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Öffentliche Meinungsbildung – damals und heute

Jürgen Brautmeier Von Jürgen Brautmeier
9. Februar 2024
Smbolbild Digitale Medien und Social Media

In den 1960er Jahren gab es wiederholt heftige Debatten über die Wiedereinführung der Todesstrafe, insbesondere dann, wenn es aufsehenerregende Morde gegeben hatte. Durch das Grundgesetz war die Todesstrafe zwar 1949 abgeschafft worden, aber eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung war für ihre Wiedereinführung. Im Spiegel konnte man nachlesen, dass im Februar 1961 immerhin 63 Prozent der Befragten generell für die Todesstrafe eintraten, weitere 14 Prozent wollten sie auf einzelne, nämlich schwerste Verbrechen beschränkt wissen. Nur acht Prozent lehnten sie ab. Der Rest war unentschieden. Umso bemerkenswerter ist die Haltung des damaligen Redaktionsleiters der Neuß-Grevenbroicher Zeitung (NGZ). Im August 1961 war in einem Wäldchen südlich von Neuss ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle von einem flüchtigen Mörder erschossen worden. Der nordrhein-westfälische Innenminister Josef Hermann Dufhues (CDU) forderte unmittelbar danach die Wiedereinführung der Todesstrafe. In einem mit dem Kürzel „Sz.“ gekennzeichneten Kommentar konnte man daraufhin in der Rubrik „Streiflichter“ der NGZ eine Meinungsäußerung lesen, die in ihrer Deutlichkeit nichts zu wünschen übrigließ und ein Schlaglicht auf die Emotionalität der Debatte warf. Dieser Kommentar, der fast einem Wutausbruch gleicht, lässt im Übrigen auch die unerledigte Auseinandersetzung mit der NS-Zeit erkennen:

„Entgegen der landläufigen Meinung über die Abschreckungswirkung der Todesstrafe weißt Bernhard Düsing in seinem bekannten Buch über die „Abschaffung der Todesstrafe“ anhand von Statistiken aus Ländern mit und ohne Todesstrafe vor und nach ihrer Abschaffung nach, daß die Todesstrafe auf die Mordkriminalität keinen Einfluss hat. Gewisse Kreise gehen nun noch weiter und führen zum „Beweis“ ihrer Behauptung an: „Das wäre nach 1933 nicht passiert.“ Jedoch nichts ist törichter als eine solche Behauptung. Denn – abgesehen davon, dass damals sogar Mordserien nachweislich offiziell verschwiegen wurden – damals brauchten die Verbrecher und Mörder gar nicht erst in der Dunkelheit zu arbeiten. Sie waren in Amt und Würden und konnten sich maßlos austoben, in Konzentrationslagern, bei Erschießungen „auf der Flucht“, in Gestapokellern usw. usw.; ihr höchster Chef deckte sie von Staats wegen als der Obermörder und machte die Gewalttat zum Gesetz. Heute leben wir gottlob wieder in einem Rechtsstaat, und Gewaltverbrechen bilden, erst recht gegenüber dieser rechtlosen Zeit, die Ausnahme. Was natürlich nicht daran hindern darf, alles daran zu setzen und alles dafür zu tun, den Staat und seine Bürger gegen diese Ausnahmen so weit wie möglich zu sichern und begangene Gewaltverbrechen drakonisch – lebenslänglich ohne Aussicht auf Freilassung – zu bestrafen.“

Der Verfasser dieser Zeilen war der Journalist Josef Schmitz (1906-1998). Er stammte aus Köln, wo er vor dem Zweiten Weltkrieg bei der Kölner Volkszeitung seine journalistische Laufbahn begonnen hatte. In der NS-Zeit galt er als politisch unzuverlässig, musste zur Wehrmacht und arbeitete nach dem Krieg beim Rheinischen Merkur, der Rhein-Zeitung und den Düsseldorfer Nachrichten, bevor er 1949 Redaktionsleiter der Neuß-Grevenbroicher Zeitung wurde. Diese Funktion bekleidete er bis zum Jahr 1971. Sein Kommentar zur Wiedereinführung der Todesstrafe ist ein Musterbeispiel für mutigen und meinungsstarken Journalismus. Und die NGZ war die lokal führende Zeitung mit hoher Auflage, weshalb der Kommentar von Josef Schmitz eine große Zahl von Lesern gehabt haben dürfte.

Aber was kann uns das heute sagen?

Die Meinungsbildung in der Bevölkerung hängt stark von den Medien ab und der Art und Weise, wie diese kontroverse Themen behandeln. Vielleicht ist die politische Fragmentierung der Gesellschaft und damit verbunden der Medienlandschaft heute auch deshalb so ausgeprägt, weil es keine journalistische Profilierung mehr gibt, wie wir sie früher kannten und wofür Josef Schmitz stand. Stattdessen haben vor allem im Rundfunk, der eine besondere Rolle als Medium und Faktor öffentlicher Meinungsbildung spielt, laute Talkshows Überhand genommen, die mehr zur Polarisierung denn zur Versachlichung von Debatten beitragen. Kontroverse Themen werden in vielen Medien zu oft populistisch aufgeheizt und meinungsstarke professionelle Journalisten auf Grund ihrer Haltung sehr schnell in Schubladen einsortiert. Gab es in der publizistischen Landschaft lange Zeit so etwas wie Leitmedien, so wird das Wort heute schon fast unter der Rubrik Mediengeschichte abgehandelt. Die NGZ war in ihrer Region ein solches Leitmedium.

Die Qualität unserer politischen Debattenkultur hängt nicht zuletzt neben kompetenter Berichterstattung auch und besonders von sie begleitenden profilierten Meinungsäußerungen ab.  Bei uns gibt es auf der nationalen ebenso wie auf der regionalen und der lokalen Ebene durchaus noch Zeitungen, Zeitschriften oder Rundfunksendungen, die einen starken Einfluss auf die öffentliche Meinung haben. Das hängt natürlich auch von der jeweiligen Reichweite des Mediums ab und vor allem von den Journalisten, die berichten und kommentieren und damit einen gewichtigen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen können. Durch das Aufkommen der sogenannten sozialen Medien hat sich dieser Einfluss aber massiv abgeschwächt bzw. verlagert. Die nachlassende Bindung an traditionelle Medien und die schiere Flut der Informationen im Netz haben dazu geführt, dass viele Meinungsbildungsprozesse ungeordnet verlaufen, weil die professionelle Einordnung fehlt. Das journalistische Handwerkszeug beherrschen zu wenige der Meinungsmacher im Netz. Nicht umsonst heißen sie und nennen sie sich selbst Influencer, was zum Ausdruck bringt, dass es um Meinungsmache geht, und zwar um unterschwellige Meinungsmache und damit gezielte Beeinflussung. Dabei bleiben Aufklärung, Hintergrund und Transparenz bei der Einordnung leider zu oft auf der Strecke. Ein Kommentar wie der von Josef Schmitz würde heute sehr schnell verpuffen, weil die Zeitung nur noch einen viel kleineren Teil der Bevölkerung als früher erreicht. Er würde aber in den elektronischen Kommentarspalten der Zeitung und in den sozialen Medien einen Shitstorm auslösen und seinen Autor zur Zielscheibe rechtsradikaler Diffamierung machen. Kein Wunder, dass sich das kaum noch ein Journalist antut.

 

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Tags: InfluencerJournalismusMeinungsbildungShitstormSoziale MedienWiedereinführung der Todesstrafe
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Comments 1

  1. S. Freiberg says:
    2 Jahren ago

    Bin KEIN Ultraligiöser aber nach Napoleon und Hitler sind die „sozialen Medien“ der dritte Antichrist. Das ist schon lange vor dem Internetzeitalter vorhergesagt worden. Alle drei zeichnen sich durch besonders dunkle Zeiten aus, die die Menschheit in Chaos, Hass und Krieg führten. Am Ende könnte der dritte Antichrist die Menschheit in den Untergang führen, z.B. durch einen atomaren Holocaust oder einen nahezu globalen “ Bürgerkrieg „, der das zivilisierte Leben den Gar aus macht. Das einzige was da hilft sind nicht nur halbherzige Regeln, sondern ein Verbot solcher “ sozialen Medien “ und der Beschlagnahme der Vermögen, die davon profitierten. Ist ja sogenanntes „Blutgeld“. Die Redelsführer müssen nach Vorbild der nürnberger Prozesse hart bestraft werden. Schon jetzt ist es nachweisbar, dass es ohne Facebook und co kein so starken Trump gegeben hätte und hierzulande die AFD kaum halb so stark, wie derzeit.

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