Es gibt Ämter, die eignen sich wenig für eine öffentliche Diskussion, dazu zählt das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes.
Der Verfassungsschutz soll den Staat vor verfassungsfeindlichen Unterwanderungen schützen. Dafür liefert er Informationen an die Exekutive, die nicht in der Öffentlichkeit zu finden sind. Das Amt verlangt Verschwiegenheit.
Begleitung einer öffentlichen Diskussion durch die Präsidenten schadet daher der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes.
Wenn Maaßen anderer Meinung ist als die Bundeskanzlerin, steht ihm der Dienstweg offen. Alles muss seine Ordnung haben. Der Staat ist kein Spielplatz für Chaoten und der Verfassungsschutz kein Übungsgelände für Eitelkeiten seines Präsidenten.
Wenn Maaßen Behauptungen aufstellt, muss er sie beweisen können. Das gehört zu den Mindestbedingungen seiner Amtspflichten. Maaßen hat sich selbst disqualifiziert. Für Vermutungen sind Stammtische zuständig. Es reicht: Maaßen muss zurücktreten.
Quelle: Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme via Wikipedia, CC BY-SA 3.0 DE