Neues vom Philosophen David Richard Precht. Im Handelsblatt (16.Juni) warf er einen kurzen Blick auf die Corona-Zeit und fand: „Angesichts von derzeit wenigen Hundert Menschen, die in Deutschland wirklich mit Corona zu kämpfen haben, muss man sich schon überlegen, wie weit man das gesamte öffentliche Leben weiterhin so einschränken sollte.” Und: Man habe “ganz offenkundig in Teilen überreagiert”. Die Stichworte lauten: Ist doch gar nicht so schlimm, weil´s nur einige hunderte sind. Und das zweite lautet: Staat halt dich endlich raus. Mal schauen, ob diese „Stichworte“ etwas taugen.
Ich lese mit ihm in der Süddeutschen Zeitung vom 30. März 2020, in einem Text der tüchtigen Kristiana Ludwig: „In einem Heim im Kölner Stadtteil Chorweiler leben 24 Menschen. 14 von ihnen sind mit dem Coronavirus infiziert, mehrere Mitarbeiter erkrankt. Eine Bewohnerin starb bereits an der Lungenkrankheit, und auch die anderen Patienten sind besonders gefährdet, dass Covid-19 bei ihnen schwer verläuft, denn sie alle gehören zur Risikogruppe. In dieser Einrichtung leben keine alten Leute, hier wohnen Menschen mit Behinderungen. Und weil das so ist, stehen ihre Betreuer jetzt vor außergewöhnlich großen Problemen. Während für Altenheime in den vergangenen Wochen Schutzkonzepte entstanden sind und Pflegekräfte auf Atemschutzmasken vom Staat hoffen können, sind Behinderteneinrichtungen im Moment überwiegend sich selbst überlassen.“
Und mit Blick auf eine Gruppe unter den Menschen mit Beeinträchtigung: „Maria del Pilar Andrino ist Ärztin, sie leitet in Essen ein Gesundheitszentrum für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Sie sagt, dass nicht nur die Menschen, die körperlich behindert sind und Probleme mit ihrem Herzen oder ihrer Lunge haben, besonders von dem Coronavirus bedroht sind, sondern auch etwa diejenigen mit Trisomie 21. Sie hätten schon in normalen Zeiten eine höhere Wahrscheinlichkeit, „intensiver“ an Infekten zu erkranken und in die Klinik zu müssen.“
Derzeit geht es im Deutschen Bundestag um einige Zehntausend Menschen mit schwersten Einschränkungen und selbstverständlich mit denselben Rechten wie der Philosoph Precht und der Moderator Plasberg, Trainer Klopp und Virologe Drosten. Es geht um diejenigen, die künstlich beatmet werden müssen beziehungsweise eine Beatmungskanüle in einem künstlich geschaffenen Zugang stecken haben und die der Intensivpflege bedürfen. Rund 19 000 werden daheim oder in einer Wohngemeinschaft – also ambulant – gepflegt, weitere 3500 in stationären Einrichtungen. Das sind ein paar mehr als wenige hundert.
Mit einem Intensivpflege-und Rehabilitationsstärkungsgesetz –IPReG will die Bundesregierung nun den gesetzlichen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege und auf gesundheitliche Rehabilitation neu organisieren. Das ist ein lobenswertes Projekt. E soll schnell, noch vor der Sommerpause des Parlaments Gesetz werden.
Der Entwurf hat die Ablehnung durch die Verbände und Einrichtungen der behinderten Menschen provoziert. Der Bundesgesundheitsminister und große Teile der Koalition aus CDU, CSU und SPD kalkulieren nämlich eine Verletzung
- des in der Behindertenkonvention der UNO und
- im Bundesteilhabegesetz verankerten
Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen ein. Sie wollen die Entscheidung darüber, ob ein künstlich beatmeter schwerstbehinderter Mensch daheim und/ oder in einer Wohngemeinschaft oder andererseits in einer stationären Einrichtung versorgt wird, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen überlassen. In strittigen Fällen soll der entscheiden und nicht der Betroffene. Der VdK, die Lebenshilfe, die Organisationen der von Schlaganfällen betroffenen Menschen, am Gehirn Geschädigte sowie die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt haben protestiert. Ein Gesetz für zehntausende, dass das Selbstbestimmungsrecht verletzt – das kann doch nicht sein!
Kassenvertreter machen Kosten geltend. Unterbringung und Versorgung daheim, das sei teurer als in der Beatmungs-Station. Und überdies müsse auch daheim beim Menschen mit dem Beatmungsgerät die höchste Qualität gelten, daher dürften dort nur Fachkräfte tätig werden.
Die Kritiker des Entwurfs halten all das für überwindbar. Daran sollte die Selbstbestimmung nicht scheitern. So keimte schließlich ein böser Verdacht beim VdK „Es darf nicht sein, dass intensivpflegerische Versorgung nur noch dann zu Hause stattfindet, wenn die Medizinischen Dienste der Krankenkasse nach eigenem Gutdünken so entscheiden.“ Man wolle wohl die Corona-Krise missbrauchen, indem im Schnellverfahren ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz durchgepeitscht werde. Ein wenig Unterstützung von Precht und anderen, die sich nun zu Wort melden, würde von den Behindertenverbänden gewiss nicht zurückgewiesen.
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'Rücksicht, Toleranz und Respekt fällt in Corona-Zeiten auch so manchem Philosophen schwer' hat keine Kommentare
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