Geld

Maßhalten bei Managervergütungen

Die Vorstandschefs deutscher Aktiengesellschaften werden für ihre Arbeit durchweg gut bezahlt. Wer es bei VW, Siemens, Daimler oder Adidas auf den Stuhl des Vorstandsvorsitzenden geschafft hat, erhielt im letzten Jahr ein Jahreseinkommen in Höhe von 5 Mio. € oder noch mehr. Am besten bezahlt wurden die Bosse von SAP (10,8 Mio. €), Volkswagen (7,88 Mio. €) und HeidelbergCement (7,3 Mio. €). Dagegen fielen die Vergütungen der Chefs von RWE, Lufthansa oder Thyssen-Krupp mit 4,3 oder 2 Mio. € Jahreseinkommen deutlich niedriger aus. Auch in einigen Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, werden zum Teil sehr hohe Vergütungen an die Firmenlenker gezahlt. Ebenso sind die Gehälter, die vielen Kickern im Fußballgeschäft der Bundesliga gezahlt werden, auf 5,6, 8 Mio. € oder darüber hinaus gestiegen. Auf ähnlichem Niveau bewegen sich die Gagen für Stars im Film- oder Musikbereich.

Umstrittene Vorstandsgehälter

Während der Neid im Sport- und Showbusiness nur eine relativ geringe Rolle bei den Zuschauern und Zuhörern spielt, sind die hohen Zahlungen an die Spitzenmanager sehr häufig umstritten, nicht selten gar Anlass für neidkomplexbeladene Diskussionen. Seit langem wird die Politik gedrängt, die Vorstandseinkommen zu begrenzen. Die SPD und die Gewerkschaften haben die Phalanx angeführt. Die Groko hat nun ein Gesetz im Bundestag zur Deckelung der Managereinkommen beschlossen, dem auch die Abgeordneten von CDU und CSU zugestimmt haben. Damit wurde eine EU-Aktionärsrichtlinie umgesetzt.

Aufsichtsrat in der Pflicht

Demnach muss in Zukunft der Aufsichtsrat eine Maximalvergütung für die Mitglieder im Vorstand der Aktiengesellschaften festlegen. Zudem kann die Hauptversammlung der Eigentümer-Aktionäre diese Maximalvergütung noch verringern. Wenn auch einige Sozialdemokraten und Gewerkschaftsmitglieder diesen gesetzlichen Schritt bejubeln, in der real existierenden Welt der Wirtschaft wird sich nicht viel ändern. Bisher haben sich die Mitglieder der Aufsichtsräte bereits weitgehend an den Corporate Governance Kodex gehalten und die Vorstandsbezüge gedeckelt. In den Aufsichtsgremien sitzen seit langem als Arbeitnehmervertreter Mitglieder aus den Betriebsräten und Gewerkschaften. Dass diese bisher gegen manche Gehaltsexzesse – etwa bei dem früheren VW-Boss Winterkorn – heftig opponiert haben, ist nicht bekannt. Wer dann auf die Aktionäre setzt, wenn die Einkommen der AG-Chefs verringert werden sollen, war wohl noch nie bei einer Hauptversammlung. Wenn die Umsätze, Gewinne, Beschäftigung und Dividenden stimmen, wird wohl kaum ein Widerspruch bei den Vorstandsvergütungen erhoben. Ohnehin verfügen die Banken und andere Kapitalsammelstellen zumeist über die Mehrheit bei den Abstimmungen.

Keine Boni für Versager!

Die Entwicklungen bei der Deutschen Bank mit großen Fehlleistungen der Vorstände oder die Software-Manipulationen in den Autofirmen sowie andere Probleme, die von den Managern verursacht wurden, haben vielfache Konsequenzen für die Aktionäre und für die Beschäftigten. Die Aufsichtsratsmitglieder sollten diese Vorgänge viel stärker als bisher beobachten und schnell Konsequenzen ziehen. Vorstände, die versagen, dürfen nicht noch mit Boni, Gratifikationen und üppigen Pensionen bedient werden. Vielmehr müssen sie voll in die Haftung genommen werden.

Exzesse vermeiden!

Gute, erfolgreiche Manager sind ihr Geld wert. Auch wenn die Millionen-Vergütungen manchen Neidern missfallen, die zukünftigen Herausforderungen werden gewiss nicht durch das Deckeln der Spitzeneinkommen zu meistern sein. Dies bedeutet einen Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen den Eigentümern eines Unternehmens und den Managern; auf der Bank der Kapitalgeber, also der Eigentümer, sitzen zudem die Arbeitnehmervertreter. Beide Seiten sind den Regeln der Angemessenheit verpflichtet. Deshalb haben viele Firmen längst Höchstgrenzen für die Bezahlung von Vorständen. Maßhalten ganz oben in der Etage der Manager ist für die Unternehmenskultur auf jeden Fall empfehlenswert.

Nach Berechnungen einer gewerkschaftsnahen Stiftung erhielten Vorstandsvorsitzende von DAX-Gesellschaften eine Vergütung, die im Durchschnitt 97 mal so hoch war wie das Durchschnittseinkommen der Firmenbelegschaft. Bei der Post AG war es mit dem 232 fachen die Spitze, bei der Commerzbank mit dem 25 fachen am geringsten.

Untreueverdacht gegen Betriebsräte

Vor wenigen Tagen erging eine Anklage der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen frühere Personalvorstände des Volkswagenkonzerns, die mitverantwortlich für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen an Mitglieder des Betriebsrates waren. Insbesondere der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh, der auch Mitglied der Vergütungskommission des VW-Konzerns war, soll von den üppigen Zahlungen profitiert haben. Es wird deshalb wegen des Tatbestands der Untreue ermittelt. Wegen eines ähnlichen Verdachtsfalls ist auch die Staatsanwaltschaft in Stuttgart aktiv: Sie ermittelt dort gegen 5 Porsche-Manager, allen voran gegen den langjährigen Betriebsratschef Uwe Hück wegen unverhältnismäßig hohen Vergütungen. Manches deutet darauf hin, dass in dem einen oder anderen Unternehmen, Vertreter des Betriebsrates offenbar mit hohen Vergütungen, Boni, Dienstwagen und anderen fringe benefits allzu großzügig und nachgiebig gestimmt werden sollen, wenn im Personalausschuss des Aufsichtsrates über die Bemessung der Managereinkommen beraten und beschlossen wird. Mit der gesetzlichen Deckelung wird das auch in Zukunft kaum zu vermeiden sein. Denn in dem nun verabschiedeten Gesetz wird die Höhe der Maximalvergütung nicht geregelt. Lediglich  auf die Orientierung an börsennotierten und vergleichbaren Unternehmen wird hingewiesen. Von Grenzen, die nach oben nicht überschritten werden dürfen, ist in dem Gesetz nichts zu finden. So bedarf es der Vernunft kluger Aufsichtsräte und Eigentümer, das richtige Maß für die Managereinkommen festzusetzen. Das Maßhalten hatte bereits Ludwig Erhard, der Vater unserer Sozialen Marktwirtschaft vor mehr als einem halben Jahrhundert empfohlen.

Bildquelle: Pixabay, Gerd Altmann (geralt), Pixabay License

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leitete die ZDF Wirtschaftsredaktion, bevor er unter Helmut Kohl Regierungssprecher und schließlich CDU-Abgeordneter im Bundestag wurde. Heute ist Ost weiter als Journalist und in der Politik- und Wirtschaftsberatung tätig.


'Maßhalten bei Managervergütungen' hat 2 Kommentare

  1. 21. November 2019 @ 14:57 asisi1

    Bevor daran auch nur gedacht wird die Manager Gehälter zu regulieren, sollte man erst einmal die Gehälter welche über „Zwangsbeiträge“ bezahlt werden zu kürzen. Dazu gehören Politiker, ARD und ZDF Führungskräfte, Geschwerkschaftsfunktionäre, KK Führungskräfte etc. Keiner dieser Leute stellt sich dem freien Wettbewerb (..).

    Antworten

  2. 23. November 2019 @ 19:02 Kai Ruhsert

    > „… sollte man erst einmal die Gehälter welche über „Zwangsbeiträge“ bezahlt werden zu kürzen.“
    Mit welchem Ziel? Um noch schlechteres Personal zu erhalten? Es ist doch zum größeren Teil jetzt schon zweit- bis drittklassig.

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