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Home Politik

Die Lösung des AKW-Konflikts

Jochen Luhmann Von Jochen Luhmann
18. Oktober 2022
Kröte

1.     Hintergrund: Doppelter Begriff von Knappheit im Stromsystem

Für den Wahlkampf in Niedersachsen hatte die FDP die Atomkraftwerksfrage hochgezogen. Der zuständige Minister in der Bundesregierung hatte daraufhin zwei Sonderanalysen von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erbeten.

  • Die erste, vom 13. Juli 2022, zu der Frage, wieviel Gaseinsatz (in Deutschlands Kraftwerken) erspart würde, wenn die drei Kernkraftwerke im Emsland, in Bayern und in Baden-Württemberg weiter liefen – Ergebnis war „peanuts“.
  • Die zweite, vom 5. September 2022, zu der Frage, welchen Beitrag sie im Falle einer Strommangellage in der zweiten Hälfte des Winters 2022/23 beisteuern könnten.

Die sachlichen Ergebnisse dieser Analysen haben in der öffentlichen Diskussion, welche die politischen Redaktionen der Medien gestalten, nicht die dominate Rolle gespielt, die ihnen gebührte.

Die ÜNB werfen zur Beantwortung solcher Fragen ihre Modelle an. Die sind äußerst detailliert und vor allem: Sie unterstellen das Funktionieren des Strommarktes im europaweiten Verbund. Schon aus dieser Struktur ergibt sich, dass Effekte in Deutschland aufgrund einer Entscheidung in Deutschland immer klein sind – ein Großteil des Effekts, z.B. zur Gaseinsparung, tritt im europäischen Umfeld ein.

Für die Sicherheitsdebatte entscheidendes Charakteristikum des deutschen Stromnetzes ist, dass gegenwärtig der Nord-Süd-Transfer, wegen einer Engstelle auf Höhe der Main-Linie etwa, eng begrenzt ist. Der Strommarkt aber unterstellt, dass diese Engstelle nicht existiert. Folge ist, dass jeder Kraftwerksbetreiber so vergütet wird, wie es das Marktergebnis für ganz Deutschland ergeben hat. Faktisch aber werden häufig Kraftwerke, die im Norden liegen und ökonomisch optimal wären, nicht eingesetzt, stattdessen werden teurere Kraftwerke im Süden eingesetzt, nur weil sie den Vorteil aufweisen, dass sie südlich der Mainlinie liegen. „Redispatch“ ist der Name für diesen kostenträchtigen Ausgleich, um einen einheitlichen Strommarkt in ganz Deutschland zu haben, statt ihn in zwei getrennte Marktzonen zu splitten.

Das Ergebnis der zweiten Sonderanalyse war, vor diesem Hintergrund: Ja, es besteht eine erhebliche Unterdeckung an Kraftwerkskapazität im Süden für den Fall einer winterlichen Strommangellage. Die beiden im Süden gelegenen Atomkraftwerke könnten in einer Mangelsituation vielleicht etwas nütze sein, aber weniger in Deutschlands Stromnetz als eher von Süddeutschland aus im weiter südlichen europäischen Raum (insbesondere Frankreich). Für das im Norden gelegene Kraftwerk „Emsland“ hingegen sei es gänzlich unwahrscheinlich, dass es hilfreich sein könnte – der Durchleitknappheit an der Mainlinie wegen. Das Stromsystem in Deutschland ist somit durch zwei unterschiedliche Arten von Knappheit geprägt

  1. Knappheit an Durchleitungskapazität an der Main-Linie, und
  2. (möglicherweise) Knappheit an Kraftwerksleistung, insbesondere an Leistung im Süden Deutschlands für Redispatch-Zwecke.

Rhetorisch hat die FDP, mit maßgeblicher Unterstützung durch die CDU/CSU in der Opposition, sich bemüht, die faktisch zweidimensionale Knappheit (Netz und Last) auf nur eine abzumeiern, auf die allein an Kraftwerksleistung – das musste sie, denn nur mit dieser Fiktion konnte das Kraftwerk Emsland eine Rolle zur Minderung einer Knappheit spielen und so für den Wahlkampf in Niedersachsen genutzt werden.

Die Stilisierung gelang, die Medien spielten mit. Doch das Thema verfing nicht recht im Wahlkampf in Niedersachsen, die dortige FDP verlor ihre Vertretung im Landtag. Parteichef Lindner aber entschied, das tote Pferd noch eine Runde weiter reiten zu wollen. In dieser Woche hielten die Grünen ihre Bundesdelegiertenkonferenz ab, mit einer Festlegung.

2.     Die Entscheidung

Die Aufgabe des Bundeskanzlers war es danach, dem FDP-Chef beim Absteigen vom toten Pferd zu helfen. Das ist gelungen. Das Theaterstück, welches in Berlin am 17. Oktober mit der Eröffnungsszene des dritten Aktes gespielt wurde, zeigt den Bundeskanzler als entschlossenen Machtmenschen, der erstmals in seiner Amtszeit zum Instrument der Weisung mit Berufung auf seine Richtlinienkompetenz greift. Vorausgegangen waren zwei „Verhandlungsrunden“, immer im Regierungsformat, ohne Beratung im Koalitionsausschuss. Offenkundig haben beide Fachminister dem Bundeskanzler zugesichert: Wenn Du entscheidest, akzeptieren wir das. Und außerhalb des Protokolls werden sie ihm gesagt haben: Der Schein, dass Du entscheidest, macht es für uns leichter.

In der Sache hat der Kanzler entschieden, dass auch für das dritte Kraftwerk, Emsland, „der Leistungsbetrieb … bis längstens zum 15. April 2023 <ermöglicht wird>“ – so die Formulierung im Brief des Bundeskanzlers an seine Kabinettskollegen. Ob das bedeute, dass es lediglich in gleicher Weise für den Notfall zur Verfügung gehalten werden solle wie dies für die beiden Atomkraftwerke im Süden vom Bundeswirtschaftsminister vorgesehen war, ist damit nicht entschieden. Davon gehen aber alle aus. Tut man das, so gilt: Der Unterschied ist lediglich, dass der Bedarf zum Einsatz des dritten Kraftwerks so gut wie Null ist. Dieser Entscheid nimmt den Grünen nichts, gibt der FDP aber eine Trophäe – sofern denn der Schein hält.

Das Problem ist deshalb: Was tun zur Schein-Erhaltung? Wenn die Regierung, wenn die Medien überwiegend den Kanzler-Entscheid so darstellen würden wie hier bzw. im „Stern“ geschehen, dann wäre der Finanzminister beschädigt. Medien, die die Liberalen unterstützen, senden bereits die Unterstützungs-Botschaft wie hier die FAZ:

„In der gegenwärtigen Lage auch nur eines der drei letzten verfügbaren Kernkraftwerke abzuschalten wäre energie- und außenpolitischer Irrsinn. Wie will man von den Nachbarländern, insbesondere Frankreich, im Winter tätige Solidarität verlangen, wenn man eigene Energiequellen nicht nutzt?“

Die Frage, wie Strom aus dem Emsland Frankreich in der Krise erreichen können soll, übergeht der Autor. Sachbezug wird durch starke Worte („Irrsinn“) kompensiert.

Die Grünen aber können da nur begrenzt mitspielen. Sie haben ein Poblem, weil der Kanzler-Entscheid über den frisch gefassten Beschluss ihrer Bundesdelegiertenkonferenz hinausgeht. Sie stehen also vor der Aufgabe, den noch zu korrigieren, um das Scholzsche „Machtwort“ zu akzeptieren. Dabei werden sie nicht umhin können, die pro-Emsland-Entscheidung als eine Entscheidung darzustellen, die nichts ändert.

3.     Die Rolle der Wissenschaft

An der Verwirrung in der öffentlichen Debatte hat die Wissenschaft ihren Anteil. Der Fraktionschef der FDP im Deutschen Bundestag hat sich auf Ergebnisse „der Wissenschaft“ berufen können, indem er auf eine Kurzstudie aus dem Institut von Veronika Grimm verwies, die Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft ist. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen die Forscher aus der Gruppe von Karen Pittel (Ifo-Institut), die Mitglied in der Gaspreisbremsen-Kommission ist.

Herauskommt in der Modellierung aus dem Hause Grimm ein recht stabiles Ergebnis des Preisminderungseffekts, wenn man die drei Kernkraftwerke drei Jahre weiter laufen lässt – zusätzliche Kohlekraft bringt dagegen wenig. Das Ergebnis in 2027 gegenüber 2024 zwar absinkend, doch in Summe geht es um Bedeutendes. Multipliziert man die (sinkende) Differenz für die Durchschnittspreise mit der Stromerzeugung von rd. 600 TWh, so ergibt sich

In 2024: 8,4 bis 12 Mrd. €

In 2027: 1,8 bis 4,2 Mrd. €

In Summe im Maximum rund 25 Mrd. €. Doch dieses Ergebnis darf man nicht zum Nennwert nehmen – man hat es zu interpretieren. An erster Stelle steht der Mangel, dass solche mit Universitätsmitteln erstellten Einfach-Modelle von Eigenschaften des realen Stromsystems abstrahieren müssen, die im konkreten Fall möglicherweise entscheidend sind. Das ist hier der Fall, weil die Netzknappheit an der Mainlinie nicht in das Modell eingeht. Damit aber verwandelt sich das Kraftwerk im Emsland von einem positiven Vermögenswert (im Modell) in der Realität in sein Gegenteil, in eine Last, da für seinen Einsatz regelmäßig die kostspielige Redispatch-Pönale anfällt. Ein Zweites haben die Autoren aus dem Hause Grimm durch Annahme überspielt: Für die drei AKW am Ende ihrer Restlaufzeit steht eigentlich eine Sicherheitsnachrüstung an. Die wurde ihnen erlassen, bei einer Laufzeitverlängerung bis 2024 aber geht das selbstverständlich nicht länger. In der Rechnung wurde übergangen, dass die real möglichen Einsatzzeiten geringer sein werden – und auch einiges kosten. Also gilt qua Interpretation, mit Hinweis auf die Grenzen des Universitätsmodells: viel Geld ist mit einer Laufzeitverlängerung bis 2024 nicht zu holen – der Kosteneffekt könnte sogar negativ ausfallen.


[1]     https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/sonderanalyse-zur-stromversorgung-winter-2022-23.pdf?__blob=publicationFile&v=6

[2]     https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/20220905-sonderanalyse-winter.pdf?__blob=publicationFile&v=8

[3]     https://www.stern.de/politik/deutschland/atomkraftwerke–kanzler-olaf-scholz-riskiert-ein-machtwort-32823940.html

[4]     https://www.faz.net/aktuell/politik/akw-emsland-laeuft-weiter-der-richtlinien-wumms-des-kanzlers-18394325.html

[5]     https://cms.gruene.de/uploads/documents/vorl.Beschluss_ES-01_Sichere_Energieversorgung_für_den_Winter.pdf

[6]https://www.wirtschaftstheorie.rw.fau.de/files/2022/10/Kurzstudie_Mobilisierung_Erzeugungskapazitaeten_Preiseffekte_2022.pdf

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