Am 6. März vor 500 Jahren begann eine Zusammenkunft mit erheblicher Wirkungsgeschichte. Im oberschwäbischen Memmingen trafen sich die Bauernhaufen Süddeutschlands. Am Ende stand die Verabschiedung der Flugschrift „An die versamlung gemayner pawerschafft“ oder kurz „12 Artikel der Bauern“. Mitverfasst wurden sie vom Memminger Reformator Christoph Schappeler. In kurzer Zeit fanden diese Artikel große Verbreitung: 25.000 Exemplare wurden gedruckt und in ganz Deutschland verteilt. Die Bauernaufstände waren aber keine Bewegung, die sich ausschließlich in Thüringen zwischen Mühlhausen und Bad Frankenhausen abspielte und vor allem mit dem Namen Thomas Müntzer verbunden war. Das ist eine verengte, auch der ideologischen Vereinnahmung der Bauernkriege und Thomas Müntzers durch den SED-Staat geschuldeten Sicht, deren Pendent die Missachtung der Bauernaufstände in Westdeutschland darstellte. Die Bauern bildeten in ganz Deutschland ihre sog. „Haufen“, um ihre Rechte gegen die Fürsten und Feudalherren einzuklagen. Dabei verstanden sie sich als Teil der Reformationsbewegung zu Beginn des 16. Jahrhunderts.
Leider sind die 12 Artikel heute kaum mehr bekannt* – stehen aber in ihrer Bedeutung für die Freiheitsentwicklung Europas den 95 Thesen Martin Luthers vom 31. Oktober 1517 in nichts nach. Denn die 12 Artikel können als eines der frühesten Dokumente gelten, in denen Menschen- und Freiheitsrechte gefordert werden – als notwendige Konsequenz aus der biblischen Glaubensüberzeugung: Leibherr eines Menschen kann nur Gott sein, nicht aber ein Fürst oder Adelsherr. Leider sind die 12 Artikel der Bauern völlig überlagert von dem grausigen Geschehen der Bauernkriege 1524/25, in denen die Fürsten brutal ihre Macht und Pfründe verteidigten und die Bauern auch nicht gerade zimperlich reagierten. Leider wird auch in unseren Kirchen der 12 Artikel der Bauern kaum gedacht – was sicherlich auch damit zu tun hat, dass sich Martin Luther mit Thomas Müntzer völlig überworfen und große Probleme damit hatte, wenn sein Freiheitsgedanke auf alle Lebensbereiche angewandt wurde.
Doch was steht nun in den 12 Artikeln (Die Zahl 12 knüpft an die 12 Apostel an)? Zunächst fordern die Bauern, dass „wir … über die Fähigkeit und die Macht verfügen, dass die gesamte Gemeinde selbst ihren Pfarrer wählen und bestimmen darf. Weiter die Macht, ihn wieder abzusetzen …“ Mit diesem 1. Artikel wollten die Bauern klarstellen, dass alle Hierarchie vor Gott und den Menschen keinen Bestand hat – eine Überzeugung, die auch heute nottut und in den Kirchen noch immer nicht eingelöst ist. Im 2. Artikel geht es um die Abgabe des „Zehnten“. Mit diesem sollen die (gewählten) Pfarrer bezahlt werden (nicht aber der katholische Klerus, Klöster oder Bistümer). Mit dem übrigen Geld soll Vorsorge für Kriegs- und Notzeiten getroffen und Armenpflege betrieben, also eine Art öffentlicher Haushalt aufgebaut werden. Der 3. Artikel ist in seiner Bedeutung sicherlich der weitreichendste. Denn hier wird die Leibeigenschaft bestritten. Diese wird als „zum Erbarmen“ angesehen „angesichts der Tatsache, dass uns Christus mit dem Vergießen all seines kostbaren Bluts erlöst und freigekauft hat, und zwar den Hirten gleichermaßen wie den Höchsten … Deshalb ergibt sich aus der Schrift, dass wir frei sind und sein wollen.“ Damit beziehen die Bauern das, womit auch Luther das Priestertum aller Gläubigen begründet hat, auf ihre soziale Stellung und fordern gleiche Freiheitsrechte für alle.
Diese Forderung wird dann in den weiteren Artikeln auf unterschiedliche Bereiche angewandt. So sollen die Jagd- und Fischereirechte neu geregelt werden (4. Artikel); die natürlichen Güter wie Holz sollen gerecht verteilt werden (5. Artikel); die Frondienste, also die Arbeitsverhältnisse der Leibeigenen, sollen menschlich gestaltet sein und die Leistungsmöglichkeiten des Einzelnen gerecht eingeschätzt werden (6.-8. Artikel). Das Recht soll vor Willkür schützen (9. Artikel) und unrechtmäßig erworbenes Land soll an die Gemeinde zurückgegeben und so der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (10. Artikel). Dem entspricht dann auch die Forderung, dass die Quasi-Enteignung von Witwen und Waisen durch den sog. „Todfall“, eine Art Erbschaftssteuer, beendet werden muss. Schließlich wird im 12. Artikel festgehalten, „dass wir, wenn einer oder mehrere Artikel … dem Wort Gottes nicht gemäß sein sollten, … diese Artikel aufgeben …“.
Wenn man das heute liest, kann man über die Weitsicht der Bauern von Memmingen nur staunen. Gleichzeitig müssen wir uns als Kirche der Reformation den Vorwurf gefallen lassen, dass wir über Jahrhunderte die Erkenntnisse und Forderungen der Bauern geringgeachtet haben. Denn sie listen schon vor 500 Jahren all das auf, was wir heute im Arbeitsrecht und in der Sozialgesetzgebung regeln – unter der Maßgabe der Menschenwürde und Gleichberechtigung. Beides ergibt sich zwingend aus dem christlichen Glauben. Bundespräsident Johannes Rau stellte in seiner Rede zum 475. Jubiläum der 12 Artikel der Bauern sehr treffend fest: „Der Glaube an Gott und seine Gnade, die gerade durch die Reformation wieder eine neue Vertiefung erfuhr, hatte zum neuen Bewusstsein von Recht und Würde des Menschen geführt.“*
Dass Martin Luther sich damals nicht zu einer positiven Bewertung der Forderungen der Bauern durchringen konnte, gehört zu den dunklen Schattenseiten seines Wirkens. Zwar schrieb er 1525 an die Fürsten eine „Ermahnung zum Frieden“. Darin kritisierte er den Hochmut der Fürsten und merkte an, dass unter den 12 Artikeln „einige so gerecht sind, dass sie euch (also den Fürsten) vor Gott und der Welt zur Schande gereichen.“ Doch wenig später ruft Luther in seiner Hetzschrift „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der andern Bauern“ die Fürsten zu einer gnadenlosen Niederwerfung der Bauernaufstände auf: „man soll sie zerschmeißen, würgen, stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund erschlagen muss.“ Luther war getrieben von der Sorge, dass durch das Agieren der Bauern der Erfolg der Reformation gefährdet wird. Was Luther offensichtlich nicht sah: dass die Reformation nicht auf halber Strecke zum Erliegen kommen durfte. Das neue Verstehen der biblischen Botschaft musste konkrete Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben, insbesondere im Blick auf die Freiheit des Einzelnen und die Gerechtigkeit in der Gemeinschaft. Für die Bauern war entscheidend: Sie wollten nicht den Aufruhr, schon gar nicht in einen Gegensatz zur Refomration treten. Vielmehr suchten sie die Anerkennung ihres Bestrebens, gottergeben und aus dem Glauben heraus für ihre Rechte zu streiten. Doch Luthers unbändiger Zorn, die panische Angst der Fürsten um ihre Macht und ihren Einfluss, der gewaltbereite Widerstand der Bauern führten dazu, dass 1525 die kriegerische Gewalt ins Unermessliche eskalierte. Dabei hätte allen bewusst sein können: Wer für Menschenrechte, für Freiheit, für ein gerechtes Zusammenleben streitet und dafür eintritt, darf in der Anwendung der Mittel, um diese Ziele zu erreichen, diese nicht konterkarieren. Das war schon vor 500 Jahren für Christoph Schappeler ein großes Anliegen. Er trat für strikte Gewaltlosigkeit der Bauern ein. Ihm und anderen war bewusst: Das durch Gott verliehene Lebensrecht eines jeden Menschen kann im Sinne der 12 Artikel der Bauern nur geachtet und geschützt werden, wenn dieses Leben bewahrt und gefördert wird. Das gilt auch heute.
Dieser Blog-Beitrag geht zurück auf die Ansprache in der Motette am 7. März 2025 in der Thomaskirche Leipzig und wurde erstveröffentlicht am 8. März im Blog unseres Autors Christian Wolff