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Grundrente: Hängt die Messlatte tiefer und macht endlich einen Haken an die Geschichte.

Klaus Vater Von Klaus Vater
4. November 2019
Alte Menschen

Die Verwirrung ist groß: Was ist verflixt noch mal eine Bedürftigkeitsprüfung? Und durch was unterscheidet die sich von einer Einkommensprüfung? Und was ist überhaupt Einkommen? Ja, was haben sich die Koalitionsexperten gedacht, als sie die Grundrente in den Koalitionsvertrag schrieben?

Erste Frage: Gibt es so etwas wie die Grundrente bereits? Ja, die gibt es. Und zwar werden Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie nach verschiedenen anderen, gesetzlich geregelten Rechtsansprüchen (z. B. Grundrenten an Wehr-, Grenz- oder Zivildienstopfer), Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz – BEG) gezahlt. Hierbei gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung.

Zweite Frage, was wollte die Koalition? Schauen wir in den entsprechenden Vertrag:  „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der »Grundrente« ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“

Da steht, dass Lebensleistung anerkannt wird.
Dafür wird ein regelmäßiges – also monatliches – Alterseinkommen gezahlt.
Das soll zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf liegen.
Die Grundrente gilt für Bezieher (und –innen) der Grundsicherung im Alter.

Bezieher müssen 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder entsprechende Beitragszeiten durch Kindererziehung und/oder Pflegeleistungszeiten nachweisen.

Damit die Grundrente gezahlt werden kann, muss eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Regelung in der Grundsicherung vorgenommen werden.

Im Koalitionsvertrag wurden genau besehen zwei „Systeme“ miteinander gemixt: Nämlich die

  • Grundsicherung, die ohne rentenrechtliche Vorleistung gezahlt wird (und die streng genommen auch keine Rente ist), bei der aber der Bedarf geprüft wird und
  • eine Rentenleistung, die ohne Vorleistung nicht gezahlt wird und die auch keiner Bedürftigkeitsprüfung „bedarf“.

Schauen wir uns die Grundsicherung an. Sie steht seit 2005 als eigenes System im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Im SGB XII stehen Sozialhilfe und Grundsicherung, also die Ansprüche gegen den Staat, die erfüllt werden, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht mehr selber finanzieren kann. Die Grundsicherung gibt es nicht wie die Rente als Betrag. Sie besteht aus Geld aus dem Steueraufkommen, das auf das eigene, geringe Einkommen oder Vermögen drauf gelegt wird. Es ist eine Aufstockung. Das heißt: Für einen Grundsicherungsanspruch ist Voraussetzung, dass das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartners nicht für den Lebensunterhalt ausreichen und dass die Kinder bzw. Eltern jeweils weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Und um das zu errechnen, was dem Grundsicherungsbezieher zusteht, werden alle Einkommen und Vermögen aufgedeckt. Das sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten und Renten aus privater Vorsorge, ferner Einkommen aus Selbständigkeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte.

Das ist die im Sozialrecht vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung. Zu einer Rente nach dem Rentenrecht passt sie nicht.  Ob das allen so klar war, die die entsprechende Koalitionspassage aufschrieben, weiß ich nicht.

Was ließe sich da machen? Und wer soll das machen? Bedürftigkeitsprüfungen sind oft konfliktbeladen und streitig. So soll es ja mit Blick auf eine Anerkennungsleistung nicht sein.

Eine Grundrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung würde von den Rentenämtern betreut. Sie würde auf Antrag gezahlt. Dem Antrag auf Grundrente würden die letzten Einkommensteuer- Bescheide beigelegt. Daraus würde ersichtlich, über wie viele und wie hohe Einkommen gemeinsam Veranlagte oder Alleinstehende verfügen. Das sollte reichen. Natürlich ist dadurch keine lückenlose Vermögensaufstellung möglich. Briefmarkenalbum und Münzsammlung könnten im Schrank bleiben. Hängt die Messlatte tiefer und macht endlich einen Haken an die Geschichte.

Bildquelle: Pixabay, Bild von Alexas_Fotos , Pixabay License

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Tags: AltersarmutBedürftigkeitsprüfungGroKoGrundrenteKoalitionsstreitKoalitionsvertragRentenpolitikRespektrenteSozialpolitik
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