Kein Zweifel, innerhalb der Sicherheitsbehörden gibt es offenkundig rechtsextreme Netzwerke. Desgleichen in der Bundeswehr. Allein in Hessen ermitteln aktuell Staatsanwaltschaften in 37 Fällen gegen Polizistinnen und Polizisten, die unter Verdacht rechtsextremer Einstellungen und Handlungen stehen.
Die mit der Morddrohung NSU 2.O versehene Nachricht gegen die Fraktionsvorsitzende der Linken im hessischen Landtag konnte sich der Absender zum Beispiel -und alle notwendigen persönlichen Daten dafür- offenbar aus einem offiziellen Polizeicomputer holen.
Wie schon im Jahr 2018 musste Bundesinnenminister Horst Seehofer(CSU) daher in dieser Woche bei Vorlage des Jahresbericht 2019 des Bundesamtes für Verfassungsschutz erneut erklären, dass der Rechtsextremismus die „größte Bedrohung“ für die Sicherheit in Deutschland sei, die er zugleich „eine Schande für unser Land“ nannte. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassung Haldenwang wurde noch deutlicher, als er einen regelrechten Wettbewerb in der rechten Szene um einen Anschlag mit der höchsten Opferzahl ausmachte.
Mehr als 600 Haftbefehle gegen rechtsextreme Täter konnen zudem nicht vollzogen werden. Wieviele sich von ihnen daher in den Untergrund abgesetzt haben und auf den Tag X, warten, um den verhassten Rechtsstaat zu zerstören, lässt sich nur vermuten. Eine entsprechende Diskussion findet sich seit Monaten auf rechtsextremen Seiten im Netz.
Auch in der Bundeswehr wurde das Kommando Spezialkräfte (KSK) als rechtsextrem enttarnt. Ein Bataillon des Kommandos wurde von der Verteidigungsministerin bereits aufgelöst. Die Medien behielten dennoch den Begriff „Elite-Einheit der Bundeswehr“ bei, als über die rechtsextremistische Entwicklung des Kommando Spezialkräfte berichtet wurde.
Seehofer sollte daher erkennen, dass Polizei und Justiz und die Bundeswehr ein eigenes Interesse daran haben müssten, sachlich und kompetent zu untersuchen, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß in ihren Reihen rassistische, antisemitische oder rechtsextreme Haltungen zu finden sind. Wer einen Eid auf die Verfassung leistet, kann jedenfalls nicht zugleich Mitglied in einer rechtsextremen Partei oder in einer neonazistischen Organisation sein oder dafür eintreten. Er würde den Schwur auf die Verfassung brechen, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen, was Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist.
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