In einem weiteren Corona-Gesetz, dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz, das am 7. Mai vom Bundestag beraten wurde, war ursprünglich die Einführung eines „Immunitätsausweises“ vorgesehen. Aufgrund der Kritik der SPD-Co-Vorsitzenden Saskia Esken und Widersprüchen aus der FDP sowie der Grünen, die Linke warnte sogar vor einem „Überwachungsstaat“ hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nunmehr den Ethikrat aufgefordert, eine Stellungnahme zu den „ethischen Aspekten“ (Bild am Sonntag v. 03.05,2020) eines solchen „Immunitätsausweises“ abzugeben. In Nordrhein-Westfalen soll bereits in zwei bis drei Wochen ein digitaler „Immunitätsausweis“ erprobt werden. Firmen, wie etwa die Lufthansa, Industry Solutions oder die Uniklinik Köln sowie die Bundesdruckerei arbeiten an einem „Immunitätspass“ fürs Smartphone. Auch die britische und die italienische Regierung haben vorgeschlagen, für Ex-Infizierte eine Art Covid-Pass auszustellen, damit sie beispielsweise zur Arbeit zurückkehren könnten. Ebenso hat der Microsoft-Mitbegründer und über seine Stiftung einer der Großsponsoren der Weltgesundheitsorganisation WHO, Bill Gates, diese Idee ins Spiel gebracht. Die europäische Tourismusministerkonferenz hat einen „Covid-19-Pass“diskutiert, um die geschlossenen Grenzen des Schengen- Raums für bestimmte Touristen wieder zu öffnen.
Wofür kann ein „Immunitätsausweis“ dienen? Wann würde er Sinn machen?
Ob und wann solche „Immunitätsausweise“ für eine Rückkehr in die Normalisierung überhaupt relevant werden können, ist noch völlig ungewiss, denn wir stehen nach wie vor erst am Anfang der Pandemie und man schätzt den Anteil der Menschen in Deutschland, die Antikörper gegen das neue Virus entwickelt haben könnten, auf gerade mal 1 bis 2 Prozent. Außerdem sind die verschiedenen Testverfahren bisher noch keineswegs ausreichend zuverlässig um Antikörper gegen Covid-19 sicher nachzuweisen. Antikörpertests sollen dazu dienen, festzustellen, ob eine Person möglicherweise Immunität gegen einen bestimmten Krankheitserreger entwickelt hat oder nicht.
Wofür ein solcher „Immunitätsausweis“ dienen und vor allem wozu er genutzt werden soll, ist bisher gleichfalls noch eine offene Frage.
Spahn gibt auf diese Fragen keine Antwort und verteidigt seine Pläne damit, dass man doch auch den Nachweis von Antikörpern gegen Hepatitis oder Masern im Impfausweis eintragen lassen könne. „Wofür er genutzt wird, ist ja erstmal die Entscheidung des Bürgers“, sagte der Gesundheitsminister https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_87774292/corona-news-merkel-sagt-525-millionen-euro-fuer-impfstoff-zu-.html.
Eine ausführliche Begründung für die Ausstellung eines Immunitäts-Zertifikats
In einer von der Neuen Züricher Zeitung über den Heise-Blog bis hin zum „International Review for Social Science“ „Kyklos“ ziemlich weitverbreiteten Stellungnahme haben vier renommierte Ökonomen und ein international anerkannter Philosoph die bislang wohl ausführlichste Begründung für die Ausstellung von Zertifikaten für die „Corona-Immunität als entscheidende Ressource“ für den „Weg zurück in die Normalität“ veröffentlicht. Soweit ich das überblicken kann, hat sich dieser Diskussionsbeitrag am umfassendsten mit dem Thema befasst, deshalb werde ich mich in meiner Auseinandersetzung mit dem Thema „Imunitätsausweise“ vor allem darauf beziehen. Die Politik müsste nicht allen dort vorgeschlagenen Maßnahmen folgen, aber wenn man überhaupt den Aufwand für die Ausstellung eines „Immunitätsausweises“ betreibt, müssten daraus schon auch handfeste Konsequenzen auch für die Bürgerinnen und Bürger folgen, um die Rückkehr zur Normalität zu schaffen.
Es ist aller Ehren wert, wenn sich nicht nur Virologen, Epidemologen oder andere Naturwissenschaftler, sondern auch Gesellschaftswissenschaftler den Kopf darüber zerbrechen, wie wir aus dem Ausnahmezustand infolge der Corona-Krise wieder zu einigermaßen normalen Verhältnissen zurückkehren könnten.
Sind die Folgen der Virusbekämpfung schlimmer als das Virus selbst
In „Kyklos“ argumentieren die Wissenschaftler, dass es das Risiko gebe, dass die Auswirkungen der wirtschaftlichen, sozialen oder psychosozialen Krisen das biologische Ereignis der Virus-Pandemie überwiegen könnten.“It will be difficult to distinguish whether the cure may have been worse than the disease.“ Die Autoren gehen davon aus, dass 80% der bekannten Covid-19 Fälle in ihren Auswirkungen als mild klassifiziert werden und dass es eine Vielzahl nicht gemeldeter asymptotischer Infizierungen gebe und dass die Wahrscheinlichkeit einer vollen Genesung von Menschen ohne Vorerkrankungen und vor allem von jüngeren Leuten hoch sei.
Auch Jüngere können sterben
Es ist zwar statistisch nachgewiesen, dass erheblich mehr Ältere mit Vorerkrankungen sterben, die Infektion kann aber eben auch bei deutlich Jüngeren und das auch ohne Vorerkrankungen zum Tode oder zu schwerwiegenden dauerhaften Schäden führen.
Sind von der Infektion Genesene immun? Und wie lange?
In der hier herangezogenen wissenschaftlichen Abhandlung wird weiter angenommen, dass diejenigen, die die Krankheit überlebt haben, großenteils immun seien und das auch für längere Zeit. Nun wird es absolute Sicherheit bei Immunitätsfragen wohl niemals geben, aber schon angesichts der kurzen Zeit, in der man Erfahrungen mit dem neuen Virus bisher sammeln konnte, ist es nicht nur nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) derzeit nicht hinreichend klar, ob eine überstandene Covid-19-Erkrankung überhaupt zu einer Immunität führt. Schon gar nicht ist es möglich, innerhalb der fünf Monate seit Ausbruch der Pandemie eine sichere Aussage darüber zu machen, wie lange – falls es tatsächlich immunisierende Antikörper gibt – eine solche Immunität anhält. Die WHO verlangt dass die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der verfügbaren Antikörpertests weiter geprüft werden müssten. Die meisten Studien zeigten zwar, dass von der Infektion Genesene Antiköper gegen das Virus entwickelt hätten, jedoch hätten sich in einigen Fällen nur niedrigschwellige neutralisierende Antikörper entwickelt. „As of 24 April 2020, no study has evaluated whether the presence of antibodies to SARS-CoV-2 confers immunity to subsequent infection by this virus in humans.“ Darüber hinaus teilte die WHO mit: „Es gibt im Moment keinen Nachweis, dass Menschen, die sich von Covid-19 erholt und Antikörper haben, vor einer zweiten Infektion geschützt sind“. Es gebe nicht genug Anhaltspunkte über die Effektivität einer durch Antikörper hergestellten Immunität, um die Sicherheit eines „Immunitätspasses“ oder eines „risk-free certifikate“ anzunehmen. Der Gebrauch solcher Zertifikate könne deshalb sogar das Risiko einer weiteren Übertragung erhöhen.
Auch der Gesundheitsminister Jens Spahn hat eingeräumt, dass Voraussetzung für die Einführung eines solchen „Immunitätsausweises“ wissenschaftliche Beweise seien, dass sich Menschen nach der Corona-Erkrankung nicht wieder anstecken können.
Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Es gibt Hinweise darauf, dass das Covid-19-Virus zwischenzeitlich in zwei unterschiedliche Stämme mutiert hat. Es ist aber noch weitaus unsicherer, ob die Immunität gegen das eine Virus auch effektive Antikörper gegen das mutierte bildet.
Immunität als entscheidende „Ressource“?
In dem hier angesprochenen Beitrag wird davon ausgegangen, dass sich inzwischen Millionen Menschen mit dem Virus infiziert hätten und genesen seien und deren Immunität mache sie zu einer wertvollen „Ressource“ nicht nur im Kampf gegen das Virus sondern vor allem auch für die Bewältigung der tiefgreifenden Begleitschäden in der Wirtschaft und im sozialen Zusammenleben. Diese wertvolle, ja entscheidende „Ressource“ von immunen Menschen müsste effektiv beschäftigt, die Immunen müssten zertifiziert, gesucht, gefunden und vielleicht sogar aktiv produziert werden. (…the vital resource of immune people must be employed effectively, it must be certified, it must be searched for, it must be found, and it may be even be actively produced).
Die Zuschreibung von immunen Menschen als „Ressource“ mag einer wirtschaftswissenschaftlichen (neoklassischen) Denkweise geschuldet sein, doch drückt sich in dieser Fachsprache auch eine Einpassung der betreffenden Personen in einen bestimmten Deutungshorizont, nämlich in ihrer Funktion für das ökonomische System aus. Die kalte Fusion von Wirtschaft und Menschlichkeit zeigt sich auch in der verdinglichenden grammatikalischen Passivkonstruktion, dass die Ressource immuner Menschen „effektiv beschäftigt werden“ vielleicht sogar „aktiv produziert werden müsste“ – Selbst-Infektion als Investition ins „Humankapital“ auf einem Markt, der für alle Lebensbezüge unterstellt wird. Das Bild der „Immunität als Ressource“ mag durch seine Unkompliziertheit bestechen, es mangelt jedoch an unabhängigen Variablen. Genauso wie die politische Diskussion um Covid-19 nicht ausschließlich von naturwissenschaftlichen Befunden bestimmt werden darf, dürfen auch ökonomische Kategorien bei politischen Entscheidungen nicht absolut gesetzt werden. Auch ethische, sozialpsychologische und vor allem auch (verfassungs-)rechtliche Aspekte müssen dabei eine Rolle spielen.
Datenschutz?
Was das „Suchen“ und „Finden“ immuner Menschen anbetrifft meint der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD): „Bei jeder Form von Immunitätsnachweisen handelt es sich um Gesundheitsdaten, die besonders zu schützen sind,…. auf keinen Fall dürfen solche Daten missbraucht werden oder zu Diskriminierung führen“.
Können sich Genesene neu anstecken?
Im Zusammenhang mit dem „effektiv Beschäftigt-Werden“, denken die Autoren etwa daran, dass die Immunen u.a. in der Pflege Älterer und Kranker eingesetzt werden könnten. Spahns Überlegungen gehen wohl in die gleiche Richtung.
Selbst wenn die Genesenen tatsächlich immun wären, so ist es keineswegs gesichert, ob als genesen geltende Covid-19-Patienten sich nicht wieder neu anstecken können. „Genau wissen wir das nicht, weil es bisher keine Studien dazu gibt, ob sich Personen nach einer überstandenen Infektion ein weiteres Mal infizieren können.“ (So der Bonner Virologe Hendrik Streeck, in der FAZ v. 05.05.2020 S. 7)
In Südkorea wurden zahlreiche Genesene erneut positiv auf das Coronavirus getestet, auch wenn in dortigen Einschätzungen davon ausgegangen wird, dass das Virus eher ‚reaktiviert’ worden sei, als dass es sich um Neuinfektionen handelte, so zeigen diese positiven Tests, dass die Gefahr einer Übertragung des Virus durch Genesene nicht gebannt ist. Und die Statistik zeigt ja signifikant, welch hohe Risiken das für Ältere und Kranke mit sich bringen könnte, wenn möglicherweise Neuinfizierte in der Pflege oder in Krankenhäusern eingesetzt würden.
Zwangsverpflichtung ein Verstoß gegen Art. 12 GG
Bei Freiwilligkeit mag ja ein derartiger Arbeitseinsatz von Menschen mit Antikörpern noch angehen, aber ein amtlicher Zwang wäre ein glatter Verstoß gegen Artikel 12 Absatz 2 Grundgesetz, wonach niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf. Das musste auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nach energischer Intervention des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Kutschaty, einsehen und hat aus gutem Grund die Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal aus dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen“ gestrichen.
Verstößt eine Privilegierung von Immunen gegen das Diskriminierungsverbot?
In der hier angesprochenen wissenschaftlichen Stellungnahme wird weiter argumentiert, das Immunitätszertifikat könne als „Passport“ zur Normalität dienen und das würde den Wert dieser Ressource ausweisen. Dieser „Pass“ gelte auch für Menschen aus von der Pandemie besonders betroffenen Ländern, die einen großen Vorrat an Immunen hätten und uns mit ihren immunen Menschen versorgen könnten, wenn bei uns die Gesundheitsversorgung an ihre Grenze stoße. Man könnte aber sicherlich niemand etwa aus Italien oder Spanien verpflichten, in unseren Krankenhäusern auszuhelfen.
Darüber hinaus stößt man mit dem Privileg eines solchen „Passports“ auf die Frage, ob damit nicht gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verstoßen würde. „Wenn man Menschen je nachdem, ob sie ob sie Antikörper haben oder nicht, bestimmte Rechte zuweist, bestimmte Veranstaltungen zu besuchen, einen Arbeitsplatz zu haben oder Ähnliches“, entstehe eine „definierte Ungleichheit der Gesellschaft“ und es werde „so etwas wie eine Misstrauenskultur über den Körper des anderen etabliert“, meint der Soziologe und Mitglied der Wissenschaftsakademie Leopoldina Armin Nassehi. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, urteilt, „während die Immunisierten Teilhabe am öffentlichen Leben erhalten, wird sie den Nichtimmunisierten verwehrt. Das ist zutiefst diskriminierend.“
Der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, hält einen Immunitätsausweis, erst dann für sinnvoll, wenn es einen Impfstoff gibt. Spahn zieht den Vergleich mit dem Nachweis von Antikörpern gegen Hepatitis oder Masern im Impfausweis heran, dieser trifft aber hier nicht zu. Niemand, der gegen diese Krankheiten resistent ist, hat gesellschaftliche Vorteile gegenüber der Bevölkerung die solche Antikörper nicht ausweisen kann.
Man könnte allerdings einwenden, dass die „Zwei-Klassengesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten“ (Bärbel Bas SPD-MdB) ja nur so lange herrsche, bis ein Impfstoff oder ein wirksames Medikament gegen das neue Virus gefunden ist, und eine vorübergehende benachteiligende Diskriminierung der Nicht-Immunen sachlich gerechtfertigt sein könnte. Es ist jedoch nicht absehbar, wann eine solche Medizin zum Einsatz kommen könnte. Bis dahin könnte es zu nicht wieder ausgleichbaren Benachteiligungen im Beruf, in der Bildung, an der Teilhabe am sozialen Leben oder Ähnlichem führen, die auch im Hinblick auf die Europäische Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (auch ungeachtet des Alters) problematisch sein könnten.
Darf der Staat bei einer Selbst-Infektion administrative Hilfestellung leisten?
Aber selbst wenn man über eine derartige gesellschaftliche Spaltung in Immune und Virusgefährdete angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Notsituation noch hinwegsehen würde, so steht die Aussage, dass Immunität aktiv produziert (immunity may even be actively produced) oder – noch mehr -, dass Selbstinfektion – wenn notwendig – auch aufgrund behördlicher Regulierung durchgeführt werden könnte („Self‐infection can be managed and organized by public and private health service …, if necessary, by government regulations“) im eindeutigen Widerspruch zur Rechtslage.
Gegen eine aktive Selbst-Infektion, etwa auf Corona-Partys ließe sich vermutlich ordnungsbehördlich kaum vorgehen, es sei denn es gäbe noch ein Versammlungsverbot.
Sollte jedoch das Virus durch einen Arzt beigebracht werden, so wäre das eine nicht gerechtfertigte Körperverletzung. Es geht hier nicht um ein nicht auflösbares moralisches Dilemma, auch ein rechtfertigender Notstand besteht nicht, da Alternativen bestehen.
Würde eine aktive Produktion der Immunität vom Staat reguliert, so widerspräche das angesichts der Tatsache, dass hier Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ja eventuell sogar ihr Leben gefährdet würde, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Zweck heiligt jedenfalls auch bei der Eindämmung der Seuche nicht alle Mittel.
In einem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz – wo es um die staatliche Abwägung von Menschenleben in einer Notsituation (Abschuss eines terroristischen Flugzeugs) ging – haben die Richter in Karlsruhe entschieden, dass das menschliche Leben „die vitale Basis der Menschenwürde“ ist und als tragendes Konstitutionsprinzip obersten Verfassungsrang genießt. Jeder Mensch als Person besitze diese Würde „ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status“ und – im Falle von Covid-19-Infektionen von besonderer Relevanz – das gelte auch „unabhängig auch von der voraussichtlichen Dauer seines individuellen menschlichen Lebens“. (BVerfG, Urteil v. 15. Februar 2006 Rdnr. 119) Daraus ergibt sich meines Erachtens, dass der Staat keine administrative Hilfestellung, bei einer Selbst-Infektion, also einer gesundheitlichen Selbst-Schädigung leisten darf.
Werden durch ein Immunitäts-Zertifikat nicht die Sicherheitsstandards ausgehöhlt?
Durch ein wie auch immer ausgestaltetes staatliches Immunitäts-Zertifikat, darauf weist Armin Nassehi hin, könnte es einen Anreiz vor allem für junge Leute geben, sich zu infizieren, um diesen Ausweis zu bekommen und um damit Vorteile zu haben. Der Regelverstoß würde belohnt. Es stellt sich dabei die Frage, ob damit die nach wie vor notwendigen Sicherheitsstandards in der Gesellschaft allgemein ausgehöhlt und damit die Eindämmungsstrategien unterminiert würden. Der Staat, der ansonsten z.B. durch Rauchverbote oder sonstige Anordnungen zum Gesundheits- oder Arbeitsschutz Risikovorsorge betreibt, würde mit der Zulassung und administrativen Regelung eines „Immunitätsausweises“ im Gegensatz zur Risikovorsorge, einen Anreiz zur Selbstgefährdung setzen. Das ist aus meiner Sicht mit der staatlichen Vorsorgepflicht schwerlich zu vereinbaren. Der Ethikrat ist, der vom Gesundheitsminister nun um eine Stellungnahme gebeten wurde, steht vor einer schwierigen Frage und die politische Debatte, ob ein „Immunitätsausweis“ tatsächlich eingeführt werden soll, dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen und müsste wohl erwogen werden.
Bildquelle: Pixabay, Bild von janjf93, Pixabay License