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Jetzt herrscht Klarheit: AfD ist verfassungsfeindlich – Erste Rufe nach einem Verbotsverfahren

Alfons Pieper Von Alfons Pieper
2. Mai 2025
Grundgesetz

Jetzt steht es fest: Der Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem ein. Die AfD also verfassungsfeindlich. Die Angst geht um bei den Weidels und Chrupallas, dass sie verboten werden könnten. Deshalb ihre laute Reaktion, als wären sie Opfer. Das Schema könnte nun nicht mehr funktionieren. Sie wären die Täter, die die Verfassung brechen, die Feinde, die unser System abschaffen wollen, die Demokratie mit all ihren Freiheiten und der Würde des Menschen, gegen die sie verstoßen mit ihrem Hass auf Fremde. Rufe nach einem Verbotsverfahren werden lauter. Als erster führender Unions-Politiker hat der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, gefordert, jetzt „zügig“ ein Verbotsverfahren einzuleiten. Günther ist ein Kopf der Christdemokraten, er hat Einfluss.

Für die SPD erklärt der Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner, jegliche Normalisierung der AfD als Partei sei gescheitert. „Wir müssen alle Möglichkeiten der Verfassung nutzen, um die Demokratiefeinde zu bekämpfen.“ Wo bleibt eigentlich Jens Spahn, der künftige Unions-Fraktionschef, der kürzlich noch großspurig davon gesprochen hatte, die AfD wie eine normale Oppositionspartei zu behandeln und sie in Ausschüsse zu wählen und zu deren Vorsitzenden? Wie Stegner äußert sich der Grünen-Politiker Anton Hofreiter. Er sieht mit dem Gutachten der  Verfassungsschützer „den endgültigen Zeitpunkt“ gekommen, die AfD zu verbieten. „Unser Grundgesetz verpflichtet uns“, betont er. Dagegen behaupten die AfD-Führungsleute Alice Weidel und Chrupalla, das Gutachten des Verfassungsschutzes seit politisch motiviert.

Mit dem Urteil des Verfassungsschutzes ist ein Verbotsverfahren, das der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beschließen und an das Bundesverfassungsgericht zwecks Prüfung richten können, nicht entschieden. CSU-Chef Markus Söder begrüßt die Entscheidung zwar, spricht von einem „finalen Weckruf“, betont, für Demokratiefeinde dürfe es keine Toleranz geben, die Brandmauer stehe, man werde die AfD mit Inhalten und guter Politik bekämpfen. Zum Verbotsantrag äußert er sich nicht. Sein bald dafür zuständiger Bundesinnenminister, Alexander Dobrindt, ein Vasall des Chefs in München, ist nicht zu vernehmen. Dass ihn das Geschehen beschäftigt, davon kann man ausgehen. Aber Dobrindt, sonst sprachmächtig, hält sich zurück. Der nur noch geschäftsführende Kanzler Olaf Scholz warnt wie gewohnt vor einem übereilten Schritt. Ob das jemand interessiert? Scholz ist noch da, aber weg von der Macht. Klar dürfte sein, dass die Auseinandersetzung mit  der AfD eine andere Bedeutung bekommen wird.

Die Stunde der Demokraten

Ob die neue schwarz-rote-Regierung ein solches Vorhaben möglichst zügig anpackt, wie das Ministerpräsident Günther gefordert hat, ist eher fraglich, weil möglicherweise zunächst andere Themen angepackt werden, Wirtschaft, Migration, Trump und die Zölle, Europa, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, die Bundeswehr. Aber das Thema ist in der Welt und kann nicht durch Nichtbeachtung erledigt werden., Dafür werden schon die Autoren des Verbotsantrags der letzten Legislaturperiode sorgen. Der Antrag unter der Federführung des CDU-Politikers Marco Wanderwitz- der frühere Ost-Experte der Regierung- gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an-hatte 120 Mitstreiter aus allen demokratischen Fraktionen, der wurde aber nicht zur Abstimmung gestellt.  Er müsste jetzt neu angepackt werden, so sieht es die Geschäftsordnung vor, einige Autoren sind schon dabei, ihre alten Forderungen neu zu stellen. Und Wanderwitz mahnt auch zügiges Handeln an, für ihn gehört die AfD längst verboten.

Mit der Hochstufung der umstrittenen AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ wird die Auseinandersetzung mit der AfD nunmehr schärfer werden, weil es bisher immer hieß, die Partei sei in Teilen rechtsextremistisch, wie zum Beispiel in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, bundesweit hatte der Verfassungsschutz sie aber als „Verdachtsfall“ eingestuft. Das ist nun vorbei, jetzt wird man die AfD in der politischen Auseinandersetzung als verfassungsfeindlich angreifen. Manche Wählerinnen und manche Wähler werden es sich zukünftig gut überlegen, ob sie einer solchen Partei ihre Stimme geben können, einer Partei, die unsere Demokratie zerstören, aus der Europäischen Union ausscheiden und aus dem Euro aussteigen will. Ein rassistischer Volksbegriff ist Mainstream der Partei. Sie verbindet ihn  mit politischen Zielsetzungen und Handlungen wie der Forderung nach millionenfachen Abschiebungen. Mit der Hochstufung ist nicht unmittelbar verboten, dass Beamte, die in der AfD Mitglied sind, für sich Nachteile in Kauf nehmen müssen. Sie dürfen in der Partei bleiben, sollten sie sich allerdings öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung äußern, müssen sie mit Folgen rechnen. Die Luft wird dünner für die AfD, weil durch den Entscheid des Verfassungsschutzes die Beobachtung ihrer Mitglieder und Funktionäre genauer, schärfer vorgenommen werden, weil Verfassungsschützer sich einschleichen werden in die Reihen, ihre V-Leute werden eindringen in die AfD-Kreise. Und dann kann es brenzlig werden.

Die Radikalisierung der Partei 

Die AfD hat sich seit ihrer Gründung Zug um Zug radikalisiert. Der völkisch-nationalistische Flügel hat eher moderate Kräfte wie Bernd Lucke und Frauke Petry verdrängt. Die Fraktionsvorsitzende Weidel hat kürzlich selber in der Bundestagsdebatte den rechtsextremen Kampfbegriff Remigration mehrfach betont. „Dann ist es eben  Remigration…“Remigration bedeutet nichts anderes als Deutsche mit Migrationshintergrund aus Deutschland rauswerfen zu wollen. Deshalb reden AfD-Politiker auch von Passdeutschen, von Umvolkung, Messermigranten, um ihre Abneigung zu Muslimen klar zu machen. Sie missachtet die Religionsfreiheit  und tritt das Menschenwürde-Gebot mit Füßen. Dass rechte Gewalt in den letzten Jahren zugenommen hat, hat auch mit dem Aufstieg der AfD zu tun.  Der Mörder von Walter Lübcke(CDU) war Wahlkampfhelfer und spendete an die AfD.

Es stimmt ja, besser wäre es, die AfD politisch so zu stellen, dass sie an der Wand steht, inhaltlich nackt, weil sie so gut wie keine Argumente hat außer Polemik. Sich mit ihr inhaltlich zu duellieren, macht wenig Sinn. Sie weicht dem aus, indem sie entsprechende Fragen einfach mit ihren eingeübten Sprüchen beantwortet.  Aber sollen wir abwarten, bis die Demokratie scheitert, Gerichte nicht mehr respektiert werden und das politische System umgebaut wird? Wollen wir warten, bis wir Trumpsche Verhältnisse haben, ein Amerika ohne Demokratie, wo der Präsident per Dekret entscheidet, weil er einen Deal machen will? In Umfragen liegt die AfD mit der CDU mal gleichauf oder knapp dahinter, aber weit vor der SPD und den Grünen sowieso. Einen Verbots-Antrag zu stellen, würde zunächst das Land polarisieren. Das müssen wir aushalten, wir müssen gegenhalten. Vor allem müssen alle Demokraten im Bundestag sich einig sein in dem Vorhaben, das dann bis ins Kleinste formuliert werden muss. Ohne Widerspruch. Der Verbots-Antrag muss ein Ja zum Inhalt haben, kein Aber der Bedenkenträger. Die besten Juristen werden mitformulieren. In Karlsruhe muss deutlich werden, dass hier alle Demokraten des Bundestages an einem Strang ziehen: Christdemokraten, Christsoziale, Sozialdemokraten, die Grünen, die Linke. Da darf kein Blatt Papier zwischen die Parteien passen. Es muss die Stunde der Demokraten werden. Denn darum geht es. Unsere Demokratie, über die sich die AfD nur höhnisch und abwertend äußert, gilt es zu verteidigen gegen die Feinde. Es ist das, was Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mehrfach gefordert hat, die wehrhafte Demokratie, die nicht selbstverständlich ist, sondern von den Demokraten verteidigt werden muss.

Es stimmt, die AfD ist jetzt gefährlicher denn je. Statt 76 sind es heute 152 Mitglieder im Reichstag. Gerade deshalb ist ein Verbots-Verfahren geboten. „Wir wollen uns unser Land und unser Volk zurückholen“, hat Alexander Gauland gesagt, einer der Gründer der verfassungsfeindlichen AfD. Gauland und Co wollen die Ausgrenzung all jener, die ihrer Ansicht nach nicht zum Volk gehören. Dem steht gegenüber die Würde des Menschen, aller Menschen gleich welcher Religion, Herkunft, Geschlecht, Farbe. Einer wie Gauland lehnt das Deutschland des Grundgesetzes ab.

Und wie über die Erinnerungskultur herziehen? Gerade in diesen Tagen werden wir daran erinnert an das Ende des Dritten Reiches, an das Ende des Hitler-Terrors, an die Befreiung der Konzentrationslager von Auschwitz über Buchenwald bis hin zu Dachau, an das Ende des von den Nazis verursachten Weltkrieges mit bis zu 60 Millionen Toten. Schlussstrich drunter, einfach vergessen? Nein, nie wieder ist jetzt, haben Hunderttausende schon vor Monaten gefordert, wir fordern es weiter. Und fordern ein einiges Europa, das sich wehrt gegen Russlands Putin, ein Europa, das aufrüstet und Frieden will.

Das Erbe des Sozialdemokraten Carlo Schmid

Der große Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der Verfassungsväter, hat nach der Verabschiedung des Grundgesetzes gefordert, „Intoleranz denen gegenüber, die die Demokratie missbrauchen, um sie umzubringen“. Es besteht Handlungsbedarf. Weil die AfD eine Schande ist für Deutschland, eine demokratisch gewählte Partei ohne Demokraten. Der SZ-Kolumnist Prantl , einstiger Ressortchef Innenpolitik der großen früher linksliberalen Zeitung, Jurist, warnt vor der AfD. „Dort sitzen Abgeordnete, die über Hitler und die SS verharmlosend  und freundlich reden, dort sitzen Abgeordnete, die gern die alten Nazi-Lieder singen, die sich als das freundliche Gesicht der NS bezeichnen und den demokratischen Freisler geben wollen.

Dort sitzen Leute, die NS-Propaganda verbreiten, dort sitzen Leute, die über das multikulturelle Schlachthaus Deutschland geifern und die millionenfache Remigration fordern.“ Sie sitzen dort und „nutzen die Demokratie , um sie auszuhöhlen und ihr maximal zu schaden“.  Sie fordern den alten SPD-Fraktionssaal namens Otto Wels, benannt nach dem SPD-Chef, der 1933 die berühmte Rede gegen Hitlers Ermächtigungsgesetz gehalten hat: „Freiheit und Leben können Sie uns nehmen, die Ehre nicht.“ Und die SPD stimmte als einzige Partei mit Nein. Und heute will die AfD diesen Saal und den Namen, reklamiert ihn als Arbeiter und Widerständler für sich. „Das ist unverschämt“, sagt Prantl. Er hat Recht. Aber so ist die AfD. Gegen diese AfD keinen Verbotsantrag zu stellen, „ist eine schandbare Unterlassung“, schreibt Prantl. „Unterlassene Hilfeleistung, wenn Demokraten die Demokratie verhungern lassen.“ Ja, für die Mütter und Väter des Grundgesetzes war das Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei wichtig, gar eine Pflicht der Verfassungsorgane, „in einer Konstellation, wie sich jetzt im Bundestag zeigt, den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.“

Ein Verbotsantrag ist ein riskanter Weg, aber er ist richtig. Abzuwarten, bis die Demokratie kaputt ist, zerschlagen von ihren Feinden, ist keine Option. Eines sollte passieren: das Gutachten muss veröffentlicht werden. Dann kann sich jeder ein Bild machen. Anderes wäre eine falsche Geheimniskrämerei, die nur den Falschen hilft.

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