1968: rotest gegen die Notstandsgesetzgebung

Nachhutgefechte der 68er-Studentenbewegung – Teil 4

Der Rettungsversuch des „Notvorstandes“

 Der „Notvorstand“ veröffentlichte nach Amtsantritt am 8. Dezember im „vds press 1“ eine Bestandsaufnahme: „Die Tätigkeit des Übergangsvorstandes wird bestimmt durch die Umbruchsituation innerhalb der politischen Studierenden. Diese Umbruchsituation ist dadurch gekennzeichnet, daß bei dem politisch aktiven Teil der Studierenden sich nach der anfänglich erlittenen Frustration in der argumentatorischen Auseinandersetzung mit den Institutionen und der dadurch provozierten Aggressivität und Militanz, sich nunmehr Abwehrmechanismen zeigten, die sich in Isolations- und Abkapselungstendenzen, in der Flucht in die Theorie, in Verdrängungen oder gar – wie der Liquidierungsversuch am vds zeigt – in selbstzerstörerischen Affekten niederschlagen.

Die Aggression richtet sich nun nach innen. Jeder der vom sprachlosen Konsens der in-group abweicht, wird mit konterrevolutionären Etiketten versehen und verteufelt.

Dadurch wird jede inhaltliche Auseinandersetzung erschwert, wie die sehr emotionell geführten Auseinandersetzungen zwischen SDS (bzw. sog. SDS), Marxisten-Leninisten („Stalinisten“), Spartakisten („Institutionsfetischisten“) oder „SHB-Funktionären“ („Funktionärspack“) zeigt. Die Aggressivität innerhalb der unterschiedlichen praktischen Ansätzen geht häufig einher mit der Unsicherheit über die eigene theoretische Position…

Der VDS kann in dieser Auseinandersetzung nicht eine weitere Fraktion darstellen, es ist aber auch unmöglich, daß er sich über die Fraktionen stellt. Dies würde nur eine verschleiernde Wirkung zeitigen und eine notwendige Klärung verhindern.

Der VDS kann sich jedoch für die verschiedenen Fraktionen dienstbar machen, in dem er seinen „Apparat“, d.h. seine Räume und die Druckmaschine als Diskussionsträger instrumentalisiert…Damit könnte gleichzeitig das Informationsmonopol einer neuen Variante von Funktionären, nämlich der wenigen Eingeweihten, denen aufgrund persönlicher Beziehungen die lokalen Arbeiten zugehen, überwunden werden…“ (vds press 1, privates Archiv)

Trotz dieser nicht sehr hoch gesteckten politischen Ziele hatte der „Notvorstand“ alle Hände voll zu tun. Der Kalender des Vorstands weist in den knapp 3 Monaten von Mitte November 1969 bis zur 22. o. MV im März 1970 allein 80 auswärtige Termine aus.

In einer ersten Presseerklärung des „Übergangsvorstandes“ hieß es u.a.:

Der Versuch des zurückgetretenen vds-sds-Vorstandes, den vds als Sozialistischen Kampfverband zu instrumentalisieren, muß als gescheitert gelten.“ Die künftige Politik der Studierenden werde sich auf drei Ebenen artikulieren und orientieren:

  • auf der lokalen Ebene bei den kleineren Hochschulen, deren geringer Politisierungsgrad sie in eine Außenseiterrolle im Verhältnis zu den „großen“ Universitäten gedrängt hat,
  • auf regionaler Ebene (Großräume Hamburg, München, Baden-Wttbg., Berlin, Ffm.) auf der sich, was den hochschulpolitischen Bereich anbetrifft, die unmittelbare politische Auseinandersetzung verlagert hat,
  • auf den überregionalen Bereich, wo der vds seine Funktion neu zu bestimmen hat.

Der Vorstand sieht seine Aufgaben, die aus der derzeitigen Situation des Verbandes resultieren in

  1. einer gründlichen Bestandsaufnahme in materieller und politischer Hinsicht,
  2. der Entwicklung einer politischen Konzeption als Diskussionsgrundlage für eine von der MV zu bestätigende Reorganisation des Verbandes.
  3. Einer Wahrnehmung möglicher Schutzfunktionen für die Studierenden vor allem im sozialpolitischen Bereich, wie
  4. familienunabhängige Ausbildungsförderung
  5. repressionsfreies Wohnen
  6. Förderung von nicht repressiven Kindertagesstätten,
  7. einer Wiederaufnahme der bildungspolitischen Diskussion unter Entwicklung konkreter gesellschaftspolitischer Alternativen angesichts der Technokratisierungstendenzen im Bereich
  8. der Hochschulrahmengesetzgebung
  9. der Fernsehuniversität
  10. der Wissenschaftsplanung,
  11. der Überwindung des Partikularismus im Bildungsbereich durch eine engere Zusammenarbeit mit den Verbänden SVI (Studentenverband Deutscher Ingenieurschulen (WL)), SVS (Studentenverband Deutscher Sozialschulen (WL)), ASBH (Arbeitskreis der Studenten an berufspädagogischen Hochschulen (WL)), WKSV (Werkkunststudentenverband (WL)).“

Darüber hinaus zeichnete der Vorstandsbericht ein ziemlich beschönigendes Bild der Finanzsituation des VDS. (Privates Archiv)

„Wir waren in Hamburg nicht angetreten, um den vds um jeden Preis zu „retten“, sondern wir waren der Auffassung, daß die Organisationsdebatte nicht im organisationslosen Raum stattfinden kann. Für diese grundsätzliche Debatte innerhalb der politisch aktiven Studierenden wollten wir den Verband dienstbar machen“, so beschrieben wir unser Selbstverständnis. (Privates Archiv)

Das wichtigste „Kapital“ des Vorstands war eine Offset-Druckmaschine im Keller eines dem Bürohaus gegenüberliegenden Gebäudes. Die Maschine war jedoch in einem desolaten Zustand und mangels Finanzmittel konnten wir auch nur einen Drucker in Nebenbeschäftigung bezahlen. So konnten wir nur Druckaufträge für einen Teil der Studentenschaftswahlkämpfe in Münster, Bonn und Mainz übernehmen oder wir konnten Plakate für Demonstrationen und Publikationen verschiedener politischer Aktivistengruppen vor Ort drucken. Immerhin gab der Vorstand ein „vds-press“ heraus. Dazu hieß es im Vorstandsbericht: „Die Notwendigkeit einer überregional linken Publikation mit einer starken Auflage ist insoweit gegeben, als Publikationen, wie „facts“ (Organ des RCDS, Auflage 150.000) „Student“ (Auflage 50.000) und das Organ der DSU (Auflage 60.000) diese Lücke im überregionalen Publikationsangebot erkannt haben und versuchen, sie auszufüllen.“ Wie vorsichtig der Vorstand dabei sein musste ergibt sich aus dem einschränkenden Nachsatz: „Es kann sicherlich nicht daran gedacht sein, mit dieser Publikation vds-press ein Konkurrenzblättchen zu den mittlerweile etablierten linken Publikationen wie SDS-info, Rotes Forum, SoPo u.ä. aufzuziehen.“

Als Diskussionsorgan für die Basisgruppen, gab der Vorstand die „basispresse“ heraus. Gedruckt wurde auch eine Nummer der „Neuen Linken“.

Die Mitglieder des Notvorstandes fuhren und luden zu Gesprächen mit Asten, mit Studentenverbänden, insbesondere mit den vom SHB geführten Studentenvertretungen. Wir nahmen an einem zweitägigen Hochschulseminar des SDS am 29. und 30. November 1969 in Frankfurt teil, auf dem sich vor allem „Autoritäten“ wie Hans-Jürgen Krahl (der „Robespierre von Bockenheim“), Daniel Cohn-Bendit oder Helmut Schauer produzierten und auf nicht mehr nachvollziehbarem Abstraktionsniveau über die Rolle der Intelligenz im Klassenkampf stritten. (Wolfgang Kraushaar, Die 68er Bewegung, Band 4, 1969, Stuttgart 2018, S. 403)

Wir nahmen an Seminaren, Kontrollratssitzungen, SHB- oder LSD-Versammlungen teil, führten Gespräche mit Asten in München, Bochum, Tübingen, an der PH und an der Kunsthochschule Köln, in Bonn, München-Pasing, Heidelberg, Konstanz…

Wir ergriffen bei Demos das Wort. Wir mussten uns auf zahlreichen Teach-ins stellen. In Marburg, Hannover, Freiburg, Köln, Karlsruhe oder Würzburg stritten wir in „Schaukämpfen“ mit Vertretern der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Studentenschaften“. Die ADS forderte die Studentenschaften (teilweise mit juristischen Fehlinformationen) zur Verweigerung ihrer Beiträge an den VDS auf – was weitgehend erfolglos blieb, weil entgegen den Erwartungen vor allem auch in der Presse und der – wie wir sie beschimpften – „abgehalfterten Studentenfunktionäre“ viele bis dahin eher von konservativeren Studentengruppen geführten Asten, selbst in Bonn, Köln und Münster – nach links rückten.

Nach einer Übersicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz vom 28. Februar 1970  stellten an den Unis in Aachen, Clausthal, Darmstadt, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt, Göttingen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Kiel, Mainz, Mannheim, Marburg, an Uni München, in Saarbrücken, Tübingen und in Würzburg, d.h. an nahezu allen größeren Universitäten Linksgruppen, überwiegend vom SHB die ASten.

Wir wollten „zu einer politischen und organisatorischen Abstimmung“ mit dem Studentenverband an den Ingenieurschulen (SVI) kommen. Und immerhin wurden die Vorstandskollegen Manfred Protze und Jürgen Kegler in den Vorstand des Deutschen Studentenwerks (DSW) gewählt, dem allerdings auch noch das ADS-Mitglied Klaus Laepple angehörte. Dort traten wir für eine familienunabhängige Ausbildungsförderung für alle in Ausbildung befindlichen vom Kindergarten bis hin zur Erwachsenenbildung ein. Wir arbeiteten in der studentischen Krankenversicherung (DSKV) mit und nahmen (ausdrücklich nur) als „Beobachter“ an Sitzungen der Westdeutschen Hochschulrektorenkonferenz (WRK) teil. Wir stritten uns mit den Rektoren über die hierarchischen Strukturen der Hochschule und über den numerus clausus, speziell über die „Zentralstelle für Zulassungswesen“ (ZRZ), die von unserer Seite als Organisation zur reibungslosen Verwaltung des Mangels kritisiert wurde. Wir schalteten uns in die Diskussionen um die Neugründungen der Hochschulen in Bremen und Kassel ein.

Wir versuchten uns als Partner der Bundesassistentenkonferenz (BAK) anzubieten. Das scheiterte allerdings daran, dass das Selbstverständnis beider Organisationen in Bezug auf die etablierten politischen Institutionen völlig unterschiedlich war. Hinzu kam, dass die BAK mit der ADS paktierte. Wir suchten das Gespräch mit einzelnen Journalisten der „bürgerlichen Presse“ und hielten Kontakte zu linken Zeitungen wie der „Rote Presse Korrespondenz“ (RPK), der „Sozialistischen Politik“ und dem Berliner „Extra Dienst“. Wir bemühten uns, Projektbereiche in Gang zu halten, wie z.B. den „PB Kriegsforschung“ oder neue zu gründen, wie etwa die Projektbereiche Medizin, Technologie (in Darmstadt) oder „revolutionäre Kunst (an der Kunsthochschule Köln). Ein neu entstandener Projektbereich Soziales in Tübingen stieß eine Wohngeldkampagne an, versuchte Mietstreiks zu organisieren und entwickelte Konzepte für antiautoritäre Kindergärten. Der Projektbereich Kriegsforschung wollte nachgewiesen haben, dass die Bundeswehr Giftgas besaß.

(Hans-Jörg Heimbrecht, konkret, v. 26. März 1970 S. 46ff.; siehe auch „Giftgas für die Bundeswehr“ vds-Broschüre, privates Archiv)

Wir organisierten Seminare wie z.B.  vom 7.  bis 8. Februar in Marburg über die Themen

  1. Intelligenz im Klassenkampf
  2. Hochschulgesetzentwürfe und Bundeshochschulrahmengesetz
  3. Wissenschaftsplanung / Leussink-Kritik
  4. Funktionsbestimmung des vds

In einem Bericht des Vorstandes über dieses Seminar, hieß es u.a.:

„Die unterschiedlich organisatorisch-praktischen Ansätze der ML-Fraktionen, des Spartakus, der antiautoritären Reste des SDS und des linken Flügels des SHB gehen alle von einer unterschiedlichen Beurteilung des Stellenwerts der Intelligenz und daraus resultierend, des Stellenwerts von Hochschulpolitik und damit der Wissenschaftsplanung, der Technokratisierung und der Formierung im Ausbildungssektor aus. Sehen die einen eine zunehmende Verproletarisierung der technischen Intelligenz und damit notwendigerweise eine Klassenidentität von Intelligenz und Arbeitern und messen deshalb der Auseinandersetzung im Hochschulbereich klassenkämpferischen Charakter bei, so vertreten die anderen die Auffassung, daß nur die Arbeiter selbst in der Lage sind, das ökonomische System zu gefährden und fordern deshalb die Integration der technischen Intelligenz und der politisch-praktischen Arbeit der technischen Intelligenz in den Betrieb(en)…

Wenn auch kein allgemeiner Konsens über die Funktion der Intelligenz erreicht werden konnte, so war man doch mehrheitlich der These gefolgt, daß eine zunehmende Verproletarisierung der Intelligenz im Poduktionsprozeß ableitbar ist…“ (Privates Archiv)

Zum Thema Leussink-Kritik (Hans Leussink war von 1969 bis März 1972 der erste und zudem parteilose Bundesminister für Bildung und Wissenschaft) hieß es im gleichen Bericht:

„Emanzipatorische Wissenschaftspraxis wird durch die von zentraler Stelle aus vollzogene Lenkung und Planung der Studienordnungen unmöglich gemacht. Das Gefährliche an der technokratischen Hochschulreform ist …nicht so sehr das Ausschließen von Selbstverwaltung und Mitbestimmung, als vielmehr das Verhindern jeglicher politischer Praxis durch das Aufrichten ständiger Zwänge. Dies Zwänge werden subtil dadurch, daß sie nur in Form ständiger Prüfungen und ständiger Kontrolle der erfolgten Leistungen und der Möglichkeit des jederzeitigen Ausschlusses vom Studium bei einem Widersetzen gegen den Leistungsdruck gewährleisten…“ (Privates Archiv)

Es sollte ein „Leussink-Tribunal“ angestrebt werden.

Wir versuchten innerhalb der Gewerkschaften nach Kräften und Personen, die die studentischen Ziele nach Mitbestimmung zu unterstützen bereit waren, wie z.B. mit dem Vorstandsmitglied der IG Chemie Werner Vitt. Es gab mehrere Versuche mit Beamten der Bundesministerien über eine Wiederaufnahme von Zuschüssen ins Gespräch zu kommen – ohne Erfolg.

Wir hielten 3 (wenig besuchte) Pressekonferenzen und gaben Erklärungen ab, wie z.B. gegen „die Duldung des offenen Faschismus in Griechenland durch die derzeitige Regierung der BRD“, welche den Beweis liefere, “daß die Zeit des Nazi-Faschismus in Deutschland keinen politischen Lernprozeß in der BRD initiiert“ habe (Erklärung v. 9.12.1969)

Wir gaben eine Erklärung zum Treffen der Regierungschefs der DDR  und der BRD, Willi Stoph mit Willy Brandt in Erfurt am 19. März 1970 ab.

Unsere Forderungen an die Bundesregierung waren dazu, dass

  1. die Oder-Neiße-Linie als endgültige Westgrenze der Volksrepublik Polen vertraglich fixiert werde,
  2. das Münchner Abkommen als für von Anfang an ungültig anerkannt,

(Mit diesem Abkommen musste 1938 die damalige Tschechoslowakei das Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten (WL))

  1. der Alleinvertretungsanspruch (der BRD gegenüber der DDR (WL)) (Hallstein-Doktrin) aufgegeben und
  2. eine Politik der Gleichberechtigung und der friedlichen Koexistenz mit der DDR konsequent verfolgt werde.

Wir forderten die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf, mit der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR den einzigen Weg einzuschlagen, der wirkliche „menschliche Erleichterungen“ bringt.

(Bonn, den 17. 3. 1970; privates Archiv)

Wir protestierten gegen Springer und speziell gegen den Chefredakteur von Bild am Sonntag, Peter Boenisch, und deren „Kriminalisierungskampagne gegenüber einer sozialistischen Opposition“. (Presseerklärung v. 1.02.1970; privates Archiv)

Der Vorstand arbeitete an der „Initiative Internationale Vietnam-Solidarität“ mit, die von 31 Organisationen getragen und von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten (u.a. Martin Niemöller, Erich Kästner, sowie den Professoren Abendroth, Bloch, Fetscher, Gollwitzer und Ridder u.a.) unterstützt wurde.

Nicht  zuletzt planten wir Kriegsdienstverweigerer zu unterstützen.

Hochschulpolitisch waren wir engagiert bei der Konzipierung eines Fernstudiensystems und in der Kommission der KMK für das „Fernstudium im Medienverbund“. Wir waren im Kuratorium der Hochschulinformationssystem GmbH (HIS) vertreten. (Meldung an das Bundesministeriums für Familie, Jugend und Gesundheit am 17.02.1970; privates Archiv)

Natürlich besuchten Studentenparlaments- und AStA-Sitzungen. Bei  diesen Gesprächen mit den Asten ging es neben viel (schein-) „revolutionärem“ Filibustern im Kern um die Frage, ob die Mitgliedsbeiträge der jeweiligen Studentenschaften an den VDS überwiesen würden. Wir versuchten ausgetretene Asten zum Wiedereintritt zu bewegen.

Seit der Hamburger MV im November bis zum Jahresende 1969 waren gerade mal 26.700 DM eingegangen. Wir verschickten über einen Anwalt Mahnbriefe für alle seit dem 31. März 1969 angefallenen Mitgliedsbeiträge. Die in die ADS eingetretenen Asten sollten damit gerichtlich gezwungen werden, die Beiträge, die sie dem VDS schuldeten, zu bezahlen. Diejenigen Asten, denen die Beiträge durch die Rektoren gesperrt wurden, sollten mit den Schreiben ein Dokument in die Hand bekommen, mit denen sie gegenüber ihrer Hochschulverwaltung unsere Beitragsforderungen geltend machen konnten. Den Asten, die den VDS weiterhin liquidieren wollten, wurde – ganz gezielt – mit dem Rechtsweg gedroht. Außerdem mussten fällige Beiträge bis zur Austrittsfrist eingetrieben werden.

In jedem Einzelfall wurde den Asten angeboten mit uns in Verhandlungen zu treten, da es nicht unsere Absicht sein konnte, örtliche Basisarbeit durch das Eintreiben von Beiträgen zu verhindern. Zum 15. März 1970 hatten immerhin 27 Hochschulen (wenigstens teilweise) ihre Beiträge abgeführt. An den drei Westberliner Hochschulen (FU, TU, PH) gab es nach dem neuen Hochschulgesetz keine verfassten Studentenschaften mehr. Gegen die Universitäten Frankfurt und Hamburg wurden im Einverständnis mit den jeweiligen Asten Zahlungsbefehle erlassen, da die Universitätsverwaltungen die Beitragskonten gesperrt hatten. Mit 4 größeren Hochschulen wurden Verhandlungen über Stundungen oder Rückführung von Geldern geführt. Unsere Vorstandszeit hat mit hohen Schulden begonnen und am Ende des Geschäftsjahrs war ein kleiner Überschuss  erwirtschaftet worden. Die Finanzierung des Verbandes erfolgte bis auf kleinere Einnahmeposten, wie z.B. die Abwicklung des „Hauses Berlin des VDS“, allein aus Mitgliedsbeiträgen.

Ein Gespräch mit dem AStA der TU München ist mir nachdrücklich in Erinnerung, da wurde ich nicht nur beschimpft, sondern sogar regelrecht verprügelt.

Der Hintergrund war folgender:

Die Studentenschaften waren (öffentlich-rechtliche) Gliedkörperschaften der Hochschulen und hatten eine „kameralistische“ Haushaltsführung, d.h. die Einnahmen und Ausgaben waren nach einzelnen Titeln qualifiziert angelegt. Die meisten Asten hatten in ihren Haushalten also den Titel „Abführung an überregionale Vertretungen“ oder „Mitgliedsbeiträge“ o. Ä. stehen. „Kameralistisch“, das heißt, die Asten konnten diese Mittel nicht für andere Zwecke als dem des ausgewiesenen Haushaltstitels verwenden. Also versuchten wir die AStA-Vertreter zu überreden, uns diese Mittel zu überweisen oder uns daraus wenigstens als Darlehen zu gewähren und wir versprachen – wie uns das die a.o. MV in Hamburg per Beschluss auferlegte – dieses Geld für konkrete Projekte vor Ort – häufig ging es um Druckmaschinen – zurück zu überweisen.

Diese Versprechen konnten vielfach überhaupt nicht oder nur zum Teil eingehalten werden, weil uns Forderungen ins Haus standen, z.T. mit vollstreckbaren Titeln; also mussten wir den Vollstreckungen abhelfen und die Forderungen aus den überwiesenen Beiträgen befriedigen. Das nahmen uns verständlicherweise manche Vertreter der Asten persönlich übel und das ging dann eben auch soweit, dass ich verprügelt wurde, weil nicht das (ganze) Geld aus den Mitgliedsbeiträgen zurückfloss. Anfänglich waren wir sogar guten Willens, die Gelder zurückzuerstatten, als wir aber erkannt hatten, dass wir damit den Konkurs vermeiden konnten, haben wir diese sicherlich nicht ganz ehrliche Methode teilweise auch bewusst eingesetzt.

Wir versuchten darüber hinaus die Einstellung der Bundeszuschüsse an den Verband rückgängig zumachen. In einem Vorstandsschreiben vom 31(!).12.1969 an den Minister im Bundeskanzleramt Horst Ehmke heißt es:

„Wir sind der Auffassung, daß die neue Regierung ihrem Selbstanspruch durch den sprachlosen Verweis auf unbegründete Entscheidungen des letzten von der CDU/CSU majorisierten Kabinetts nicht gerecht wird. Das damalige Verdikt steht in eindeutigem Widerspruch zu der Regierungserklärung. Wir möchten Sie daher zu einer alsbaldigen Entscheidung über die Wiederaufnahme der Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften auffordern.

Ein weiteres Schweigen in dieser Angelegenheit stellt unseres Erachtens eine politische Entscheidung gegen den Verband Deutscher Studentenschaften – und damit gegen den überwiegenden Teil der örtlichen Studentenschaften – dar. Der in München von den Jungsozialisten für den vds gefaßte Beschluß mag als Beispiel dafür gelten, daß nicht nur die Studierenden diese Entscheidung als Kriterium für die Einschätzung der von der neuen Regierung betriebenen Politik betrachten….“ (Privates Archiv)

 Erst drei Monate später, am 25. 3. 1970 befasste sich das Bundeskabinett mit der Förderung „eines studentischen Dachverbandes“ und beauftragte „das BFJG federführend alle Bestrebungen in geeigneter Weise zu unterstützen und Maßnahmen zu treffen, die den Studentenschaften helfen, einen Dachverband arbeitsfähig zu machen, der die Kräfte und Strömungen in der Studentenschaft repräsentiert und eine wirksame Interessenvertretung ermöglicht.“ (Privates Archiv)  Konkrete Zusagen an den VDS gab es jedoch nicht.

Schon zuvor, am 22. Januar 1970, hatte der VDS-Vorstand ein Gespräch mit Hans Matthöfer, damals Leiter der Bildungsabteilung der IG Metall. Am 19.2. 1970 gab es zusammen mit der BAK, der ADS, der WRK und dem Hochschulverband ein Gespräch mit dem Bildungspolitischen Ausschuss der SPD (u.a. mit Ulrich Lohmar, Günter Wichert). Das führte gleichfalls nicht zu einer eindeutigen Unterstützung des VDS.

Da ich der einzige „Jurist“ im Vorstand war, musste ich mich im Schwerpunkt auch um die anhängigen Gerichtsverfahren kümmern. Der SDS-VDS-Vorstand hatte zur Zeit seines Rücktritts 11 schwebende Verfahren hinterlassen.

Da ging es unter anderem um den Prozess gegen die Bundesregierung um die weitere Auszahlung der Zuschüsse. Prozessvertreter war Horst Mahler. Da die Akten im „sozialistischen Anwaltskollektiv Berlin“ verschwunden waren, konnte dieses Verfahren nicht weiter betrieben werden.

Ein Verfahren, das mich noch mich noch bis ins Frühjahr 1971 – also noch lange nach meiner Amtszeit – verfolgte, war die Klage, mit der Herbert Wehner und der Europa-Verlag die Herausgabe der vom VDS in der SDS-Vorstandszeit gedruckten Restexemplare und die entsprechenden Druckplatten eines Tagebuches des SPD-Politikers aus seiner Zeit als KPD-Mitglied im russischen und schwedischen Exils verlangten. Obwohl der Vorstand eidesstattlich versichert hatte, weder im Besitz der restlichen Exemplare, noch der Matrizen zu sein, sind die Vergleichsverhandlungen zunächst gescheitert. Julian von Eckart vom Vorgänger-Vorstand hatte die Druckplatten nicht an den gegnerischen Anwalt ausgeliefert und sich geweigert einen Offenbarungseid zu leisten.

Die „Revolutionäre“ des SDS-VDS-Vorstandes, die doch den Kampf für die Arbeiterklasse vorantreiben wollten, waren mit den Angestellten des Verbandes schlimmer als die schlimmsten Kapitalisten umgesprungen. Die Mitarbeiter wurden zunächst kaltgestellt, der Betriebsrat wurde blockiert, Betriebsversammlungen verboten und es wurden fristlose Kündigungen ausgesprochen.

Gegen die Vorwürfe und Entlassungen setzten sich einzelne Angestellte vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg zur Wehr. So wurde dem SDS-VDS-Vorstand unter Androhung der höchstzulässigen Geld- oder Haftstrafe untersagt, über Gabriele Witt und Norbert Günter Ehrlich  zu behaupten, sie „fühlten sich mehr den Bonner Ministerialbürokratien, dem CIA, dem BND und reaktionären Studentenorganisationen verpflichtet…und leisteten praktisch Spitzeldienste, betrieben Obstruktion…“ (studentische politik 7 – 1969 S. 52)

Es liefen mehrere Verfahren, bei denen es um Gehälter und fristlose Kündigungen von Angestellten oder um die Auszahlung von Überstundengelder ging. Sie wurden nach und nach eingestellt. Die Arbeitsverhältnisse mit Frau Grawe (der Buchhalterin), Frau Markmann (der Hausmeisterin) und Gaby Witt (einer Referentin) wurden wieder aufgenommen.

Der Vermieter das Bürohauses, Herr Vianden, ließ Gelder in Höhe von 70.000 DM für Miet- und Renovierungskosten arrestieren, von denen wir dann immerhin rd.  26.000 DM wieder frei bekamen. Wir mussten aus finanziellen Gründen zwei Etagen des Bürogebäudes räumen und an die Otto Benecke Stiftung abgeben, die sich damals vor allem um geflüchtete Studierende aus der DDR und Osteuropa, nach dem Bau der Mauer auch um Studenten aus Entwicklungsländern kümmerte. Aus SDS-VDS-Vorstands-Sicht tummelten sich in dieser Stiftung verschiedene „Spionageorganisationen“. (Erklärung der Bundesvorstände des SDS und VDS, Die Liquidierung des VDS, Mitte September 1969, studentische politik 7 -1969, S. 44ff.)

Außerdem wurde eine Klage des SDS-VDS-Vorstandes gegen den Bonner Generalanzeiger niedergeschlagen. Gegenstand war eine Behauptung der Zeitung, der VDS habe 224.000 DM ohne Belege ausgegeben.

Im Februar 1970 zählte der Vorstand des VDS 43 Mitgliedshochschulen, wobei bei 11 Hochschulen die Mitgliedschaft ungeklärt war. Ausgetreten waren im Haushaltsjahr 1969/70 49 Hochschulen. Es gab jedoch zu Beginn des Jahres 1970 wieder eine größere Zahl beitrittswilliger Asten.

Die gerichtlich untersagte Mitgliederversammlung

Von Donnerstag, dem 1. April, bis zum Samstag, dem 4. April 1970, sollte die 22. Ordentliche Mitgliederversammlung (OMV) in Göttingen in der Weender Festhalle (Ernst Falbusch-Str. 20-22) stattfinden. Die Einladung erfolgte fristgemäß per Post, dennoch erging am 12.3.1970 eine zweite Einladung, weil der Vorstand über Telefon erfahren hatte, dass angeblich nicht alle Anschreiben angekommen seien. In Göttingen waren insgesamt 37 der insgesamt 52 vom VDS-Vorstand  als Mitglieder betrachteten Studentenschaften anwesend. Noch während der MV traten 14 Hochschulen dem VDS bei.

Der an Organisationskraft stärker gewordene „Spartakus“ hatte umfängliche Anträge zur Hochschul- und Wissenschaftspolitik mit Forderungen nach einem „Leussink-Tribunal“, nach Kampagnen gegen den Numerus Clausus, nach Aktivitäten gegen „Kriegsforschung“ etc. vorgelegt. Es sollten Appelle zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR, Anklagen gegen die US-Aggression in Vietnam, Forderungen nach einem Verzicht auf Atomwaffen und Proteste gegen den Springer-Verlag und gegen die Pressekonzentration verabschiedet werden. Auch die von einem „rechten“ AStA geführte Studentenschaft der Uni Freiburg stellte eine Reihe von – durchaus als Provokation gemeinten – Anträgen u.a. ein Bekenntnis zu „einer freiheitlich Staatsordnung“ und die Forderung nach „einer demokratisch pluralistischen Willensbildung“, aber auch zu so „bürgerlichen“ Fragen wie nach einem Wegfall der sog. Verheiratetenklausel im Sozialrecht, wonach z.B. Kinderzuschläge wegfallen, wenn Kinder während der Berufsausbildung heiraten (im speziellen Fall studieren). Aus Freiburg gab es aber auch einen Antrag mit der Forderung nach Abschaffung von Studien- und Prüfungsgebühren.

„Wir eröffnen die 22. Ordentliche Mitgliederversammlung des VDS (lange Pause (WL))…..nicht“, so begrüßte der Versammlungsleiter die anwesenden etwa 200 Delegierten. Denn gegen diese MV erwirkte der Freiburger AStA, der am 14. Februar in die ADS eingetreten war, ohne allerdings vom VDS auszutreten, eine einstweilige Verfügung der Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin mit Datum vom 25. März 1970. (In Berlin hatte der VDS seinen juristischen Sitz.) Der AStA machte u.a. geltend, dass er die per Briefdrucksache versandte Einladung zur MV nicht fristgemäß 6 Wochen vor der MV erhalten habe und dass die Teilnehmerliste manipuliert sei. Dem Vorstand des VDS wurde „bei Vermeidung einer vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geldstrafe in unbegrenzter Höhe untersagt vom 1. bis 4. April eine ordentliche Mitgliederversammlung… durchzuführen.“ (Privates Archiv)

In der Not, wurde die Mitgliederversammlung in ein „Treffen von ASten“ umdefiniert, die Tagesordnung wurde „inoffiziell“ abgearbeitet und es wurde – mit einer Frist von 24 Stunden – eine außerordentliche Mitgliederversammlung für den folgenden Samstag, also dem 4. April einberufen. Auch gegen dieses Vorgehen beantragten die Freiburger eine einstweilige Verfügung. (Der Spiegel v. 06.04.1970 ) Zugleich wollten sie die Versammlung regelrecht erpressen; sie erklärten, dass der neuerliche Antrag auf eine einstweilige Verfügung von ihnen zurückgezogen würde, wenn die (oben erwähnten) Freiburger Anträge zum Selbstverständnis des VDS von der Versammlung akzeptiert würden. Das geschah nicht.

Das Gericht gab auch diesem Antrag statt. Diese Nachricht hatte ich vorab aus Berlin von einem Journalisten erhalten. Die Versammlungsleitung versuchte deshalb vorsorglich, den Zugang eines Gerichtsdieners zu verhindern, indem wir die Öffentlichkeit von der Versammlung ausschlossen. So hofften wir, die Mitgliederversammlung dennoch durchziehen und einen neuen Vorstand wählen lassen zu können. Doch am späten Abend erschien ein Gerichtsvollzieher mit der – wie sich erst später herausstellte –  Androhung einer Geldstrafe in unbegrenzter Höhe gegen den „Notvorstand“, falls die MV fortgesetzt würde. Der verdatterte Beamte wurde handfest aus der ja inzwischen nicht öffentlich tagenden Versammlung gedrängt. Zwischenzeitlich telefonierte ich mit unserem Berliner Anwalt Wolfgang Büsch. Der gab mir den Tipp den Justizbeamten nach einer Nachtzustellungsverfügung gemäß der Zivilprozessordnung zu fragen. Vor 4 Uhr morgens dürften nämlich solche Anordnungen nur mit richterlicher Zustimmung zugestellt werden. Ein solches Dokument hatte der arme Mensch natürlich nicht dabei. Ich forderte alle Umstehenden lautstark auf, bloß nicht das Schreiben in die Hand zu nehmen. In seiner Not warf der Beamte die Verfügung einfach auf den Boden. Ich stellte einen Stuhl darauf und bat Gerd Köhler (Später selbst vds-Vorstandsmitglied und von 1981 bis 2006 Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zuständig für den Hochschulbereich) sich auf den Stuhl zu setzen und das Schreiben zu bewachen, damit es bloß niemand „annahm“. Wir versuchten im Eilverfahren einen Vorstand zusammenzubekommen. Doch es gelang nicht, jedenfalls nicht bis 3 Uhr morgens, denn da erschien der Gerichtsvollzieher erneut und diesmal mit einer Nachtzustellungsverfügung durch einen Göttinger Amtsrichter. „Wir haben die deutsche Justiz unterschätzt. Wir haben nicht mit einem Amtsgerichtsrat gerechnet, der morgens um halb drei Uhr noch auf ist“, schreibt mir Horst Köpke von der Frankfurter Rundschau als Zitat zu (Frankfurter Rundschau v. 6.4.1970)

Die Versammlung musste abgebrochen werden.

Das anschließende gerichtliche Verfahren endete mit einem Vergleich: Der vds übernahm die Kosten des Verfahrens, der Freiburger AStA verzichtete auf gerichtliche Schritte gegen eine für den 24. und 25. April neu einzuberufende Mitgliederversammlung.

Zwischenepisode: Auf der Göttinger MV traf ich auch auf Gerhard Schröder, dem späteren Juso-Vorsitzenden und noch später, dem Bundeskanzler. Er hat mich bei einer Begegnung von sich aus auf diese Geschichte angesprochen und lachte sich immer noch kaputt über die juristischen Tricksereien, die wir damals veranstaltet hatten.

Die Delegierten waren selbstverständlich während der dreieinhalb Tage (und Nächte) nicht untätig. Weniger im Plenum, sondern eher im Hintergrund wurde heftig (und verbalradikal) um die zukünftige Linie des Verbandes „gemauschelt“.

Die sog. „Antirevisionisten“ (vom ehemaligen SDS, auch als „SDS-Schwanzisten“ beschimpft) und die „Marxisten-Leninisten“  (Anhänger der maoistisch orientierten KPD/ML), „Anarchosyndikalisten“ sowie die „Roten Zellen“ wollten ein „Minimalprogramm“ für den Verband, quasi als „Schraubenzieher“ im Dienste der Basis durchsetzen, während die „Revisionisten“ (Vertreter des SHB und des „Spartakus“) eher die Rolle einer „demokratischen Selbsthilfeorganisation“, also eine gewerkschaftsähnliche Funktion im Auge hatten.

Beide Seiten beschuldigten sich gegenseitig einer „Liquidationspolitik“. Die „Antirevisionisten“ warfen SHB und Spartakus vor, den VDS zu ihrer Plattform machen zu wollen, letztere wiederum warfen der SDS-Nachhut vor, den VDS nur „auspowern“ zu wollen.

Der noch amtierende „Notvorstand“ schlug einen Kompromiss vor. Es hieß im Vorstandsbericht zur „Funktion des vds“, dass der Verband weder eine „Avantgarde“-Funktion wahrnehmen, noch als „Kampfverband“ agieren und auch nicht die Rolle einer „weiteren Fraktion“ innerhalb der Studentenschaft einnehmen könne. Der VDS biete als überregionale Organisation die Möglichkeit Informationen vor allem zur Hochschulpolitik zu erlangen, die für die Arbeit vor Ort von wichtiger Bedeutung seien; der Verband könne so zur Fundierung der studentischen Kritik auf dem Bildungssektor beitragen. Für den VDS böten sich arbeitsteilig folgende Aufgaben an:

– Die überregionale Verbreitung der regionalen Projektbereichs- und Basisgruppen-Ergebnisse, als technische Funktion (ggf. als Verlag).

– Die inhaltliche und praktische Auseinandersetzung um das Bundeshochschulrahmengesetz und die Pläne des Fernstudiums im Medienverbund.

– Die Wahrnehmung der herkömmlichen Sozialaufgaben.

– Der Kampf für eine Verwissenschaftlichung der pädagogischen Ausbildung.

– Die Zusammenarbeit mit Ausländergruppen.

(vds press, MV-Ausgabe)

Dieses Minimalprogramm blieb nicht ohne Spott der „Anarchos“. Die Asten der Münchner Hochschulen brachten den Antrag für ein „Verbandslied des VDS“ ein:

„Rote Minimalhymne“

Es ist zu singen nach der Melodie des Liedes „Dem Morgenrot entgegen“

Dem VAU-DE ES entgegen
ihr roten Garden all!
über Moppen ohne Zahl
Herbei, Herbei und nehmt sie mit!
Die Druckmaschine sie will mit.
Wir sind die rote Garde
und woll`n den Apparat

Wir funktionalisieren
den ganzen Apparat
und mit den Moppen gründen wir
das Proletariat
Die Proletariat e.V.
Bleibt unser exclusiver Bau
Wir sind die….

Wir instrumentalisieren
die Instrumente all
Wir funktionalisieren
die Funktionen all.
Die Funktion instrumentalisiert
Das Instrument, das funktioniert.
Wir sind die….“

 

Bildquelle: Wikipedia, Holger Ellgaard  CC BY-SA 3.0 DE

 

Nachhutgefechte der 68er-Studentenbewegung Teil 1-5 (alle Teile auf einer Seite)

Nachhutgefechte der 68er-Studentenbewegung – Teil 1

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Wolfgang Lieb ist ein deutscher Jurist und Publizist. Nach dem Studium der Politik und Rechtswissenschaften an der FU Berlin, in Bonn und in Köln arbeitete er in der Planungsabteilung des Kanzleramtes in Bonn(Helmut Schmidt war Kanzler), wechselte als Leiter in das Grundsatzreferat der Landesvertretung NRW in Bonn, war Regierungssprecher des Ministerpräsidenten Johannes Rau und Staatssekretär im NRW-Wissenschaftsministerium. Zusammen mit Albrecht Müller war Lieb Mitherausgeber und Autor der politischen Website "NachDenkSeiten" und wurde mit dem Alternativen Medienpreis ausgezeichnet. 2015 gab er seine Mitherausgeberschaft wegen unüberbrückbarer Meinungsdifferenzen mit Müller über die redaktionelle Linie des Blogs auf. Heute arbeitet Wolfgang Lieb als freier Autor.


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