten Atommächte gemeinsame Tests zur Verringerung der Eskalationsgefahr.

Zu beachten sind vier Risiken – gelingt auch nur eine davon in einer nuklearen Konfrontation nicht, so können die anderen drei kaum helfen: Kontrolle ist technisch unsicher. Gelänge sie dennoch, so wäre eine Konfrontation militärisch kaum steuerbar. Gelänge die Steuerung dennoch, so wären – vor allem die üblichen zumeist sachunkundige – Politiker an der Macht ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Schließlich sind etliche Politiker emotional gestört.

So ist erwartbar, fast absehbar, dass bei einer nuklearen Konfrontation Trump für die USA – in seiner Haltung vorgeprägt durch sein von berauschenden „deals“ gefestigtes „make Amerika great again“ – jegliche Angriffe von Russland o. ä. auf Verbündete lenken würde, auch wenn er dadurch nur einen Hauch von mehr – sowieso rein hypothetische – Sicherheit für die USA erahnen würde.

Wie so oft seit 1945, werden akut wieder neue Atomwaffen im Wettrüsten entwickelt. Für Deutschland sind bei dieser Sackgasse von Sicherheit vor allem USA und Russland von Bedeutung, und evtl.  Frankreich, UK, und/oder China. Mit am schlimmsten wäre eine Ausweitung der „Multi-Domain Operations“ (MDO) der Army der USA auf Vorbereitungen zu atomaren Kriegseinsätzen. Ziel der MDO ist, auf jeder (!) Ebene von Kriegführung mitsamt Eskalationsstufen durch rasche Schläge überlegen zu sein, zu dominieren, egal was dabei alles zertrümmert wird. Unter anderem jegliche Kalkulierbarkeit.

Mal angenommen, irgendwie explodiert irgendwo eine Atombombe, da wäre allenfalls einigermaßen sicher, dass Putin und Trump einander anrufen. Aber würden sie am rotglühenden Telefon einander vertrauen, beim: „Ich war’s nicht“? Immerhin wären sie besser miteinander vertraut, als noch vor wenigen Jahren. Aber solange sie nicht zu den „Vereinten Menschen“ gehören, sind sie Kandidaten für die historisch nichtabzuleugnende Rolle des größten Verbrechers der Menschheit.

Optionen für Deutschland

Für Deutschland gilt, jegliche militärischen Ziele im eigenen Land müssen vermieden werden. Das gilt besonders für die letzten Aufrüstungsbeschlüsse im Rahmen der NATO. Ein deutsches Veto gegen jeglichen nuklearen Einsatz von Deutschland aus ist unverzichtbar. Das ist jetzt unsere „unverhandelbare“ Voraussetzung, damit wir überhaupt mit irgendeiner Teilhabe als Mitglied der NATO in noch ungeahnte Risiken gehen. Fraglich ist, ob und wie wir mehr echten „Schutz“ bekommen können, als massive Gefährdungen, in einen Atomkrieg mit hineingezogen zu werden. Es wäre falsch, dies als eine Schwäche gegenüber Autokraten zu sehen. Niemand, außer womöglich die USA hat derzeit eine Chance, starke Zerstörungen im eigenen Land kontrolliert zu vermeiden.

Auch Gegner, sie man selbst begründet für verrückt hält, haben verhandelbare Ziele, sie wollen etwas Respekt und Einbeziehung ihrer Positionen (mehr gewaltbereit als völkerrechtlich, gemäß „Gewohnheitsrecht“ usw.). Leistet man das, wird man keineswegs zu einem „Putin-Versteher“ im Sinne psycho-politisch üblicher Kritik.

Anregungen kommen aus Schriften von IALANA für die unmittelbare Arbeit des AK HVN. So aktuell aus dem IALANA Weihnachtsrundbrief 2025 von Amela Skiljan und Heiner Fechner, beginnend mit: „der Bedarf an juristischer Friedensarbeit kann kaum größer werden als dieser Tage.“ Im Detail konkret sind vor allem die Ausarbeitungen in der Schrift:

IALANA: Atomzeitalter beenden – Gegen nukleare Abschreckung, für nukleare Abrüstung und Atomausstieg (überarbeitet 2019)

Aus diesen Ausarbeitungen stammen Anregungen, die im Folgenden teils auf die aktuelle globale Situation, teils auf spezielle Optionen für Deutschland bezogen werden:

Zur „NATO-Ebene“ wird empfohlen (auf S. 27/29) die Atomwaffen aus allen Staaten die nicht selbst Atomwaffenstaaten sind, abzuziehen. Drei weitere Empfehlungen eröffnen gerade 2026, bei nie geahnter Unsicherheit des NATO-Bündnisses, für die Position Deutschlands in den VN und weltweit eine überzeugende Position:

  1. „völkerrechtlich wirksamer Verzicht auf jede Form eines Ersteinsatzes von Atomwaffen oder dessen Androhung.“ Das passt, weil weder Frankreich noch UK werden für uns ein existenzielles Risiko eingehen, allenfalls würde „sich“ Frankreich in (!) Deutschland mit taktischen Atomwaffen verteidigen. Und niemand könnte so glaubwürdig sein, jeglichen – auch Zweiteinsatz – zu vermeiden, wie Deutschland. Voraussetzung ist, jegliche Stationierung von Atomwaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu vermeiden. Und:
  2. „Bekräftigung der bestehenden (!) völkerrechtlichen Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung in allen ihren Aspekten (Art. VI NPT.)“ und ebenso „Unterstützung des Atomwaffenverbotsvertrags und Anschluss an diesen; Einstellung der Obstruktionspolitik.“ Wiederum gilt, dass nichts sonst so überzeugend die atomare Bedrohung Russlands verringern könnte, wie so eine Empfehlung. Gegen Verrückte kann man sich besonders schlecht mit Atomwaffen verteidigen. Konventionell beherrschen die USA sowieso die nächst hochgerüsteten Staaten nach Belieben. Auf jeden Fall ist gerade Europa frei zu einer Rüstungsbegrenzung, welche jegliches militärisches „Fehlen eines Warschauer Paktes“ von der Liste russischer Sorgen streicht.
  3. „Im NATO-Rat sollte ein Grundsatzbeschluss über die Bereitschaft der NATO und aller Atomwaffen- und Nicht-Atomwaffenstaaten der NATO darüber herbeigeführt werden, dass sie
    1. Unverzüglich in redlicher Absicht und gutem Glauben Verhandlungen über wirksame Schritte zu einer nuklearen Abrüstung mit dem Ziel einer umfassenden und international kontrollierten „atomaren Nulllösung“ („Globaö Zero“) aufnehmen, unterstützern und zum Abschluss bringen.
    2. Insbesondere den Atomwaffenverbotsvertrag v. 7. Juli 2017 unterstützen und sich ihm anschließen.“

Bei all diesen Empfehlungen würde sich für West wie Ost in Europa die Bedrohungslage verändern, in Richtung Vermeidung von Eskalation. Atomar wäre das Risiko für alle Staaten in Europa, inklusive Russland, grundlegend verringert. Dabei wäre vertraglich und organisatorisch zu beachten, dass jeglicher Atomkrieg zwischen Russland und USA das europäische Territorium so komplett wie irgend vorstellbar einbeziehen, also vernichten würde. Was konventionelle Kriegführung betrifft, könnte das wirtschaftlich starke West-Europa jederzeit Russland überlegen werden. Das ist belanglos, weil an der Patt-Situation, nämlich dass es immer zu einer unvermeidbaren Zerstörung beider Seiten führen würde, lässt sich durch Überlegenheit einer Seite nichts verändern.

Für die EU soll das Ziel vorrangig bleiben, dass sich keinerlei „Deal“ für Putin und/oder Trump lohnen darf, weder kurz- noch langfristig. Wobei die Bedeutung von Bodenschätzen laufend abnimmt (bis auf bestimmte Engpässe), während der wert von Bildung, insbesondere Ausbildung zunimmt.

Dazu gehört eine weitgehende Unabhängigkeit Europas von außer-europäischen Mächten aller Art. Insbesondere hat Deutschland jedes Recht anzuklagen, dass die Atommächte eben keineswegs versucht haben „in redlicher Absicht“ wie es vertraglich vereinbart war, die nukleare Abrüstung zu planen, organisatorisch vorzubereiten und schlussendlich durchzuführen.

Deutschland ist mit seinem Verzicht auf Atomwaffen ein Vorbild, das wird durchaus auch in den VN anerkannt.

Elementar für Sicherheit bleibt nach wie vor eine aktive Wertschätzung von Vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) aller Art, am besten mit allen Staaten der VN.

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