Heute verabschiedet die Bundesregierung ein Bündel Regelungen, die allesamt geeignet sind, Risse in der Gesellschaft zu kitten und Spaltungen entgegen zu wirken. Diese Regelungen sind im „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ zusammengefasst. Es ist daher kein Zufall, dass die deutsche Lebenshilfe oder der Paritätische Wohlfahrtsverband das Gesetz mit deutlichen Worten loben. In klarem Gegensatz dazu steht die geringe öffentliche Anteilnahme, die diesem Gesetz ansonsten zukommt.
Pflegebedürftigkeit ist nicht nur für den oder die Betroffene ein Angstthema, sondern sie ist das auch in vielen Fällen für die Angehörigen. Die schauen auf die Pflegekosten, um festzustellen, dass auf sie Kosten zukommen. Das ist der Fall, wenn der vom Pflegebedürftigen geforderte sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (kurz eeE) die Unterbringungs- und Verpflegungs-Kosten sowie die Ausgaben für Investitionen des Pflegeheims dessen Einkommen und Vermögen übersteigen. Ein zweiter Blick zeigt, dass die Sozialhilfe nicht einspringen wird, weil die Einkommen der Kinder als hoch genug betrachtet werden, um für ein pflegebedürftiges Elternteil zu bezahlen.
Wenn der Vater ins Heim muss
Faustregel: Ab einem Nettoeinkommen von 1800,00 € monatlich bei Alleinstehenden und ab 3240,00 € bei verheirateten Personen liegt eine Zahlungspflicht vor. Eine Beispielrechnung macht es deutlich:
Die junge, tüchtige, alleinstehende Angestellte verdient 2300 € netto im Monat, als der Vater ins Pflegeheim muss. Das kostet so viel, dass er aus Rente und Vermögen die Forderungen des Pflegeheims nicht bezahlen kann. Dann wird so gerechnet: 2300 € Verdienst; 1800 € Vorbehalt der Angestellten. Macht 500 €, die durch zwei geteilt werden, sodass sie 250 € jeden Monat für den Vater ans Heim überweisen muss. Das ist akzeptabel. Aber in vielen Fällen wird´s auch schwierig, wenn die Miete hoch ist und weitere, unausweichliche monatliche Belastungen zu tragen sind.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil(SPD)hat im Gesetzentwurf festgelegt, dass grundsätzlich und ausnahmslos erst dann vom Angehörigen Geld zu fordern ist, wenn dessen Jahres-brutto jenseits von 100 000 € liegt. Auch das sind keine Millionäre, aber die neue Regelung hilft in vielen Fällen Familien, besser über die Runden zu kommen. Die Kommunen andererseits – also die Steuerzahler – werden eine Milliarde pro Jahr aufzubringen haben. Eine entsprechende 100000 -€- Regelung gab es bislang nur in der Grundsicherung.
Ein großer Fortschritt
Und was besonders wichtig ist:
Für volljährige Behinderte, die Eingliederungshilfe bekommen, fällt der Unterhaltsrückgriff komplett und ohne Einkommensgrenze weg. Wer sich im Behindertenrecht auskennt und in den Schicksalen dort ein wenig Bescheid weiß, der weiß auch, welcher Fortschritt darin steckt. Aber auch darüber ist in den veröffentlichten Meinungen wenig zu erfahren.
Ferner wird für Menschen mit Behinderung ein neues Budget eingeführt. Dieses Budget steht jenen Behinderten zur Verfügung, die eine berufliche Ausbildung außerhalb der Werkstätten aufnehmen wollen, die auf Menschen mit Behinderungen spezialisiert sind. Schließlich: Institutionelle Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen werden dauerhaft gefördert.