20 Anzeigen gegen AfD-Kritik
Jacques Tilly wurde seinem Ruf gerecht. Gewohnt scharfzüngig gestaltete er seine Mottowagen für den Düsseldorfer Karneval. Unter anderem einen Wagen, auf dem die Hexe Alice ein paar Jungwähler in ein Hexenhäuschen locken will. Der dargebotene Keks gleicht einem Hakenkreuz. Gleich 20 Anzeigen sollen eingegangen sein, berichtet die lokale Zeitung. Der Wagenbauer wird neben reichlich Lob mit Kommentaren überhäuft, die ihm wahlweise Gefängnis oder den Tod wünschen. Übrigens: Die anderen Wagen mit Kritik an Scholz und anderen wurden in den Mails nicht erwähnt. Ganz nach AfD-Manier ist Schmähkritik gegen andere natürlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn es um die eigene Partei geht, aber natürlich nicht, wenn es um Kritik an der AfD geht.
Rauswurf
Die AfD in Sachsen-Anhalt tut sich besonders schwer mit der Rechtsstaatlichkeit. Der als gesichert rechtsextrem geltende Landesverband wollte die Satzung ändern. Es sollten Mitglieder bestraft werden können, die gegen die Partei vor Gericht ziehen, um ihr Recht durchzusetzen. Das fand unter anderem der Richterbund nicht so toll, darum wurde davon abgesehen. Dem Landesvorstand war ein Dorn im Auge, dass missliebige Kandidaten Mandate gegen den erklärten Willen des Vorstandes mit Hilfe von Gerichten durchsetzen. Konkret ging es um den Bundestagsabgeordneten Kay Uwe Ziegler, der von den Ortsverbänden als Kandidat im Wahlkreis Mansfeld-Südharz nominiert wurde. Als der Landesverband signalisierte, die Kandidatur nicht zu bestätigen, zog Ziegler vor Gericht und gewann. So konnte er auch das Direktmandat mit 43,8 Prozent gewinnen. Solch ein Verhalten gegenüber der Partei sollte nun per Satzung sanktioniert werden können. Nach Kritik aus Juristenkreisen entschärfte der Landesvorstand den entsprechenden Antrag für den Landesparteitag. Ziegler wurde dann direkt bestraft und flog aus dem Landesvorstand.
Falschmeldung zu Mannheim von AfD geteilt
Kurz nach der Amokfahrt eines 40-jährigen Deutschen in Mannheim, bei der zwei Menschen starben, tauchte in den sozialen Medien ein falsches Täterprofil auf, das einen 33-jährigen Heidelberger als Tatverdächtigen anprangerte. Eine angebliche interne Mitteilung der Polizei Mannheim sprach von einem Mann dunklen Hauttyps. Wenig später wurde dann ein Foto von Personalausweis und Führerschein eines Menschen mit Migrationshintergrund und arabischem Namen veröffentlicht. Diese falsche Beschuldigung wurde hunderte Male auch von AfD-Accounts geteilt, zum Teil auch mit bezahlten Postings, die die Reichweite erhöhten. Gegen die Verursacher der Falschmeldung wird aktuell ermittelt.
Kein Wahlbetrug
In den sozialen Medien wurde nach der Bundestagswahl verbreitet, dass angeblich 3000 Wahlzettel mit AfD-Stimmen in der Elbe gefunden wurden und dann dem Sicherheitsdienst im Landratsamt Dresden übergeben worden seien. Diese Meldung war falsch, weder die Polizei noch die Stadtverwaltung haben von einem solchen Vorgang Kenntnis. Ein Landratsamt gibt es in Dresden auch nicht.
Nett hier?
„Aber sind sie nicht ausreisepflichtig?“ So steht es auf einem Aufkleber der AfD Baden-Württemberg. Der wurde gestaltet wie die Standortwerbung des Landes und sieht der AfD-Werbung zum Verwechseln ähnlich. Diesen Aufkleber haben Inhaber und Mitarbeiter einer Autowerkstatt an ihrer Werkstatttür gefunden. In der Werkstatt arbeiten Mechaniker, die aus Migrationsfamilien stammen, der Inhaber ist Deutscher türkischer Abstammung. Der Aufkleber stammt aus dem Jahr 2023 und wurde von der Landtagsfraktion der AfD in Auftrag gegeben. Angeblich ist er inzwischen zurückgezogen. Neben großer Solidarität mit der Autowerkstatt wurde inzwischen auch eine Strafanzeige gegen die Landtagsfraktion gestellt.
Verfassungsschutzbericht muss nicht geändert werden
In diversen Verfahren beschäftigt die AfD die Justiz. Ihr ist vor allem die Arbeit des Verfassungsschutzes ein Dorn im Auge. Aktuell hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Aussagen über die AfD im Verfassungsschutzbericht des Bundes von 2022 nicht geändert werden müssen. Es bescheinigte der Partei erneut, dass das beschriebene Rechtsextremismuspotenzial vorliegt und an der vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts nichts zu beanstanden ist.
Verurteilt
Hans Jörg Wörle, 52-jähriger AfD-Stadtrat im badischen Weil am Rhein, wurde wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt. In mehreren Tweets hatte der gelernte Koch unter anderem auf X gefordert, die Grünen „wie die Ratten aus der Kanalisation“ zu jagen. Die Richterin meinte ausdrücklich, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich überschritten worden seien. Der Verurteilte habe „den letzten Rest des Respekts“ gegenüber den beleidigten Personen gezeigt.
Arne Raue, neuer AfD-Bundestagsabgeordneter, wurde vom Landgericht Potsdam verurteilt, Falschbehauptungen über eine evangelische Pfarrerin zu unterlassen. Der mal als unabhängiger Kandidat gewählte Bürgermeister von Jüterbog hatte auf YouTube behauptet, die Pfarrerin habe Straftaten von Geflüchteten gedeckt. Da Raue in dem Video auch über Sozialdemokraten, Grüne und „Omas gegen Rechts“ hergezogen war, beschäftigt derzeit noch die Potsdamer Staatsanwaltschaft den Fall.
Das Landgericht Frankfurt hat der AfD Fulda untersagt, dass das Online-Portal Osthessen News parteiliche Zensur betreiben würde. Das Online-Portal hatte eine Online-Umfrage zur Kanzlerwahl gestartet. Als nach kurzer Zeit ein auffälliger Zustrom für Alice Weidel von anonymisierten IP-Adressen eintraf, schaltete das verwendete Tool automatisch ab. Nahezu zeitgleich veröffentlichte die AfD Fulda Stellungnahmen, die suggerierten, das Portal habe das Tool abgeschaltet.
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