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Die Grundrente – Mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine Erwiderung auf Christoph Butterwegge.

Klaus Vater Von Klaus Vater
26. Februar 2020
Die Grundrente – Mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine Erwiderung auf Christoph Butterwegge.

Christoph Butterwegge ist gewiss das vom unvergessenen Rudi Carrell gesungene Lied bekannt: „Wann wird es endlich wieder Sommer, ein Sommer, wie“ und so weiter. Eine Zeile im Lied lautet: „…Denn schuld daran ist nur die SPD- he he he.“

Wenn´s Texte von Christoph Butterwegge zu lesen gibt, fällt mir stets diese Liedzeile ein. Denn schuld daran ist nur die SPD hätte auch über Butterwegges Text zur Herleitung der Grundrente stehen können.

Christoph Butterwegge hat den Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung nicht begriffen. Es ist ein

  • Überwiegend beitragsfinanziertes,
  • als Umlage-System funktionierendes (kommt rein- geht raus, bis auf eine Rücklage)
  • vom Staat garantiertes,
  • mittlerweile mit gut 25 Prozent durch die Steuerzahlenden subventioniertes System.

Es ist der größte Batzen und der markanteste Teil der Umverteilung, die sich bekanntlich auf die gesamte Wertschöpfung bezieht. Und damit unterliegt die deutsche Rentenversicherung Bedingungen, die sie selber nicht setzt. Das sind:

Ausreichende Arbeitsproduktivität und ausreichende Beschäftigung; ein stabiler und wirksamer Mechanismus, der Verteilungsspielräume zu nutzen weiß; ergiebige Steuereinnahmen, eine veränderungsbereite Gesetzgebung auf der Grundlage reformfreudiger Fraktionen.

Davon ist in Butterwegges Text nichts zu finden. Es ist sein fundamentaler Fehler, die Renten-Realität aus dem verteilenden System selbst zu erklären. Und da er weiß, „was sich links gehört“, übersieht er geflissentlich, dass die Renten auf den beschriebenen Bedingungen basieren und dabei vor allem auf Bereitschaft wie Fähigkeit, höhere Löhne und Gehälter zu erstreiten. Man hat ja im Zweifel jemanden namens SPD, dem man in den Sack stecken kann.

Das alles lässt sich sehr unschön durch das erläutern, was Christoph Butterwegge angibt: Die jetzt vom Kabinett beschlossene Grundrente, schrieb er, sei eine „Minimallösung für ein Problem, das diese Partei durch Deregulierung des Arbeitsmarktes (Hartz-Gesetze), Teilprivatisierung der Altersvorsorge (Riester-Reform) und Absenkung des Rentenniveaus (von 53 Prozent um die Jahrtausendwende auf 48 Prozent heute) selbst herbeigeführt hat.“

Das ist nun schlicht und einfach gelogen, beziehungsweise in nahezu unerträglicher Weise ideologisch aufgeladen.

Beispiel Rentenniveau. Schaut man sich die Entwicklung des Rentenniveaus an, stellt man fest: Das Rentenniveau vor Steuern und nach Abzug einer durchschnittlichen Größe für die Sozialabgaben ist seit 1990 fast stetig gesunken ist; und zwar von 55,1 Prozent 1990 über 52,9 Prozent 2000 auf 48,2 Prozent 2018. Seine Aussage hierzu ist unvollständig, irreführend und nach meiner Auffassung bewusst falsch abgefasst.

Beispiel Rentenerhöhungen und Riesterrente: Die Rentenerhöhungen – in Brutto gemessen, weil 1992 ein Änderung der Anpassung wirksam wurde (Netto- statt Bruttoanpassung) – sackten ab dem Jahr 1995 und nicht erst nach 1998 oder 2004. Damals fiel die Rentenpassung von 3,4 v.H. (1993) auf 0,5 v.H. 1994. 1998 betrug die Rentenanpassung  0,4 v.H. Die Rentenversicherung lief wegen der fast ununterbrochen steigenden Arbeitslosigkeit in wachsende Defizite hinein.

Damit taucht der nächste Aspekt auf, der von Butterwegge –systematisch (?) – unterschlagen wird: Die Konkurrenz der verschiedenen Sozialsysteme um das, was an Verteilungsspielraum vorhanden ist: Die Rentenversicherung hätte bereits 1997 einen Beitragssatz von 20,9 v.H. haben müssen, wenn der damals mehrheitlich von der SPD beherrschte Bundesrat die Entwicklung nicht gestoppt und eine Mehrwertsteuererhöhung zwecks Rentenfinanzierung durchgesetzt hätte.

Beitragssatzerhöhungen standen an in der Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sowie unabweisbare Mehrausgaben der Kommunen für  die Sozialhilfe und des Bundes für die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe. In der noch jungen Pflegeversicherung war der Rückgriff auf die Rücklage absehbar. Bezahlt wurde all das überwiegend von den Lohnabhängigen.

Der Hinweis auf die „Teilprivatisierung“ der gesetzlichen Rente durch die Riester- Gesetzgebung ist einfach nur abenteuerlich. Auf den Konten derjenigen, die nach 2005 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sind bis heute rund 25 Milliarden € angesammelt worden. Mehr nicht. Die Rentenanpassungen der drei Jahre 2017 bis 2019 haben ein Volumen von mehr als 30 Milliarden € gehabt. Was Butterwegge als Teilprivatisierung bezeichnet, das ist also angesichts der Proportionen und Volumina kalter Kaffee.

Bleiben die Hartz- Gesetze, auf die Butterwegge hinweist. Richtig ist, dass durch die Reform der Arbeitsmarkt- Instrumente erstmals (!) 1,4 Millionen Menschen Anspruch auf Förderung bekamen, für die die zuvor nichts „gebacken“ war – das waren die damaligen Bezieher und – innen von Sozialhilfe. Schlechter gestellt wurden in vielen Fällen die damaligen 1,9 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe, einer steuerfinanzierten Leistung, in deren Rahmen Rentenversicherungsbeiträge geleistet wurden. Richtig ist auch, dass die Arbeitnehmerüberlassung, die Leiharbeit sich zwischen 2004 und 2008 auf über 800 000 so Beschäftigte verdoppelte. Andererseits wurde die Beschränkung der Zahldauer von Arbeitslosengeld auf 12 Monate für Neuzugänge 2006 nach zwei Jahren bereits wieder aufgehoben und durch Regelungen mit den Stufen 15 Monate, 18 Monate und 24 Monate ersetzt. Ein beträchtlicher Teil der nach Peter Hartz benannten Änderungen wurde schließlich ersatzlos aufgehoben.

Ob das mit Deregulierung des Arbeitsmarktes bezeichnet werden kann, soll jeder selbst beurteilen.

Letzter Hinweis: Die Rente war immer an eine rentenspezifische Lebenslüge gebunden: Rente müsse den Lebensstandard sichern. Diese Rolle hat die Rente nur für diejenigen gehabt, die 45 Jahre lang wenigstens durchschnittlich verdient und davon Beiträge gezahlt hatten. Und auch für die wird´s im Alter knapp, wenn nicht  noch einiges dazu kommt: ein kleines Vermögen beziehungsweise  eine Zusatzrente beziehungsweise eine auskömmliche Rente der/des Lebenspartners. Butterwegge nennt ein Beispiel: die Friseurin, die 40 Jahre auf Mindestlohn- Niveau gearbeitet hat und lediglich 512,48 € Rente erhält. Wenn diese Frau 2021 in die Grundrente gehen sollte, dann ist sie 1955 geboren. Sie hat mit Sicherheit kein einfaches Leben gehabt. Das Beispiel zeigt, dass lebenslange Nachteile bei Lohn- und Gehalt nicht durch Grundrenten oder ähnliches ausgeglichen werden können. Das kann die Rente nicht leisten. Wahrscheinlich müssen wir die Geschichte vom Kopf auf die Füße stellen und Grundbedürfnisse wie Wohnen und Wärme,  Beweglichkeit und Kommunikation – wenigstens teils – vorab freistellen, bevor die Rente berechnet wird. So bekäme Carrells Lied eine neue Bedeutung: „Wann wird es endlich wieder…“… aber davon ist bei Butterwegge leider nix zu lesen.

Bildquelle: Pixabay, Bild von Franz W. , Pixabay License

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Tags: GrundrenteRentenpolitikRentenreformRentensystemRentenversicherungSozialstaatSPD Rentenreform
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