Die Entlastung soll einmal für Erwachsene gelten, deren Einkommen herangezogen wird, weil Kind oder auch ein Partner Eingliederungshilfe erhält. Das Behindertenrecht ist während der vergangenen Jahre so umgebaut worden, dass physisch oder mental eingeschränkte Menschen gute Chancen haben, sich in der Gesellschaft zurecht zu finden und sich zu integrieren. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Eingliederungshilfe.
Zweitens soll Entlastung geschaffen werden, wenn Angehörige herangezogen werden, um stationäre Pflege mit zu finanzieren. Mittlerweile wird der Heimaufenthalt von fast einem Drittel der Pflegebedürftigen durch das Sozialamt mitfinanziert.
Künftig sollen nur noch diejenigen herangezogen werden, deren Einkommen jenseits von 100 000 € im Jahr liegt. Das Familien-Bruttoeinkommen lag 2017 im Durchschnitt nach Angaben des statistischen Bundesamtes – Einkommen aus unselbständiger Arbeit, selbstständige Arbeit und Vermögen eingerechnet – bei etwa 58 000 und das Familiennettoeinkommen bei durchschnittlich 40 000 €. Es sind, was man nicht oft genug sagen kann, Durchschnittswerte.
Man kann sagen: Der künftig Betroffene gehört zu denen, die in der Regel materiellen Spielraum haben, um Beitrags- und/oder Steuerzahler zu entlasten.
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