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Dortmunder Symposion zum „Recht der Rechten“: Vom Rechtsstaat hält der Nazi nichts – und bedient sich seiner ungeniert

Rainer Zunder Von Rainer Zunder
25. Februar 2018
Fremdenfeindliches Nazi-Transparent

Fremdenfeindliches Nazi-Transparent am Kirchturm: Dortmunder Stadtkirche Sankt Reinoldi während des Weihnachtsmarktes 2016. Foto: Friedrich Stiller

 

Vom Rechtsstaat hält der Nazi nichts, ihn bekämpft er, wie er auch Demokratie und Parlamentarismus mit Füßen tritt und die Vorschriften des Strafrechts negiert. Dabei kennen sich Rechtsextremisten mit den Möglichkeiten des Rechts zunehmend besser aus. Im Raum Dortmund, das eine kleine Gruppe militanter Nazis als ihre Hochburg betrachtet, haben in den letzten Jahren gleich mehrere radikale Funktionäre aus dem Spektrum der Partei „Die Rechte“ Jura studiert. Man will halt vorbereitet sein: Das Recht verhöhnen ist die eine Seite, sich aufs Recht berufen, die andere. So kommt es denn zuweilen zu absurden Konstellationen:

Mitten in der Glühwein-, Bratwurst- und Jingle-Bell-Seligkeit des Dortmunder Weihnachtsmarkts entert am Spätnachmittag des 16. Dezember 2016, einem Freitag, ein Nazi-Sturmtrupp den Turm der evangelischen Stadtkirche Sankt Reinoldi. Von der Balustrade des Kirchturms wird ein Transparent entrollt: „Islamisierung stoppen!“ Die Turmbesetzer skandieren fremdenfeindliche Parolen und werfen Flugblätter auf den Weihnachtsmarkt. Susanne Karmeier, Pfarrerin an Sankt Reinoldi, handelt gemäß ihrer Überzeugung „Die Kirche ist ein Ort des Friedens, hier passen keine Neonazis hin“ und läutet die Glocken – in unmittelbarer Nähe der Turmbesetzer: „Ich wusste nicht, wie ich das sonst stoppen sollte.“

Strafanzeige fürs Glockenläuten

Die Folgen sind einerseits so, wie es zu erwarten war: Die Polizei setzte die Nazis fest, die Justiz leitete später Strafverfahren ein. Was nicht zu erwarten war: Gegen die Pfarrerin, die die Glocken läuten ließ, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. Das (später eingestellte) Verfahren war durch eine Strafanzeige der Rechtsextremisten ausgelöst worden. Mit dem Recht, das man ansonsten schmäht und missachtet, kennt man sich schließlich aus.

Noch brutaler und in den Folgen noch unverständlicher ist ein weiterer Fall in Dortmund: Am 1. Mai 2009 sammeln sich die Teilnehmer der DGB-Kundgebung zum „Tag der Arbeit“ auf dem Platz der Alten Synagoge in der Innenstadt, als sie von mehr als 300 in die Stadt angereisten rechtsextremistischen Schlägern überfallen werden. Drei Jahre nach dem Überfall kam es endlich zum Prozess vor dem Schöffengericht. Er endete für die angeklagten Rädelsführer, zwei in Dortmund und Umgebung sattsam bekannte Nazi-Täter, mit Freisprüchen. Ihnen sei, so das Gericht, weder Landfriedensbruch noch Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nachzuweisen gewesen. Sie waren von sehr fähigen Strafverteidigern vertreten worden.

„Das Recht der Rechten“ war jetzt (23. Februar 2018) ein Symposion im Dortmunder Katholischen Centrum überschrieben. Auf Einladung des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus, des DGB und der Arnold-Freymuth-Gesellschaft referierten und diskutierten Experten aus unterschiedlichen politisch-gesellschaftlichen Bereichen über eine rechtliche Gemengelage, die in der Bevölkerung zunehmend für Verständnislosigkeit und Ärger sorgt. Gerade der Strafprozess um die Krawalle am 1. Mai 2009 „hat uns alle mehr als irritiert“, sagte die Dortmunder DGB-Vorsitzende Jutta Reiter, eine der Einladerinnen. Und Pfarrer Friedrich Stiller, gemeinsam mit Reiter Sprecher des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus, stellte fest: „Die Rechtsextremisten bewegen sich zunehmend an der strafrechtsrelevanten Grenze.“

Die eigene Tat wird als Notwehr hingestellt

Wie sich derlei konkret äußert, erläuterte Rechtsanwalt Manuel Kabis, der als Opferanwalt oder Vertreter der Nebenklage an zahlreichen Strafprozessen gegen rechtsextremistische Gewalttäter beteiligt war. Die Nazi-Szene, hat Kabis festgestellt, „lässt sich vor Gericht professionell vertreten. Die Mittel, die die Strafprozessordnung bietet, werden konsequent ausgenutzt.“

Die Strafverteidiger – zum Teil selbst Mitglieder rechtsextremer Parteien, zumeist allerdings politisch ungebunden – seien in der Regel ausgesprochen versiert, meint Kabis: „Ihre Strategie ist darauf angelegt, die innere Überzeugung ihrer Mandanten nicht ins Urteil einfließen zu lassen, also zu betonen: Für diese Tat gab es keinen politischen Hintergrund.“ Vielmehr werde von den rechten Angeklagten und ihren Rechtsvertretern versucht, „die Mittel des Rechtsstaats bis ins Letzte zu nutzen und die eigene Tat als Notwehr hinzustellen“. So erschließt sich dann auch die Strategie der rechten Turmbesetzer von Sankt Reinoldi: Den Spieß umdrehen, in die Offensive gehen und Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Pfarrerin zu erstatten, weil die es gewagt hatte, die Glocken zu läuten.

Einen etwas anderen Ansatz hatte der Berliner Kriminalist Dr. Bernd Wagner, Begründer der Aussteiger-Initiative Exit, auf dem Dortmunder Symposion „Das Recht der Rechten“. In seiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit Nazi-Tätern hat Wagner erkannt: „Die Repression des Strafrechts hat eine eminente Bedeutung für die Bekämpfung des Rechtsextremismus – das sagen auch die Aussteiger.“ Zwar seien „zivilgesellschaftliche Demokratieprojekte“ in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus „sehr wichtig“, aber: „Wir denken auch immer in Richtung Repression und machen davon lebhaft Gebrauch.“

Den Teilnehmern der Dortmunder Veranstaltung, großenteils Mitarbeiter in zivilgesellschaftlichen Gruppierungen in der Auseinandersetzung mit Rechts, empfiehlt Wagner denn auch: „Umgeben Sie sich mit intelligenten Juristen.“ Wichtig sei unter anderem, nicht darauf zu warten, dass eine rechtsextremistische Straftat begangen werde, „man muss antizipieren, man muss das strafrechtliche Verhalten vorwegdenken: Man muss den meist jungen Leuten aus der rechten Szene deutlich machen: Wenn ihr das oder das tut, zieht das Gefängnis nach sich, und das kann sehr lange dauern.“

Bedeutsam ist für Bernd Wagner auch dies: „Wir müssen bei den Tätern Zweifel säen, um in den Bereich der Deradikalisierung hineinzukommen. Wir müssen in den Zweifel hineinragende Gespräche mit Rechtsradikalen führen – jeder hat einen weichen Punkt.“ In diesen Kontext passt dann auch der Grundsatz: „Wenn man einen Täter verurteilt, muss er gleichzeitig gesagt bekommen, was nach der Strafe sein kann, welche Chancen er dann noch hat.“ Keinesfalls dürfe sich jedenfalls der Eindruck verfestigen, „der Staat drischt nur auf sie ein – denn auch Nazis haben Freiheitsrechte“.

Ähnlich wie Wagner nannte es der Leitende Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophof ein wichtiges Ziel der Strafverfolgung, „über ein Strafverfahren auch an die Menschen heranzukommen“. Sorgen bereite den Staatsanwaltschaften allenthalben aber die prekäre Personallage. Die beklagte auch Arnold Plickert von der Gewerkschaft der Polizei: „Wir haben ein Personalproblem.“ Aber zumindest der Staatsschutz werde jetzt ausgebaut.

Das ist sicherlich ein positives Signal, ähnlich dem, das der bundesweit tätige Bernd Wagner im Vergleich erkannt hat: „In Dortmund passiert polizeilich in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus sehr viel, in anderen Städten ist das eher dürftig.“

 

Bildtext:

Fremdenfeindliches Nazi-Transparent am Kirchturm: Dortmunder Stadtkirche Sankt Reinoldi während des Weihnachtsmarktes 2016.

Foto: Friedrich Stiller

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Tags: AusländerfeindlichkeitDortmundMißbrauch des RechtsstaatsNazisRassismusRechtsextremismusSankt Reinoldi
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